Die begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I.: Vornehmlich nach den preussischen staatsacten, Band 6

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Oldenbourg, 1894 - 377 Seiten

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Beliebte Passagen

Seite 197 - Holstein und Schleswig mit der Maßgabe, daß die Bevölkerungen der nördlichen Distrikte von Schleswig, wenn sie durch freie Abstimmung den Wunsch zu erkennen geben, mit Dänemark vereinigt zu werden, an Dänemark abgetreten werden sollen.
Seite 188 - Majestät der König von Preussen nördlich von der Linie des Mains begründen wird und erklärt sich damit einverstanden , dass die südlich von dieser Linie gelegenen deutschen Staaten in einen Verein zusammentreten, dessen nationale Verbindung mit dem norddeutschen Bunde der näheren Verständigung zwischen beiden vorbehalten bleibt, und der eine internationale unabhängige Existenz haben wird.
Seite 171 - ... weitere fruchtbringende Entwickelung des Bundes gewonnen, mit dessen Abschluß auch die Hoffnungen, welche uns mit unseren Brüdern in Süddeutschland gemeinsam sind, ihrer Erfüllung näher gerückt werden. Die Zeit ist herbeigekommen, wo unser deutsches Vaterland durch seine Gesammtkraft seinen Frieden, sein Recht und seine Würde zu vertreten im Stande ist.
Seite 209 - Rücksichten geleitet zu sehen als nach den durch die nationalen Interessen Deutschlands gebotenen. Wir haben es uns von Anfang an zur Aufgabe gemacht, den Strom der nationalen Entwicklung Deutschlands in ein Bett zu leiten, in welchem er nicht zerstörend, sondern befruchtend wirke. Wir haben alles vermieden, was die nationale Bewegung überstürzen könnte, und haben nicht aufzuregen, sondern zu beruhigen gesucht.
Seite 66 - Wir wollen den Grad von Freiheitsentwickelung, der mit der Sicherheit des Ganzen nur irgend verträglich ist. Es kann sich nur handeln um die Grenze: wie viel, was ist mit dieser Sicherheit auf die Dauer verträglich? was ist jetzt mit ihr verträglich? ist ein Übergangsstadium nötig? wie lange muß dies dauern (Sehr gut!
Seite 162 - Die Beziehungen des Bundes zu den Süddeutschen Staaten werden sofort nach Feststellung der Verfassung des Norddeutschen Bundes, durch besondere dem Reichstage zur Genehmigung vorzulegende Verträge, geregelt werden.
Seite 124 - Hoffnungen um so sicherer hingeben können, je mehr das eintrifft, was der Herr Interpellant vorher zu meiner Freude andeutete, daß wir durch unsere Beratungen das unerschütterliche Vertrauen, den unzerreißbaren Zusammenhang des deutschen Volkes mit seinen Regierungen und unter seinen Regierungen betätigen werden.
Seite 209 - Wir werden dieser Haltung auch ferner treu bleiben. Der Norddeutsche Bund wird jedem Bedürfnisse der süddeutschen Regierungen nach Erweiterung und Befestigung der nationalen Beziehungen zwischen dem Süden und dem Norden Deutschlands auch in Zukunft bereitwillig entgegenkommen, aber wir werden die Bestimmung des Maßes, welches die gegenseitige Annäherung innezuhalten hat, jederzeit der freien Entschließung unsrer süddeutschen Verbündeten überlassen.
Seite 65 - Krieger, die gegen einander gekämpft und geblutet haben auf den Schlachtfeldern vom Rhein bis zu den Karpathen, — daß die Tausende und aber Tausende von Gebliebenen und der Seuche Erlegenen, die durch ihren Tod diese nationale Entscheidung besiegelt haben, mit einer Landtagsresolution ad acta geschrieben werden können — (Bravo!), meine Herren, dann stehen Sie wirklich nicht auf der Höhe der Situation!
Seite 209 - Weise, wie die ersten Nachrichten es voraussetzen ließen, Gegenstand der Besprechungen in Salzburg gewesen. Es ist dies um so erfreulicher, da die Aufnahme, welche jene Nachrichten und Voraussetzungen in ganz Deutschland fanden, von neuem gezeigt hat, wie wenig das deutsche Nationalgefühl den Gedanken erträgt, die Entwicklung der Angelegenheiten der deutschen Nation unter die Vormundschaft fremder Einmischung gestellt oder nach anderen Rücksichten geleitet zu sehen, als nach den durch die nationalen...

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