Zeitschrift für das Berg-, Hütten und Salinenwesen im preussischen Staate, Band 9

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W. Hertz, 1861
 

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Häufige Begriffe und Wortgruppen

Beliebte Passagen

Seite 222 - Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preussen etc., verordnen mit Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie, was folgt: § 1.
Seite 224 - Angelegenheiten- ist mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem königlichen Insiegel. Gegeben Berlin, den 7.
Seite 230 - ... angebracht, so hat die Behörde zu prüfen, ob die Anlage erhebliche Gefahren, Nachtheile oder Belästigungen für das Publikum herbeiführen könne. Auf Grund dieser Prüfung, welche sich zugleich auf die Beachtung der bestehenden bau-, feuer- und gesundheitspolizeilichen Vorschriften erstreckt, ist die Genehmigung zu versagen, oder, unter Festsetzung der sich als nöthig ergebenden Bedingungen, zu ertheilen.
Seite 231 - Ertheilung derselben die erforderlichen Vorkehrungen und Einrichtungen vorzuschreiben. Bevor der Kessel in Betrieb genommen wird, ist zu untersuchen , ob die Ausführung den Bestimmungen der ertheilten Genehmigung entspricht. Wer vor dem Empfange der hierüber auszufertigenden Bescheinigung den Betrieb Deginnt, hat die im §. 147. angedrohte Strafe verwirkt. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für bewegliche Dampfkessel.
Seite 231 - Nachtheile, Gefahren oder Belästigungen, als mit der vorhandenen Anlage verbunden sind, nicht herbeiführen werde. Diese Bestimmungen finden auch auf gewerbliche Anlagen (§§ 16 und 24) Anwendung, welche bereits vor Erlass dieses Gesetzes bestanden haben.
Seite 231 - Bedingungen zu gestatten sei. §. 28. Die höheren Verwaltungsbehörden sind befugt, über die Entfernung, welche bei Errichtung von durch Wind bewegten Triebwerken von benachbarten fremden Grundstücken und von öffentlichen Wegen inne zu halten ist, durch PolizeiVerordnungen Bestimmung zu treffen.
Seite 229 - Koaks , sofern sie ausserhalb der Gewinnungsorte des Materials errichtet werden, Glas- und Russhütten, Kalk-, Ziegel- und Gypsöfen , Anlagen zur Gewinnung roher Metalle, Röstöfen , Metallgiessereien , sofern sie nicht blosse Tiegelgiessereien sind , Hammerwerke , chemische Fabriken aller Art , Schnellbleichen , Firnisssiedereien, Stärkefabriken, mit Ausnahme der Fabriken zur Bereitung von Kartoffelstärke...
Seite 241 - Verhältnissen anzuordnen, dass der Rauch so vollkommen als möglich verzehrt oder durch den Schornstein abgeführt werde, ohne die benachbarten Grundbesitzer erheblich zu belästigen.
Seite 231 - Gesuche sind die zur Erläuterung erforderlichen Zeichnungen und Beschreibungen beizufügen. Die Behörde hat die Zulässigkeit der Anlage nach den bestehenden bau-, feuer...
Seite 248 - Dampfkessel, deren rationelle Construction, Anlage und Betrieb. Ein Hand- und Hülfsbuch für Fabrikanten, technische Behörden, Schulen und zum Selbstunterricht angehender Mechaniker, von O. Fallenstein, technischem Director der Petry-Dereux'schen Kesselfabrik in Düren.

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