Allerhöchst privilegirte schleswig-holsteinische Anzeigen1837 |
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Seite 117
... Meldorf gehdrig zu melden . Meldorf den 18ten Februar 1837 . In fidem : No 33 . Zweite Bekanntmachung . Wagner . Extr . des Procl . des 11ten Stücks No 11 . Erben , nicht protocollirte Gläubiger und Pfandinha : ber des verstorbenen ...
... Meldorf gehdrig zu melden . Meldorf den 18ten Februar 1837 . In fidem : No 33 . Zweite Bekanntmachung . Wagner . Extr . des Procl . des 11ten Stücks No 11 . Erben , nicht protocollirte Gläubiger und Pfandinha : ber des verstorbenen ...
Seite 135
... Meldorf gehörig zu melden . Meldorf den 18ten Februar 1837 . In fidem : No 58 . Wagner . Dritte und leßte Bekanntmachung . Extr . des Procl . des 11ten Stücks No 11 . Erben , nicht protocollirte Gläubiger und Pfandinha : ber des ...
... Meldorf gehörig zu melden . Meldorf den 18ten Februar 1837 . In fidem : No 58 . Wagner . Dritte und leßte Bekanntmachung . Extr . des Procl . des 11ten Stücks No 11 . Erben , nicht protocollirte Gläubiger und Pfandinha : ber des ...
Seite 332
... Meldorf bisher geführten Handels : geschäften oder aus irgend einem sonstigen Grunde Ansprüche und Forderungen an denselben zu haben vermeinen ( jedoch mit gefeßlicher Ausnahme der etwas nigen protocollirten Gläubiger , für die es ...
... Meldorf bisher geführten Handels : geschäften oder aus irgend einem sonstigen Grunde Ansprüche und Forderungen an denselben zu haben vermeinen ( jedoch mit gefeßlicher Ausnahme der etwas nigen protocollirten Gläubiger , für die es ...
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Häufige Begriffe und Wortgruppen
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