| L. von Heufler - 1856 - 938 Seiten
...sondern auch alles, was die Hauscommunion mit gemeinsamen Kräften erwirbt, ist gemeinsames Eigenthmn. welches zur Bestreitung der Auslagen des Hauses und des Unterhaltes aller Familienglieder dient. Diese Bestimmungen sind im Wesentlichen die zum Gesetze erhobene uralte slavische Sitte in Beziehung... | |
| Fr Vaníček - 1875 - 622 Seiten
...lebten ')• §. 34. Was die Hauscommunion mit gemeinsamen Kräften erwirbt, ist gemeinsames Hansgut, welches zur Bestreitung der Auslagen des Hauses und des Unterhaltes aller Familienglieder dient. §. 35. Die Hausgenossen können vom Hausvater über die Gebarung mit dem gemeinsamen Vermögen Rechenschaft... | |
| Vincenz F. Klun - 1876 - 404 Seiten
...erworben wird, ist gemeinsames Hausgut, welches zur Bestreitung der Auslagen des Hauses und des Unterhalts aller Familienglieder dient. Kein Hausgenosse darf...Geld, Geräthe erwerben und besitzen ; doch muss ein Theil davon in die Hauscasse abgegeben werden. Die Theilung der Haus-Communion ist nur unter gewissen... | |
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