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Seite 211
In fidem: E. Müller. „WG 16. Erste Bekanntmachung. Die Erben des verstorbenen
Parcelisten August Christoph Grimm zu Gronenberg haben darauf ange: tragen,
daß über die von ihrem Erblasser hinterlassene, in Folge testamentarischer ...
In fidem: E. Müller. „WG 16. Erste Bekanntmachung. Die Erben des verstorbenen
Parcelisten August Christoph Grimm zu Gronenberg haben darauf ange: tragen,
daß über die von ihrem Erblasser hinterlassene, in Folge testamentarischer ...
Seite 268
In fidem: Rohweder. „Wo 46. Dritte und letzte Bekanntmachung. Ertr. des Procl.
des 27sten Stücks „WZ 2. Alle, welche an den äußerst geringfügigen Nachlaß der
verstorbenen Wittwe des weil. vormaligen Lom: bardverwalters Richard Thaysen
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In fidem: Rohweder. „Wo 46. Dritte und letzte Bekanntmachung. Ertr. des Procl.
des 27sten Stücks „WZ 2. Alle, welche an den äußerst geringfügigen Nachlaß der
verstorbenen Wittwe des weil. vormaligen Lom: bardverwalters Richard Thaysen
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Seite 366
In fidem: Rohweder. «Wé 18. Zweite Bekanntmachung. Ertr. des Procl. des
41sten Stücks „Mé 3. Mit alleiniger Ausnahme der protocollirten Credi: toren
werden Alle und Jede, welche aus irgend einem Grunde Ansprüche und
Forderungen an ...
In fidem: Rohweder. «Wé 18. Zweite Bekanntmachung. Ertr. des Procl. des
41sten Stücks „Mé 3. Mit alleiniger Ausnahme der protocollirten Credi: toren
werden Alle und Jede, welche aus irgend einem Grunde Ansprüche und
Forderungen an ...
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Häufige Begriffe und Wortgruppen
1ſten Actenprocuratur Actuariate Altona Anſprüche und Forderungen Appellanten Appellation April aufgefordert und befehligt Auguſt Ausnahme der protocollirten Beglaubigung Bekanntmachung dieſes Proclams Beklagten belegene beſtellen Beſtellung binnen 12 Wochen Bürgermeiſter und Rath Chriſtian Cour daſelbſt demnächſt derſelben deſſen dieſelbe dieſes Proclams angerechnet dingliche Anſprüche Documente Dritte und letzte Einrede Erben Erſte Bekanntmachung Ertr fidem Flensburg Forderungen und Anſprüche gehörig anzugeben Gerichts Gerichtswegen geweſen Hanſen hiedurch aufgefordert hiemittelſt hieſelbſt hieſigen hieſigen Bürgers Hinrich Holſtein Holſteiniſchen innerhalb 12 Wochen irgend einem Grunde iſt Itzehoe Johann Juni Juſtitiariat Kiel Kläger Klägerin Königl Koſten laſſen letzten Bekanntmachung dieſes lichen März Maſſe melden Meldorf müſſen nebſt Obergerichte Peter Procl Procuratur produciren protocollirten Gläubiger Recht Rendsburg reſp Schaalbyer Schleswig ſchuldig ſei ſein ſeiner ſelbſt ſich ſie ſind ſolche ſondern ſowie Stadtſecretariate Strafe der Ausſchließung Stücks Tage der letzten unterm verkaufte Verluſt Verluſtes vermeinen verſtorbenen Weiſe wider Wittwe zurückzulaſſen Zweite Bekanntmachung zwiſchen