Die Hoheit Des Teutschen Reichs-Adels Wordurch Derselbe zu Chur- und Fürstlichen Dignitäten erhoben wird: Das ist: vollständige Probe der Ahnen unverfälschter adliger Familien, ohne welche keiner Auff Ertz-, Dhomb-, hoher Orden- u. Ritter-Stiffter gelangen kan oder angenommen wird. 1

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Köß, 1729 - 690 Seiten
 

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