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Rekruten eingestellt, dienten 3 Jahre, wurden dann aber gleich zur Landwehr ersten Aufgebots übergeführt, woselbst sie bis zu ihrem 32. Lebensjahre blieben. Die Offiziere der Garde-Landwehr-Stämme waren zwar in jeder Beziehung dieselben, wie die der Linien-Regimenter, aber bei der geringen Stärke der Stämme, welche den wirklichen Dienstbetrieb eines taktischen Körpers nicht gestattete, war es nicht möglich, Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften in demselben Grade militairisch auszubilden und zu erziehen, wie dies bei den Linien-Regimentern der Fall war und auch höheren Orts ge= fordert werden mußte. Um diesem Uebelstande abzuhelfen, befahl Seine Majestät der König am 5. November 1821 die Zusammenstellung eines Lehr-Garde-Landwehr-Bataillons" aus Kommandirten der Garde-Landwehr-Stämme, welches in der Stärke von 1 Stabsoffizier, 4 Kapitains, 4 Premier-Lieutenants, 13 Sefonde-Lieutenants, 52 Unteroffizieren, 17 Spielleuten, 552 Gemeinen, von jedem Regiment 1 Kompagnie bildend, alle 3 Jahre einmal in Potsdam zusammenkommen und vom 15. April bis nach den Herbstübungen gemeinschaftlich üben sollte. Dieses so selten und auf so kurze Zeit zusammentretende, dann wieder gänzlich verschwindende Bataillon ist der erste Anfang unseres Regiments.

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Das Lehr Garde Landwehr - Bataillon wurde der 1. GardeInfanterie-Brigade attachirt und dem Befehl des Kommandeurs des 1. Garde-Regiments 3. F. unterstellt.*)

Im April des folgenden Jahres trat es zum ersten Male in der angegebenen Art unter dem Befehl des Majors v. Rauch vom 1. Garde-Regiment 3. F. in Potsdam zusammen.

Doch der Zweck, der Garde-Landwehr eine Gleichmäßigkeit im Betriebe des Dienstes, sowie den Offizieren derselben eine Gelegenheit zu einer höheren Ausbildung zu geben, konnte bei dem so seltenen Zusammensein des Bataillons nur ungenügend erreicht werden. Es wurde deshalb am 10. März 1824 bestimmt, daß das Bataillon alljährlich vom 15. April bis 1. Oktober üben, und auch den Winter hindurch die jüngere Hälfte der Mannschaft zusammenbleiben sollte.**) Gleichzeitig wurde der Etat von 552 Gemeinen auf 564 erhöht und

*) Die aus dieser Uebung erwachsenden Kosten wurden dadurch eingebracht, daß fortan die Garde-Landwehr-Bataillone nur alle 2 Jahre zur Uebung zusammengezogen wurden.

**) Diese Mannschaften wurden in 2 Kompagnien entsprechend den beiden Garde-Landwehr-Brigaden formirt.

diesem Bataillon sogar am 15. Juni eine eigene Fahne, naturgemäß eine Landwehr-Fahne, d. h. das schmale weiße Kreuz auf schwarzem Grunde, mit dem Kriegsdenkmünzen-Bande verliehen. Dem Bataillon wurde die Kaserne der jetzigen Kriegsschule in der Berlinerstraße zugewiesen.

Aber selbst in dieser festeren Form konnte das Bataillon seinen Zweck nicht erfüllen. Der König Friedrich Wilhelm III. beschloß deshalb noch weiter zu gehen und durch die Errichtung zweier Bataillone eine ausreichende Schule für die Garde-Landwehr zu schaffen. So wurde durch Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 30. März 1826 unser Regiment gebildet.

Bevor wir aber zu der Formation desselben übergehen, wollen wir einige Notizen über die dienstlichen Verhältnisse bei den GardeLandwehr-Bataillonen, wie bei dem Lehr-Garde-Landwehr-Bataillon, voranschicken. Es sind in diesen Bataillonen meist dieselben Personen, die später den ersten Stamm unseres Regiments bildeten.

Seine Majestät hatte zuerst den Obersten v. Block zum Inspekteur der Garde-Landwehr *) ernannt, dem somit die schwierige Aufgabe wurde, in die dienstlichen Verhältnisse, welche unmittelbar nach dem Kriege sehr verwirrt waren, Einheit und Klarheit zu bringen. Die Dienstvorschriften des Gardekorps existirten damals leider noch nicht, und so erließ der Oberst v. Block eine Fülle von Instruktionen, aus denen Einiges für die Zeit Charakteristisches hier wiedergegeben werden mag.

Ein Befehl vom März 1816 setzt, jedoch nicht mit Sicherheit, voraus, daß die Unteroffiziere lesen und schreiben könnten; diejenigen, welche es noch nicht könnten, müßten es noch erlernen.

Die Leute, welche sämmtlich den Krieg mitgemacht hatten, theilweise in fremden Diensten, wurden von Hause aus auf die besonders ehrenvolle Auszeichnung, „ausgewählte Garde" zu sein, hingewiesen und sogleich großes Gewicht auf das richtige Honneurmachen und den militairischen Anstand gelegt, worüber sehr unklare Begriffe herrschten. Beim Vorbeigehen eines Offiziers sollten die Leute, wenn sie ohne Gewehr wären, die Müße abnehmen, ohne Front zu machen. Sie sollten sich rasiren; keine Schuhe tragen, an welchen an den Spitzen die Zehen durchkämen; die Stiefel pugen und im Dienst

*) So lange die Garde - Landwehr nur 8 Bataillone stark war, bildete sic eine Garde-Landwehr-Inspektion.

feinen Tabak fauen. An Trunkenheit, Schlägereien und Exceffen mancherlei Art fehlte es nicht, auch andererseits nicht an Ueberschätzung der im Kriege geleisteten Dienste. Eine Kabinets - Ordre vom 26. November 1816 untersagt alle ferneren Belohnungsgesuche, die künftig als Zudringlichkeit geahndet werden sollen.

Die ersten Offiziere waren fast sämmtlich erst durch den Krieg Berufssoldaten geworden, wohl im Kriege bewährte Männer, aber in den Feinheiten des Dienstes unerfahren. Ueber diese Feinheiten sollten sie nach Befehl des Obersten v. Block durch die BataillonsKommandeure instruirt werden „alle Morgen, auch die Kapitains“.

Vom August 1816 an erhielten die Offiziere monatlich schriftliche Aufgaben zur Bearbeitung. Die dazu gegebene Instruktion weist unter Anderem darauf hin, daß es Ehrensache sei, diese Arbeiten ohne fremde Hülfe anzufertigen, ferner befiehlt sie ganze Bogen und gutes Schreibpapier dazu zu nehmen, mit weißem Faden zu heften, oben und unten zwei Finger breit Rand zu lassen, keine Klexe, keine Ausstreichungen zu machen 2c.

Im November 1816 verfügte ein Befehl des Inspekteurs auf höhere Veranlassung, daß die Offiziere der Garde- und GrenadierLandwehr endlich gleichmäßige Uniform tragen sollten, keine weißen Epaulettenmonde mehr, dagegen nur weiße Handschuhe, im Dienst zugeknöpfte Uniformen, und die Hosen nicht in den Stiefeln; die Ueberröcke nicht von anderen Kouleuren als von dunkelgrauem Tuch.

Im März 1818 befahl der Inspekteur, daß sämmtliche Offiziere, inkl. die Kapitains, zur Uebung dann und wann die Wache beziehen sollten.

Durch Kabinets-Ordre vom Februar 1816 war genehmigt, daß auch die Grenadier-Landwehr Haarbüsche auf den Czakots tragen dürften. Geliefert oder vergütet wurde aber nichts, bis durch Kabinets-Ordre vom November 1816 die Mittel für den Stamm wenigstens bewilligt wurden. Für die Uebungsstärke wurden die Haarbüsche auf die einfachste Weise dadurch beschafft, daß in der Einberufungs-Ordre im Jahre 1817 die Leute aufgefordert wurden, Pferdehaare aus der Heimath mitzubringen.

Das Material zur Bekleidung und Ausrüstung war höchst mangelhaft und nach unseren Begriffen geradezu unbrauchbar. Das Lederzeug wurde aus den Depots geliefert und bestand größtentheils aus den Beständen der Kriegslieferungen, unter denen sich auch noch englische befanden, es blieb noch lange Zeit der Schrecken der

Berliner Musterungsbehörden. Die Signalhörner hatten theilweise die langgezogene Form der Flügelhörner der freiwilligen Jägerdetachements und erregten das Erstaunen der Potsdamer Offiziere, als die zum Lehr-Garde - Landwehr-Bataillon entsendeten Hornisten ihre tiefen Töne hören ließen. Ebenso verschiedenartig, wie die Signalhörner und das Lederzeug, waren die Mäntel, die nicht nur alle möglichen preußischen Muster zeigten, sondern, theilweise Beutestücke, aus ganz anderen Armeen herstammten, und selbst die Montirung ließ, was Stoff und Anfertigung anbetraf, vieles zu wünschen übrig.

Im Jahre 1816 erhielten die Garde, einige Monate später auch die Grenadier-Landwehr-Bataillone, Fahnen. Die Verleihung der Fahnen war aber etwas einfacher, als es heute Gebrauch ist, obgleich damals ein Truppentheil erst die Fahne erhielt, wenn er sich im Kriege bewährt hatte. So war die Verleihung an die LandwehrBataillone auch nur eine Ausnahme, weil die Mannschaften derselben sämmtlich die Kriege mitgefochten hatten und als Auszeichnung von ihren Bataillonen, welche bereits Fahnen besaßen, zur Garde-Landwehr versezt worden waren. Den Bataillons-Kommandeuren wurde Stange, Fahnentuch und Nägel per Post übersendet, die Offiziere versammelten sich und schlugen nach der Anciennetät die Nägel ein, nach ihnen folgten kommandirte Unteroffiziere und Mannschaften. Die gelieferten Fahnenstangen waren schwarz wie bei der Linie. Bei der großen Revue bei Lippstadt 1825 bemerkte Se. Majestät, daß die Fahnenstangen der Garde gelb sein müßten. Niemand hatte daran gedacht; die Stangen wurden nunmehr geändert.

Im Jahre 1817 hatten sämmtliche 8 Garde- und GrenadierLandwehr-Bataillone die erste Uebung. Es waren noch durchweg Leute, welche den Feldzug mitgemacht hatten, zur Fahne einberufen. Auch bei späteren Uebungen war dies großentheils noch der Fall, bis im Jahre 1825 die letzten Mitkämpfer der Befreiungskriege in das zweite Aufgebot der Landwehr übertraten. Bei der großen Revue des VII. Armeekorps bei Lippstadt 1825 war die von der Garde-Landwehr gestellte Königswache noch durchgängig mit der Medaille geschmückt, und die 6 Mann Doppelposten vor der Thür Sr. Majestät trugen alle das Eiserne Kreuz.

Der erste Zusammentritt des Lehr-Garde-Landwehr-Bataillons fand am 1. April 1822 statt. Zum Kommandeur wurde Major v. Rauch vom 1. Garde-Regiment 3. F. ernannt. Der Dienst

betrieb sollte ebenso wie bei dem durch Kabinets-Ordre vom 30. Dezember 1819 für die Armee gestifteten Lehr-Infanterie-Bataillon gehandhabt werden. Die Auswahl der Leute sollte derartig geschehen, daß nur Kapitulanten oder Leute vorzüglicher Dressur, die sich noch obenein durch Schönheit auszeichneten, nach Potsdam gesendet werden. durften.

Am 31. März 1822 rückten die Detachements aller 12 Bataillone in Potsdam ein; schon am 3. April besichtigte Se. Majestät die Kompagnien und zwar gliederweise mit großer Genauigkeit. So= dann wurde die Leib-Kompagnie des 1. Garde-Regiments z. F. durch den Kompagnie - Chef, Kapitain v. Möllendorff,*) den Offizieren und Unteroffizieren vorererzirt, welche allerdings über die Ererzirleistungen sehr in Staunen geriethen. Der Regiments-Kommandeur, Oberst v. Röder, gab weiter keine Anweisung über den Dienstbetrieb, als daß in kurzer Zeit das Bataillon ganz dasselbe leisten müßte!

: Inwieweit dies gelungen, darüber liegen uns keine Nachrichten bor. Ende September wurde das Bataillon wieder aufgelöst und die verschiedenen Detachements marschirten zu ihren Stämmen zurück.

Dann erfolgte 1824 der Befehl über die jährliche Zusammenziehung des Bataillons und kurze Zeit darauf die ergänzende Bestimmung, daß die nicht zum Lehr-Garde-Landwehr-Bataillon_kommandirten Offiziere zur Dienstleistung bei den Linien-Regimentern, sowie daß die Gemeinen während ihrer dreijährigen Dienstzeit einmal zum Lehr-Garde-Landwehr-Bataillon kommandirt werden sollten. In Folge dessen trat das Bataillon schon in diesem Jahre am 30. April zusammen, wurde im Rohen dressirt und rückte bereits nach 14 Tagen zur Parade und dem achttägigen Frühjahrs-Manöver nach Berlin ab. Den meisten Offizieren und Mannschaften war die Parade eines ganzen Armeekorps etwas ganz Neues, in Allen lebte das regste, nicht ganz mit Erfolg belohnte Bestreben, nicht gegen die andern Truppen zurückzustehen, und als der hochverehrte Herzog Carl mit seiner hellen Stimme bei der Korps-Aufstellung das Kommando gab: ,,Armeekorps, stillgestanden!" war wohl keine Truppe elektrisirter, als das Lehr-Garde-Landwehr-Bataillon.

Nach der Rückkehr nach Potsdam begann die eigentliche Ausbildung des Bataillons. Das ganze Bataillon wurde als Rekruten

*) v. Möllendorff, der bekannte Kommandeur der Garde-Infanterie.

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