| 1861 - 510 Seiten
...Angelegenheiten selbstständig; Art. 18. DaS Ernennungs-, Vorschlags-, Wahl« und Bestätigungsrecht bei Besetzung kirchlicher Stellen ist, soweit es dem Staate zusteht, und nicht auf dem Patronate oder besonderer Nechtstiteln beruht, aufgehoben; Art. 109. Alle Bestimmungen der bestehenden... | |
| Friedrich Arnold Steinmann - 1849 - 764 Seiten
...Art. 12 gewährleisteten Religionsfreiheit zum Grunde gelegt. Art. 18. Da« Ernennungs-, Vorschlag«-, Wahl- und Bestätigung«' recht bei Besetzung kirchlicher...aufgehoben. Auf die Anstellung von Geistlichen beim Militair und an öffentlichen Anstalten sindet diese Bestimmung keine Anwendung. Art. 19. Die Einführung... | |
| 1850 - 930 Seiten
...kirchlicher Stellen ist, so weit es dem Staate zusteht, und nicht auf dem Potronate «der besonder« Rechtstiteln beruht, aufgehoben. — Auf die Anstellung...von Geistlichen beim Militär und an öffentlichen Anstalten findet diese Bestimmung leine Anwendung. Art. 16. Die bürgerliche Gültigkeit der Che wird... | |
| Heinrich Friedrich Jacobson - 1854 - 246 Seiten
...ein besonderes Gesetz ergehen. Art. 18: Das Ernennungs -, Vorschlags-, Wahl- und Bestätigungsrecht bei Besetzung kirchlicher Stellen ist, soweit es dem Staate zusteht und nicht auf dem Patronate oder besonderen Rechtstiteln beruht, aufgehoben. Auf die Anstellung von Geistlichen beim... | |
| Christian Carl Josias Bunsen - 1855 - 718 Seiten
...wird ein besonderes Gesetz ergehen. Art. XVIII. Das Ernennung-, Vorschlags-, Wahl- und BcMignngsrecht bei Besetzung kirchlicher Stellen ist, soweit es dem...von Geistlichen beim Militär und an öffentlichen Anstalten findet diese Bestimmung keine Anwendung. Art. XIX. Die Einführung der Civilehe erfolgt nach... | |
| 1885 - 340 Seiten
...Veröffentlichungen unterliegen. Art. 18. Das Erneunungs-, Vorschlags- Wahl- und Bestätignngsrecht bei Besetzung kirchlicher Stellen ist, soweit es dem Staate zusteht und nicht ans dem Patronat oder besonderen Rechtstiteln beruht, aufgehoben. Auf die Anstellnng von Geistlichen... | |
| Johann Friedrich Schulte - 1856 - 778 Seiten
...ein besonderes Gesetz ergehen. Art. 18. Das Ernennung!!-, Vorschlag«-, Wahl- und Bcstlitigungsrecht bei Besetzung kirchlicher Stellen ist, soweit es dem Staate zusteht und nicht auf dem Patronat oder besonderen Rechtetiteln beruht, aufgehoben. Auf die Anstellung von Geistlichen beim Militär und an... | |
| Christian Karl Josias Freiherr von Bunsen - 1856 - 346 Seiten
...Bestätigungsrecht bei Besetzung kirchlicher Stellen ist/soweit es dem Staate zusteht und nicht auf dem Patronat 292 oder besondern Rechtstiteln beruht, aufgehoben. Auf...von Geistlichen beim Militär und an öffentlichen Anstalten findet diese Bestimmung keine Anwendung. Art. XIX. Die Einführung der Civilehe erfolgt nach... | |
| 1861 - 500 Seiten
...Ernennungs-, Vorschlags-, Wahl- nnd Bestätigungsrecht bei Besetzung kirchlicher Stellen ist, so weit es dem Staate zusteht und nicht auf dem Patronat oder besondern Rechtstiteln beruht, aufgehoben." In dem su dem prcussischen Staate gehörigen T heile der Erzdiöccse Freiburg, in den Huhenzollernschen... | |
| Ferdinand Walter - 1862 - 628 Seiten
...ein besonderes Gesetz ergehen. Art. 18. Das Ernennungs-, Vorschlags-, Wahl- und Bestätigungsrecht bei Besetzung kirchlicher Stellen ist, soweit es dem Staate zusteht und nicht auf dem Patronat oder besonderen Rechtstiteln beruht, aufgehoben. Auf die Anstellung von Geistlichen beim Militair und an... | |
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