Anspruch und Ausgleich: Theorie einer Vorteils- und Nachteilsausgleichung im Schuldrecht

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Mohr Siebeck, 1999 - 659 Seiten
English summary: Various theories of corrective justice, being either tautological or empty, have failed to reconcile the Aristotelian formula of annulling gains and losses with the modern law of obligations. Christiane Wendehorst suggests a solution by giving a specific definition of gain and loss and adding the private law claim to the Aristotelian formula as a given factor that does not itself rest on the idea of annullment. Applying what she calls Allocatoric Analysis to the German law of obligations, she discovers the 'Statikprinzip' as a modern reformulation of Aristotle and as a basic principle underlying private law. German description: An den verschiedensten Stellen begegnen uns Mechanismen, die gerne als solche der Vorteils- und Nachteilsausgleichung bezeichnet werden. Bei genauerem Hinsehen beginnen jedoch die Konturen dieser Mechanismen sofort wieder zu verschwimmen: Ist die compensatio lucri cum damno wirklich ein eigenstandiges Rechtsinstitut oder nicht vielmehr integraler Bestandteil der Schadensberechnung? Kann man bei 818 III BGB uberhaupt von einer Nachteilsausgleichung sprechen, oder fehlt es schon an einer Bereicherung? Ist nicht auch das Problem der Beachtlichkeit von Reserveursachen in Wirklichkeit ein solches der Vorteilsausgleichung? Und: Geht es nicht im gesamten Schuldrecht letztlich nur um den Ausgleich von Zuviel und Zuwenig, so dass Vorteils- und Nachteilsausgleichung nicht mehr als isolierbare Phanomene hervortreten? Auf der Basis des von ihr so genannten 'Allokatorischen Modells' definiert Christiane Wendehorst einen spezifischen Vorteils- und Nachteilsbegriff. Sie geht sodann von der These aus, dass einer Reihe von Entwicklungen des Schuldrechts, die auf den Ausgleich so definierter Vorteile und Nachteile abzielen, ein allgemeines Rechtsprinzip zugrundeliegt. Dieses 'Statikprinzip' lasst sich als spezifisch privatrechtliches Korrelat zum verfassungsrechtlichen Ubermassverbot begreifen und weist deutliche Parallelen zum Formalprinzip der aristotelischen iustitia correctiva auf. Auspragungen dieses Rechtsprinzips sind beispielsweise die klassische Vorteilsausgleichung, die Saldotheorie, der Verlustausgleich zugunsten des redlichen Kondiktionsschuldners, der Ersatz von Begleitschaden eines Geschaftsfuhrers, die materiellrechtliche Kostenerstattung bei Schadensersatzanspruchen oder die Haftung auf den Verletzergewinn im gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht.
 

Inhalt

c Betrachtung typischer Fallgruppen
123
Wertende Begründungsansätze
137
Vorteilsausgleichung als Ausprägung
146
5 Schadensersatz als Reststörungsausgleich
185
Betrachtung aus allokatorischer Sicht
191
Ausgleichstypus bei Herausgabe und Wertersatz
224
Reichweite und Bestand des Primäranspruchs
240
Zwischenergebnis
247
Zusammenfassung des Vierten Kapitels
418
13 Vertragliche Erfüllungsansprüche
444
Vorteilsausgleich bei einseitiger Vertragsdurchführung
450
Bewertung der Ergebnisse
458
Zusammenfassung des Fünften Kapitels
494
Bewertung
516
Freiheitsrechtliche Rekonstruktion
517
Bewertung als ergänzende Argumentation
531

Einzelfälle im Rahmen von 812 BGB
298
Zusammenfassung des Dritten Kapitels
316
10 EigentümerBesitzerVerhältnisse
320
Allokatorische Analyse des Primäranspruchs
329
Ausgleich von Restnachteilen des Besitzers
337
Ausgleich beim verschärft haftenden Besitzer
343
Ausgleich von Restvorteilen des Besitzers?
357
11 Rückabwicklungsverhältnisse
367
VorteilNachteilAnalyse bei einseitiger Abschöpfungshaf
405
Bewertung der Ergebnisse
411
Geltungsbereich
539
Beispiele für die praktischen Implikationen
573
Materiellrechtliche Kostenerstattung
584
Zusammenfassung des Sechsten Kapitels
592
Abschließende Bemerkungen
595
18 Zusammenfassung der Arbeit
615
Schlußbemerkung
631
Sachregister
653
Urheberrecht

Häufige Begriffe und Wortgruppen

Abschöpfungstheorie allerdings allgemeinen allokatorischen Anrechnung Anspruch Argument aufgrund Aufwendungen Aufwendungsersatz Aufwendungskondiktion Ausgleich Ausgleichsanspruch Begleitschäden Bereicherungsanspruch Bereicherungsrecht Bereicherungsschuldner Besitzer bestimmten BGB Rn BGH NJW BGHZ bloß Bürgerlichen Gesetzbuchs Canaris chen daher darstellen Deliktsrecht Eigentümer Eingriffskondiktion Einzelfall Entscheidung entsprechenden Erfüllungsanspruch Ergebnis erlangt Ersatz erst Fall Festschrift Folgeschaden Gegenstand gemäß Geschädigten Geschäftsführer Geschäftsführung ohne Auftrag Gesetz Gläubiger Grund grundsätzlich Haftung Herausgabe herrschende Meinung hierzu hinsichtlich indessen Kapitel Kondiktionen konkreten Kosten Larenz Larenz/Canaris läßt Leistung Leistungskondiktion lich maßgeblich MünchKomm³-Grunsky MünchKomm³-Lieb muß Nachteil Nachteilsausgleichung Naturalrestitution NJW-RR Nutzungen objektiven Palandt57-Heinrichs Primäranspruch Privatrecht Realausgleichs Realverteilung Recht rechtlichen rechtsgrundlos Rechtsgüter Rechtsprechung redlichen Restnachteil Reststörungen Restvorteil Rückabwicklung Sache Saldotheorie Satz 1 BGB Scha Schaden Schadensbegriff Schadensersatz Schadensersatzanspruch Schadensrecht Schädiger schließlich Schuldner Schuldrecht II/2 Sekundäranspruch soll Soll-Verteilung sowie Statikgedankens Statikprinzip Stelle Subansprüche tatsächlich Ungerechtfertigte Bereicherung Unterschied Verletzung Verlust VersR Verteilungsstörung Vertrag Vindikation Vindikationsrecht Vorschrift Vorteil Vorteilsausgleichung Wegfall Wert Wertungen Wertverteilung wonach

Autoren-Profil (1999)

Christiane Wendehorst, Geboren 1968; 1988-93 Studium der Rechtswissenschaften in Munchen; 1993-98 Wiss. Mitarbeiterin am Institut fur Internationales Recht, Rechtsvergleichung an der Universitat Munchen; 1994 Promotion; 1997-98 Forschungsaufenthalt an der University of Cambridge/UK; 1998 Master of Law; 1998 Habilitation in Munchen fur Burgerliches Recht, Handelsrecht, Internationales Privatrecht, Rechtsvergleichung und Methodenlehre.

Bibliografische Informationen