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Vorrede.

Die beiden hier vorliegenden Bände enthalten die Darstellung der Ereignisse vom Ende des österreichischen bis zum Beginne des französischen Kriegs. Ich habe der Erzählung folgende Erläuterungen voraus zu schicken.

Einige Monate nach dem Rücktritte des Fürsten Bismarck wurde mir die Erlaubniß, die Acten des Auswärtigen Amts für mein Werk weiter zu benußen, entzogen.

Im ersten Augenblick schien mir danach die Fortsehung und Vollendung der Arbeit unmöglich geworden zu sein. Indessen gab mir eine nähere Erwägung doch den Muth zu einem Versuche, ob nicht trop des Ausfalls jener wichtigen Materialien bis zu einem gewissen Grade eine authentische Kenntniß der Ge= schichte von 1866 bis 1870 zu erlangen wäre.

Immerhin war nach der Natur des Gegenstandes für das Studium dieser Friedenszeit die Benuzung

jener Acten nicht ganz so unerläßlich, wie für die vorausgegangenen Kampf- und Kriegsjahre; auch bot die gedruckte Litteratur des In- und Auslandes eine umfangreiche Menge urkundlichen, zu großem Theile bisher wenig beachteten Materials. Für mich aber war die Hauptsache: ich hatte die zu erzählenden Ereignisse selbst erlebt, und zwar in so günstigen Verhältnissen während und nach denselben gelebt, daß eine große Zahl hervorragender Theilnehmer an den mächtigen historischen Actionen, Preußen und Nichtpreußen, mit einer Bereitwilligkeit, die mich zu dem höchsten Danke verpflichtet, mir vom Beginn meiner Forschung an über jeden entscheidenden Moment Auskunft ertheilte, um so bereitwilliger, darf ich wohl sagen, je weiter der Kreis ihrer eigenen Erinnerungen

Auch von schriftlichen Quellen bedeutenden Inhalts durfte ich Kenntniß nehmen, gleichzeitigen Tagebüchern, interessanten Correspondenzen Verstorbener, ungedruckten oder noch nicht publicirter Selbstbiographien. Die mir verschlossenen Acten hätten mir vielleicht hier und da reichere Einzelheiten geliefert: für die zuverlässige Auffassung des wesentlichen Fortgangs der Ereignisse waren sie mir erseßt.

Auf solche Weise ausgestattet, konnte ich also diesem Buche ein gewisses Recht zum Dasein zutrauen. Hätte ich noch Bedenken gehabt, so würde

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mich schließlich eine sehr einfache Thatsache entschieden haben: dem Verleger des Buchs, meinem langjährigen verehrten Freunde, hatte ich 1881 ohne nähere Bestimmungen eine Geschichte Preußens 1850 bis 1870 versprochen, und er bestand auf seinem Vertrag. Er begehrte die Erfüllung meiner contract= mäßigen Pflicht, mit oder ohne Staatsacten. Ein geseßliches Mittel, mich diesem juristischen Zwange zu entziehen, hatte ich nicht, und so ging ich an das Werk.

Es ist Sache des competenten Publicums, zu entscheiden, ob der Verleger weise gehandelt hat.

November 1894.

Heinrich von Sybel.

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