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VI. Das 2. Bataillon erhält eine neue Fahne.*)

VII. Die Krankenpflege im Regiment soll bei dem 1. Bataillon ein Regimentsarzt der Garnison zu Potsdam, bei dem 2. Bataillon der Garnisonstabsarzt zu Spandau leiten.

VIII. Jeder der Garde-Landwehr-Stämme soll hinfüro bestehen aus:

1 Kommandeur,

1 Adjutanten,

4 Feldwebeln,

4 Unteroffizieren,

1 Bataillons-Tambour,

8 Gemeinen,

1 Bataillons-Arzt,

1 Büchsenmacher.

IX. Wie die Kommandeurstellen der Stämme besetzt worden sind, ergiebt die 2. Anlage. Die Adjutanten der Stämme rangiren in dem Garde-Reserve-Regiment und werden von demselben als kommandirt geführt.

X. Von den Bataillons-Kommandeuren erhalten wie bisher acht das Stabsoffiziersgehalt, und zwar die des Regiments und die sechs ältesten der Stämme, die sechs jüngsten der letzteren hingegen nur das der Kapitains I. Klasse.

XI. Die Uebungen der Garde-Landwehr-Bataillone werden wie bisher in der vorgeschriebenen Weise abgehalten.**) Die dazu erforderlichen Offiziere werden von den Linientruppen, das Gardekorps miteingeschlossen, kommandirt.

Ich trage dem Kriegsministerium auf, hiernach das Erforderliche zu verfügen.

Berlin, den 30. März 1826.

An

das Kriegsministerium.

gez. Friedrich Wilhelm.

*) Das 1. Bataillon erhielt die Fahne des Lehr-Garde-Landwehr-Bataillons. **) Alle 2 Jahre 4 Wochen lang.

I.

Erste Rangliste des Garde-Reserve-Infanterie- (Landwehr-)

Regiments.

1. Oberst-Lieutenant und Kommandeur Freiherr v. Esebeck.
2. Major v. Maltit
v. Rauch

3. =

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2. Bataillon.

1.

=

1. Komp. 13. Sek. Lt. Frhr. zu Putlig I.

3.

4.

5.

6.

=

v. Helmrich 6.

v. Könnerit 3.

Ristow
Bahr

- v. Stutterheim 7.

1. Pr. Lt. Hoffmanns.

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4.

=

14.

=

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=

v. Not.

22.

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v. Diederichs.

Fritsch.

23.

=

Hohnhorst.

24.

=

=

Kubisty.

25.

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Schmidt II.

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v. Keltsch I.
v. Barby.
Johannes.
v. Sternfeld.
Lehe.

v. Ledebur II.
Graf v. Thürheim.
v. Schanderhasy.
v. d. Bussche-
Jppenburg.

v. Haase.

v. lisczinsky. v. Gontard.

v. Gordon.

Graf v. Monts.

v. Böhn.

Frhr. v. Buttlar.

v. Keltsch II.

v. Liebermann.

v. Rieben.

Frhr. zu Putlig II.
Hering.

Zu diesen kamen noch die Sek.-Lts. v. Alten, v. Löwenfeld, Frhr. v. Canit, welche im April von dem Kadettenkorps aus als Sek.-Lts. im Regiment angestellt wurden.

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II.

Besetzung

der Kommandeurstellen der Garde-Landwehr-Bataillone.

1. Major v. Hugo,

= v. Alvensleben,

Frhr. v. Veltheim,

Hamm.
Magdeburg.
Coblenz.
Berlin.

v. Ramin vom Kaiser-Franz-Grenadier-Regt., Stettin.

2.

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v. Sack,

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11. 12.

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Menthoff,

Frhr. v. Bode,

v. Schlieben,

Kühle,

Lissa.

Düsseldorf. Königsberg. Conit. Breslau.

Görlig.

v. Buddenbrock, aggr. d. 1. Garde-Regt. z. F. Cottbus. Berlin, den 30. März 1826.

gez. Friedrich Wilhelm.

Eine Allerhöchste Kabinets-Ordre von demselben Tage attachirte das Regiment der 1. Garde-Infanterie-Brigade; der Oberst v. Röder, interimistischer Kommandeur derselben, wurde mit der Aufsicht über die Formation des Regiments betraut. Divisions-Kommandeur war Prinz Wilhelm, K. H., unser jetziger Kaiser, kommandirender General der Herzog Carl von Mecklenburg-Strelitz, der Schwager Friedrich Wilhelms III.

Da diese Formation in tiefem Frieden, also in ungestörter Ruhe ausgeführt werden konnte, so bot sie weder besonders interessante Einzelheiten noch besondere Schwierigkeiten. Der Major v. Rauch, welcher bis zur Ankunft des Oberst-Lieutenants v. Esebeck aus Königsberg die Geschäfte des Regiments-Kommandeurs besorgte, hatte nur in wenigen Punkten Bemerkungen zu den Ausführungsbestimmungen des Kriegsministeriums zu machen.

Zuerst war es das Unteroffizierkorps, welches dem Major v. Rauch mit 12 Unteroffizieren per Kompagnie sehr schwach für die Anzahl von 140 Gemeinen erschien, namentlich da im Etat des Regiments der Feldwebel gar keine Erwähnung geschehen war. Bei gewöhnlichen Formationen würde es seltsam erscheinen, daß es nicht als selbstverständlich angesehen wurde, daß die Feldwebel im Etat der Unteroffiziere eingerechnet wären, aber Major v. Rauch hatte ganz Recht, denn leider war die Formation unseres Regiments keine gewöhnliche, bekam es doch auch keine Aerzte und keine Fahrzeuge.

Die Formation des Regiments war eine reine Friedensformation, ihr Zweck nur, eine Schule für die Garde-Landwehr zu geben. Durch diese Bestimmung mußten viele Mängel in den Kauf genommen werden, die noch in späteren Zeiten der Entwickelung des Regiments hinderlich waren. So konnte es allerdings denn auch zweifelhaft sein, ob das Regiment Feldwebel erhalten würde, zumal im Etat der Garde-Landwehr-Stämme die Feldwebel besonders aufgeführt waren.

Zum Lehr-Garde-Landwehr-Bataillon waren die Feldwebel von den Garde-Infanterie-Regimentern kommandirt worden und Major v. Rauch, der natürlich für das Regiment eigene Feldwebel und zwar über den angegebenen Unteroffizier-Etat von 99 Köpfen wünschte, bat nicht nur dringend um die Versetzung jener, sondern auch um Ueberweisung von noch weiteren vier geeigneten Persönlichkeiten aus den Garde-Regimentern, da in den Garde-Landwehr-Stämmen keine geeigneten Unteroffiziere vorhanden wären.

Ebenso waren nach der Allerhöchsten Kabinets-Ordre gar keine Rechnungsführer und nur ein Büchsenmacher für zwei, noch dazu in verschiedenen Garnisonen stehende Bataillone ausgeworfen. Auch die Ergänzung dieser Mängel erbat Major v. Rauch und seine Wünsche erhielten ihre Gewährung. Dagegen verblieb es bei der Bestimmung in Betreff der Aerzte und ebenso wurde die Errichtung eines Hautboistenkorps, trotz der wiederholten Wünsche, dem Regiment versagt, da ein solches bei seinen Organisations-Verhältnissen für überflüssig erachtet wurde.*)

Mühevoller war es, die Bekleidung und Ausrüstung des Regiments zu ordnen, da einerseits die in der Verwaltung herrschende Sparsamkeit so wenig wie irgend möglich gewähren, andererseits die Wünsche des Regiments wie die Forderungen der Vorgesetzten und Sr. Majestät selbst, das Regiment auf einer Stufe mit den anderen Regimentern sehen wollten. Major v. Rauch bat um eine ganz neue Einkleidung, Ausrüstung und Armirung des Regiments, denn wenn auch die Mannschaften der Garde-Landwehr ihre Uniformen im Regiment weiter behalten sollten, so waren diese doch so verschieden angefertigt und ebenso verschieden in der Tragezeit, daß aus der Uebernahme dieser Stücke

*) Bei Kirchen- und großen Paraden mußte das Musikkorps des Königl. Waisenhauses in Potsdam in der Uniform unseres Regimentes das fehlende Hautboistenkorps ersetzen. Die Einkleidungskosten trug das Königl. Waisenhaus. Allerh. Kab. Ord. vom 26. April 1830. Zum Schrecken des Regiments und zum Jubel der Straßenjungen, wie Zeitgenossen bemerken.

dem neuen Regiment eine endlose Last entstanden wäre. Außerdem waren diese Bekleidungsstücke, namentlich die Montirungen, Mäntel und Czakots in schlechtem Zustande, so daß Major v. Rauch sie für eine erste Garnitur überhaupt nicht gelten lassen mochte, sondern sie in die zweite Garnitur verwies. Für diese sollte jeder Mann der Garde-Landwehr eine gute Montirung 2c. mitbringen, und nur für die von den Linièn-Regimentern abgegebenen Mannschaften neue angefertigt werden. Alle diese Wünsche wurden erfüllt und außerdem dem Regiment eine Summe von 1200 Thlr. angewiesen, um die Menge kleiner Ausgaben, welche bei einer Formation vorkommen, aber geseßlich nicht verrechnet werden können, zu bestreiten.*)

Währenddem alle diese Anordnungen zwischen dem Herzog Carl, dem Prinzen Wilhelm, dem Oberst v. Röder und Major v. Rauch einerseits, dem General v. Hake andrerseits besprochen und von Sr. Majestät bestätigt wurden, rückten aus allen Theilen des preußischen Staates die Offiziere und Mannschaften, welche das Regiment bilden sollten, heran, um nach dem Befehl des Königs am 1. Juni in Potsdam einzutreffen.**)

Mitte Mai scheint auch Oberst-Lieutenant v. Esebeck aus Königsberg nach Potsdam gekommen zu sein und die Geschäfte in seine Hand genommen zu haben. Ebenso hatte sich schon Anfangs Mai Major v. Maltig, früher Kommandeur des Breslauer Garde-Landwehr-Bataillons, nach der neuen Garnison des 2. Bataillons, Spandau, begeben, um sich in den ihm zugewiesenen Kasernen umzusehen. Er scheint nicht viel Erfreuliches dort gefunden zu haben, denn troßdem er von der Kasernirung der Offiziere, sowie von der Errichtung einer Speiseanstalt für dieselben von vornherein Abstand nahm, genügten die Räumlichkeiten der beiden Kasernen nicht, das ganze Bataillon zu fassen, sondern es mußten über 1/4 der Mannschaften in mangelhaften Bürgerquartieren untergebracht werden. Die Kapitains und Lieutenants werden theilweise mit den Detachements der GardeLandwehr - Bataillone den Marsch nach Potsdam mitgemacht haben, die Meisten gehörten ja bisher diesen Bataillonen an; die Anderen standen schon in Potsdam beim Winterstamm des Lehr-Garde-Land

*) Schreiben Seiner Hoheit des Herzogs Carl von Mecklenburg an den General der Infanterie, Wirkl. Staats- und Kriegs-Minister v. Hake vom 5. April 1826, genehmigt durch A. K.-O. vom 15. April 1826.

**) Die Mannschaften des Garde-Landwehr-Bataillons Königsberg rückten bereits am 25. April von dort ab.

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