| Hermann Schulze - 1867 - 152 Seiten
...vertretenen Stimmen erforderlich. Tit. xiv. XV. Verhältniss zu den süddeutschen Staaten. Art. 7l. Art. 79. Die Beziehungen des Bundes zu den süddeutschen Staaten werden sofort nach Feststellung der Verfassung des Norddeutschen Bundes, durch besondere dem Reichstage zur Genehmigung vorzulegende Verträge, geregelt... | |
| Hermann Johann Friedrich von Schulze-Gävernitz - 1867 - 516 Seiten
...vertretenen Stimmen erforderlich. TU. xiv. XV. Verhältnis* zu den süddeutschen Staaten. Art. 7l. Art. 79. Die Beziehungen des Bundes zu den süddeutschen Staaten werden sofort nach Feststellung der Verfassung des Norddeutschen Bundes, durch besondere dem Reichstage zur Genehmigung vorzulegende Verträge, geregelt... | |
| Wolfgang Menzel - 1867 - 520 Seiten
...privatrechtlicher Natur sind und mithin vor die Gerichte gehören, werden vom Bundesrath ausgeglichen. Die Beziehungen des Bundes zu den süddeutschen Staaten werden sofort nach Feststellung der Verfassung des norddeutschen Bundes durch besondere dem Reichstage zur Genehmigung vorzulegende Verträge geregelt... | |
| Hermann Johann Friedrich von Schultze-Gävernitz, Hermann Johann Friedrich Schulze - 1867 - 526 Seiten
...vertretenen Stimmen erforderlich. t.-jxiv. XV. Verhältniss zu den süddeutschen Staaten. rt. 7l. Art. 79. Die Beziehungen des Bundes zu den süddeutschen Staaten werden sofort nach Feststellung der Verfassung des Norddeutschen Bundes, durch besondere dem Reichstage zur Genehmigung vorzulegende Verträge, geregelt... | |
| Bruno Hildebrand - 1867 - 934 Seiten
...beglaubigen und lu empfangen berechtigt ist." Artikel 79 derselben Verfassung lautet: „Die Beilehungen des Bundes zu den Süddeutschen Staaten werden sofort nach Feststellung der Verfassung dei Norddeutschen Bundes, durch besondere dem Reichstage zur Genehmigung vorzulegende Verträge geregelt... | |
| Friedrich Wilhelm Ghillany - 1868 - 512 Seiten
...77. —In der Schlussberalhung: wie oben. XV1)- Verhältniss zu den süddeutschen Staaten. Art. 79. Die Beziehungen des Bundes zu den süddeutschen Staaten werden sofort nach Feststellung der Verfassung des norddeutschen Bundes durch besondere dem Reichslage zur Genehmigung vorzulegende Verträge geregelt... | |
| Friedrich Wilhelm Ghillany - 1868 - 466 Seiten
...77. —In der Schlussberathung: wie oben. XV'). Verhältniss zu den süddeutschen Staaten. Art. 79. Die Beziehungen des Bundes zu den süddeutschen Staaten werden sofort nach Feststellung der Verfassung des norddeutschen Bundes durch besondere dem Reichstage zur Genehmigung vorzulegende Verträge geregell... | |
| Ludwig Karl Aegidi - 1868 - 944 Seiten
...die Verhältnisse zu den Süddeutschen Staaten angeht, folgende Vorschrift und zwar in Artikel 79: „Die Beziehungen des Bundes zu den Süddeutschen...Staaten werden sofort nach Feststellung der Verfassung des Norddeutschen Bundes durch besondere dem Reichstag zur Genehmigung vorzulegende Verträge geregelt... | |
| 1868 - 592 Seiten
...und Spec -Disc. Const. Reichstag: Si Ber. Sitz. 32, S. 677 - 690 u. Sitz. 34, S. 728]. Artikel 79. Die Beziehungen des Bundes zu den Süddeutschen Staaten werden sofort nach Feststellung der Verfassung des Norddeutschen Bundes, durch besondere dem Reichstage zur Genehmigung vorzulegende Verträge, geregelt... | |
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