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zwanzig, über drei Andere zehnjährige Gefängnißßtrafe aus gesprochen, ja Bodmer wurde auf die Richtstätte geführt, während die fünf Andern mit entblößten Häuptern zusehen mußten, wie der Scharfrichter das Schwert über sein Haupt schwang. Beträchtliche Theile ihres Vermögens wurden eingezogen, der ganzen Hofgemeinde über 120,000 fl. Strafgelder und Kriegskosten aufgelegt. Fühlten auch viele aufgeklärte Männer der Hauptstadt die Unbilligkeit und Unhaltbarkeit der von der Stadt geübten Handelsvorrechte, so sah doch die Mehrheit dieselben als ein durch Verjährung erworbenes Heiligthum der Bürger an, zu deren Antastung die Regierung nicht berechtigt sei. Der Einfluß des französischen Botschafters Barthelemy und der Regierung von Bern, so wie derjenige des Bürgermeisters Kilchsperger und anderer angesehener Männer, verhinderte, daß Blut vergossen wurde. Allein weder die Aufnahme von vier Männern vom Lande, welche der Regierung thätige Beweise von Ergebenheit bezeugt hatten, in das Bürgerrecht der Hauptstadt, noch eine Kundmachung, in der die Obrigkeit Erleichterung und Erweiterung des Erwerbes versprach, konnten die Gemüther wieder völlig besänftigen, so daß der Saame bürgerlicher Zwietracht wohl hier zum Voraus auf ein fruchtbares Feld rechnen konnte.

War auch das bernische Gemeinwesen durch die Unruhen des 16. und 17. Jahrhunderts in seinem Innersten erschüttert worden, so hatte es sich später wieder zu großer, innerer Kraft erhoben, und die Unternehmungen Davel's und der Genossen Henzis waren um so spurloser vorüber gegangen, als in der spätern Verwaltung so viel Großartiges lag, daß man die innern Mängel, welche die Gesammtheit des Volkes doch weniger berührten, darüber vergaß. Doch hatte sich seit dem Ausbruche der französischen Staatsumwälzung in den Mittelklassen mehr Anklang für die Lehren derselben gezeigt. Auch war seit den Erscheinungen von 1791 und 1792 und die Art und Weise, wie man sie in Bern aufgenommen und bestraft hatte, ein bedenklicher Gährungsstoff zurückgeblieben,

der nur eine günstige Gelegenheit suchte, um in helle, für die bisherige Ordnung der Dinge verderbliche Flammen auszubrechen. Größere Gefahr jedoch, als von Seite der ihrer Regierung größtentheils anhänglichen Untergebenen, drohte Bern von der Eifersucht seiner eigenen Miteidgenossen, von denen Vicle über der ersehnten Verkleinerung des allzuhervor. ragenden Bundesbruders selbst einen Theil der bedenklichen Folgen, welche diese Verkleinerung für das gesammte Vaterland nach sich zu ziehen drohte, aus den Augen zu verlieren nicht ungeneigt waren. In Luzern, wo das Familienregiment sich so eng abgeschlossen hatte, daß selbst die Stellen im kleinen Rathe beinahe erblich geworden waren, sah man, außer den Unruhen des Bauernkriegs, auch im 18. Jahrhundert mancherlei Wirren, die bald von der unruhigen Nachbarschaft des Volks der Urfantone, bald von den eigenen Leidenschaften der Städter, oder von den Umtrieben der Nunciatur herrührten. Doch war man in den lezten Zeiten ziemlich ruhig geblieben. Mehr und mehr schlossen sich, mit Ausnahme des fremden Dienstes, an dem sie gleich den Uebrigen, ja noch mehr als dieselben, Theil nahmen, die Urkantone in sich selbst ab. Einige angesehene Geschlechter behaupteten hier, in Verbindung mit der Geistlichkeit, unter demokratischen Formen, einen fast ungetrübten Einfluß; an gemeinsamen Einrichtungen sah man sie, besonders wenn einiges Opfer damit verbunden war, selten bereit, Theil zu nehmen. Doch herrschte in der Masse des Volks noch ein kräftiger Sinn. Die strenge Strafe, welche die Liviner für die Wirren des Jahres 1756 erlitten, hatte hier einen tiefen Groll gegen Uri zurückgelassen, den die spätere Verwaltung eben nicht zu beschwichtigen geeignet war. In Schwyz hatte man die bei der Veränderung des französischen Dienstvertrags entstandene Partheiung der Harten und Linden ver. gessen, der gesunde Verstand des Volkes die Anerbietungen des Statthalters Augustin von Reding zu Einführung der Jesuiten abgelehnt, und so hatte sich auch in Unterwalden die Erinnerung an die Streitigkeiten von 1756 über Vertheilung

der Landesstellen zwischen Ob- und Nidwalden verloren. Zwistigkeiten zwischen der Stadt und dem äußeren Amte Zug hatten im Anfange des 15. Jahrhunderts zum ersten Male die Eidgenossen unter sich entzweit, diejenigen der Stadt Zug und der Gemeinde Baar hingegen, welche durch den Vertrag von 1687 beseitigt worden, waren, so wie der Surlimunelihandel von 1702, der Kampf zwischen den ZurLauben und dem Rathsherren Joseph Anton Schuhmacher in den dreißiger Jahren und die gleichfalls aus den französischen Dienstverhältnissen entstandenen Unruhen in den sechziger Jahren, ohne empfindliche Folgen geblieben. In Glarus schienen Glaubensstreitigkeiten, die man so gut als möglich durch die Uebereinkünfte von 1564, 1687 und 1757 zu ver gleichen suchte, fast die einzige Quelle bürgerlichen Haders. In Basel hatten die bürgerlichen Wirren der lezten Jahre des 17. Jahrhunderts wenig bemerkbare Spuren zurückgelassen, aber die Nachbarschaft dieses Standes mit Frankreich ließ von daher zunächst unmittelbare Einwirkung erwarten. Kein Unbefangener konnte sich hingegen verhehlen, daß von den Freiburger Wirren in den achtziger Jahren ein schmerzliches Andenken in der Landschaft zurückgeblieben sei, wäh rend die Spaltung der Städte selbst in Edelleute, Patrizier und gemeine Bürger kaum geeignet war, Eintracht und Ruhe zu befestigen, weßhalb bei einem Angriffe Frankreichs, welches die Vertriebenen in seinen offenbaren Schuß genommen, hier bedeutender Anklang zu gewärtigen sein mochte. Weit weniger Gährungsstoff war im Solothurn'schen, obgleich sich die Gewalt hier ebenfalls weit mehr noch als in Bern in den Händen der aristokratischen Geschlechter zusammengedrängt befand. Aber selbst im Bauernkriege war zwischen Regierung und Volk nie die nämliche Spannung eingetreten, die sich um diese Zeit in Bern und Luzern gezeigt hatte. Doch fing das durch Handel und Gewerbe bereicherte Olten an, sich als Nebenbuhlerin des Einflusses der Hauptstadt zu zeigen. In Schaffhausen war das Stadtregiment zwischen Aristokratie und Zunft-Demokratie gemischt. Der Wilchinger

Handel, im Anfange des 18. Jahrhunderts, war ohne Nachwehen vorüber gegangen; hingegen hatte schon 1790 die erste Bewegung im Innern der Eidgenossenschaft, aus Veranlassung der französischen Staatsumwälzung, zu Hallau statt gefunden. Unzufriedenheit über die Art des Bezuges der Zehnten und Grundzinse und über das Loos, welches mißfällige Oberbeamte dahinseßte, hatten Widerseßlichkeiten verursacht, welche nur durch ernstliche Gegenmaßregeln und durch die Erwartung der Dazwischenkunft Zürichs unterdrückt wurden. In Appenzell, wo, wie in den Urkantonen, Volksherrschaft in Herkommen und Sitte lag, hätte man wenig Anklang für die französische Freiheit erwarten sollen; doch hatten sich auch hier mancherlei neuere Ansichten kund gethan, früher unbestrittene, erkaufte Regierungsrechte standen nicht mehr in demselben Ansehen. Der Glaube an die Heiligkeit der Zehntpflicht, an die Befugniß zu Beschränkung der Handelsfreiheit war erschüttert. An der Spiße der Unzufriedenen stand der durch den Verlust eines Prozesses gegen die Regierung erbitterte Statthalter Johann Ulrich Wetter, von Herisau, ein großer Liebhaber von kriegerischen Spielereien, auf die er viel verwendete und bei der niedrigen Klasse des Volks in sehr hoher Gunst war.

Von den im engern Verbande mit dem eidgenössischen Staatskörper befindlichen sogenannten zugewandten Orten hatte die gefürstete Abtei St. Gallen beinahe beständig das Beispiel innerer Wirren dargeboten, und es schien auch jezt nur eines geringern äußern Anlasses zu bedürfen, um die längst gelockerte Herrschaft des Abts von Neuem zu erschüttern. Die Stadt St. Gallen und die Stadt Biel aber waren kleine städtische Gemeinwesen von sehr unbedeutendem Umschwunge. In Biel fand man sehr sonderbare gemischte staatsrechtliche Verhältnisse, da die Stadt einerseits vermittelst erworbener Rechte und Freiheiten ein Glied des eidgenössischen Staatsverbandes war, während sie in anderer Beziehung den Fürstbischöfen von Basel als Landesherren huldigte. In lockererer Verbindung mit der

Eidgenossenschaft, als die so eben erwähnte, stand das Gemeinwesen der drei Bünde Bündten, im Innern wieder ein Aggregat einer Anzahl beinahe eben so unabhängiger Staaten, wie die Eidgenossenschaft selbst, denn jedes Hochgericht konnte beinahe wieder für einen unabhängigen Staat gelten. Unter der Herrschaft dieses repräsentativ - demokratisch regierten Staates standen die Landschaften Veltlin und Cleven als Unterthanen; freilich war das Band der Anhänglichkeit zwischen Herrschern und Beherrschten schwach genug. Partheiungen und Unruhen waren in dem Gemeinwesen der Bündtner stets an der Tagesordnung gewesen. In den achtziger Jahren hatte der Kampf um die Zollpacht zwischen den Handelshäusern Salis - Maßner und Bavier schon eine gewaltige Gährung erregt; aber in den neunziger Jahren erzeugte der Haß der Partheien noch heftigere Bewegungen. Standesversammlungen und Strafgerichte traten zusammen, die Leidenschaften entbrannten immer mehr. Die italienischen Unterthanen von Veltlin, Cleven und Worms fühlten sich durch den Religionshaß und die Partheiwuth der Beherrscher zu neuem Widerstande aufgereizt, und waren bereit, sich in die Arme des übermächtigen Frankreichs zu werfen, um den alten Verhältnissen zu entgehen. Den Einrichtungen Bündtens nicht unähnlich waren diejenigen des Walliferlandes, wo seit den neunziger Jahren der Zwiespalt vorzüglich zwischen dem obern Wallis, dem Landesherren, und dem von ihm beherrschten Unterwallis bestand, welches leßtere den neuen die Rechtsgleichheit begünstigenden Ansichten Frankreichs huldigte, so daß es bereits im Herbst 1790 zum Ausbruche gekommen war. Seit der Räumung Genf's im November 1792 schien man von schweizerischer Seite diesen Schlüssel der Eidgenossenschaft beinahe aufgegeben zu haben. Dieses unruhige kleine Gemeinwesen, welches während des 18. Jahr. hunderts so oft die vermittelnde Thätigkeit der gewährleistenden Staaten Frankreichs, Zürichs und Berns in Anspruch genommen hatte, schien ießt ausschließlich dem Einflusse des sich in seiner Schreckensperiode befindenden Frankreichs preisgegeben,

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