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Die Todesstrafe wurde auf Grund des Dekrets vom 22. Dezember 1888 verhängt, nach dem in jedem Teile des Kongostaates das Kriegsrecht erklärt werden kann, sobald die öffentliche Sicherheit bedroht ist. Das war geschehen in dem Distrikt, in dem sich Stokes befand. Das Kriegsrecht kommt in dem Falle gegen alle ohne Unterschied zur Anwendung, mögen sie Ausländer oder nicht, Soldaten oder Zivilisten sein. Lothaire beging den Fehler, daß er Stokes jofort hängen ließ. Nach dem Dekret haben vom Kriegsgericht verurteilte Personen, wenn sie nicht Eingeborne oder Soldaten sind, das Recht der Berufung an das Gericht in Boma. Diese Berufung hat Lothaire_ver= sagt. Seit lange hatte man dem Stokes die Beförderung von Briefen anvertraut. Gegen europäische Reisende war er stets außerordentlich hilfreich. Auch hatte er manches Jahr dem Kongostaat wertvolle Dienste geleistet.

Transvaal.

27. Januar. In Pretoria findet eine großartige Feier des Geburtstags des deutschen Kaisers statt, wobei der Präsident Krüger Transvaal als Kind Deutschlands hinstellt, bei dem es Schuß suche, weil es von England mit Füßen getreten werde.

13. Februar. Der Volksraad genehmigt den mit England über Swaziland geschlossenen Vertrag.

9. März. General Joubert rückt in das Swaziland ein, um es, jenem Vertrage gemäß, für Transvaal in Besiß zu nehmen.

Anfang Mai. Nachdem England zu großem Unwillen der Boeren am 27. April das Amatongoland einverleibt hat, wird ein Ersuchen des Präsidenten Krüger an den Gouverneur des Kaplandes, dem Transvaal die Besißnahme der an das Meer grenzenden Gebiete der Häuptlinge Zambaom und Umbigiesa zu gestatten, abgelehnt, weil hierdurch, obwohl dieser Wunsch Transvaals legitim sei, eine wirksame Kontrolle Englands über die Gestaltung der Frage des Swazilandes, wo britische Unterthanen wichtige Interessen hätten, ausgeschlossen werden würde.

13. Mai. Es droht ein Krieg des Transvaalstaats gegen Eingeborne im eignen Lande, nämlich im Bezirke Zoutpansberg auszubrechen. Der Oberhäuptling Magato schickt die Kommission der Transvaalregierung aus seinem Lande fort; auch der Stamm der Makatese sammelt sich an verschiednen festen Punkten. Die

Eingebornen sind meist mit ganz modernen Gewehren und Patronen versehen.

Mitte Mai. Die Offiziere des in der portugiesischen Delagoabai liegenden deutschen Kreuzers „Cormoran" besuchen Pretoria, wo sie mit um so größerer Freude aufgenommen werden, je mehr der Unwille über die Bedrängung durch England wächst. Die Volksstem" äußert:

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Die Annäherung zwischen Deutschland und der füdafrikanischen Republik ist nun einmal eine Thatsache, mit der man in Kapstadt und in London rechnen muß. Das Erscheinen der kaiserlich deutschen Uniform in Pretoria und Johannsburg ist vor allem dadurch_merkwürdig, daß es zusammenfällt mit dem Eintreffen einer englischen Parlamentärkommission unter Führung von Sir John Horst, die mit den britischen Unterthanen in der Republik und in Swaziland in Verbindung treten will. Die Südafrikanische Zeitung" knüpft an den Besuch u. a. folgende Bemerkungen:

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Wir würden hiermit ein kleines Vorspiel zu dem geplanten Verbrüderungsfest haben, das am nächsten Juni bei Gelegenheit der Delagoabaifeier, an der sich Deutschland mit Entsendung eines kleinen Geschwaders zu beteiligen gedenkt, stattfinden soll. Es läßt sich kein günstigerer Zeitpunkt und kein geeigneteres Mittel wählen, um den nationalen Geist unsrer dort ansässigen Landsleute kräftiger anzufeuern und deren Anhänglichkeit zum deutschen Vaterlande zu stärken. Auf der andern Seite wird man jenseits des Ozeans den Vorgängen nicht minder Beachtung schenken; denn Transvaal dürfte durch eine solche Kundgebung dem deutschen Volke mit einer Greifbarfeit vor die Augen gerückt werden, die das bisher so wenig bekannte Land bei Alt und Jung, Hoch- und Tiefstehenden sofort in die Reihe der denkwürdigsten und interessantesten Länder der Welt treten ließe. Am Schlusse heißt es: „Es wäre zu wünschen, daß man sich in Berlin nicht durch übel angebrachte Sparsamkeit das Mittel aus der Hand gehen ließe, um die angebahnten Freundschaftsbeziehungen zu Transvaal in wirksamster und naturgemäßester Weise zu fördern."

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14. Juni. Bei der Einweihung des neuen Gesellschaftshauses des Deutschen Vereins" in Pretoria werden Reden gehalten, aus denen die Freundschaft zwischen Boeren und Deutschen stark hervorleuchtet.

8. Juli. In Laurenço Marquez an der portugiesischen Delagoabucht beginnen, unter Teilnahme der deutschen Kriegsschiffe „Condor" und "Cormoran," die Festlichkeiten zur Eröffnung der so lange von England verhinderten, endlich durch deutsche Arbeit und deutsches Kapital vollendeten Eisenbahn nach Pretoria.

11. September. Der Volksraad beschließt die Weiterführung der Pretoriabahn bis Pietersburg.

(Die diplomatischen Verhandlungen mit Deutschland wegen drohenden Einfalls von Engländern s. S. 154–159.)

Oranjefluß-Freißtaat.

18. April. Im Volksraade kommt die Frage einer Vereinigung des Staats mit der Südafrikanischen Republik zur Sprache. Beschlossen wird, eine Abordnung aus der Schwesterrepublik zu empfangen, um Angelegenheiten beiderseitigen Interesses zu beraten.

Im Mai. Der den Engländern freundlich gesinnte Präsident der Republik, Reiß, unternimmt aus Gesundheisgründen eine Reise nach Deutschland. Im Volksraad wird der Antrag gestellt, Basutoland zu annektiren.

6. Juni. Der Volksraad spricht sein Bedauern über die englische Einverleibung des Amatongalandes und die Hoffnung aus, daß die englische Regierung diese Handlung für ungiltig erklären werde.

Im November. Präsident Reiß legt sein Amt nieder.

Siam.

15. Januar. Bezüglich des Königreichs Siam schließt Frankreich mit Großbritannien folgenden Vertrag:

I. Die Regierungen Frankreichs und Großbritanniens verpflichten sich gegenseitig, in keinem Falle und unter keinem Vorwande, ohne die Zustimmung der andern, bewaffnete Kräfte in die Gegend zu entsenden, die die Becken der Flüsse Petchaburi, Meikong, Menam und Bang Pa Kong und ihre respektiven Nebenflüsse umfaffen, ferner nicht in das Küstengebiet, das sich von Muong Bang Tapan bis Muong Pase erstreckt, in die Flußbecken, an denen diese beiden Städte belegen sind, und in die Becken der andern Flüffe, deren Mündungen in dieser Ausdehnung der Küste eingeschlossen sind, und auch das Territorium umfaffend, das im Norden des Menambeckens zwischen der englisch-siamesischen Grenze belegen ist, den Fluß Mekong und die Ostgrenze des Beckens des Me Ing. Sie verpflichten sich außerdem, in dieser Gegend keinen Privileg und keinen Sondervorteil zu erwerben, dessen Nußen nicht gemeinsam Frankreich und Großbritanien, den Angehörigen ihrer Nationalitäten und denen ihrer Schußländer und Kolonien zu teil würde, oder das ihnen nicht auf dem Fuße der Gleichheit zugänglich wäre. Diese Be

stimmungen werden aber nicht so ausgelegt, als würden durch sie die Spezialflauseln abgeschafft, die gemäß dem Vertrage vom 3. Oktober 1893, der zwischen Frankreich und Siam abgeschlossen wurde, sich auf eine Zone von 25 Kilometer auf dem rechten Ufer des Mekong und auf die Schiffahrt dieses Fluffes beziehen.

II. Nichts in der vorstehenden Klausel legt irgend ein Hindernis einer Aktion in den Weg, die beide Mächte vereinbaren könnten und die sie zur Aufrechterhaltung der Unabhängigkeit des Königreichs Siam für notwendig erachteten. Aber sie verpflichten sich, kein Sonderabkommen einzugehen, das einer dritten Macht gestatten würde, das zu thun, was sie sich selbst gegenseitig verbieten.

III. Von der Mündung des Nam Huoc an und nach Norden hinaufgehend bis zur chinesischen Grenze wird der Thalweg des Mekong die Grenze der Bestzungen oder der Interessensphären Frankreichs und Großbritanniens bilden. Es ist abgemacht worden, daß die Angehörigen der beiden Nationen keine Gerichtsbarkeit oder irgend eine Autorität in den Besizungen oder der Interessensphäre der andern ausüben können. In dem Teile des Flusses, um den es sich handelt, gehört die Polizeiaufsicht über die Inseln, die durch einen Arm des genannten Flusses von dem britannischen Üfer getrennt sind, den französischen Behörden, so lange diese Scheidung existirt. Die Ausübung des Fischereirechts wird den Anwohnern beider Ufer in gleicher Weise eingeräumt.

IV. Die beiden Regierungen kommen überein, daß alle Privilegien und Handels-, sowie andre Vorteile, die in den beiden_chinesischen Provinzen Yun-Nan und Sse- Tschuen, sei es Frankreich, sei es Großbritannien, gemäß ihrer Abmachungen mit China vom 1. März 1894 beziehungsweise vom 20. Juni 1895 eingeräumt sind, sowie alle Privilegien und Vorteile irgend einer Art, die in der Folge in diesen beiden chinesischen Provinzen Großbritannien oder Frankreich eingeräumt werden könnten, sofort, soweit es von ihnen abhängt, auf beide Mächte ausgedehnt werden, und sie verpflichten sich, zu diesem Zwecke ihren ganzen Einfluß und ihre Vermittlung bei der chinesischen Regierung aufzubieten.

Samoa.

Im Juli. Die Häuptlinge erscheinen auf Einladung der Konsuln der Vertragsmächte, mit Ausnahme des nordamerikanischen Konsuls, an Bord des Kreuzers „Bussard," wo ihnen erklärt wird, daß man sie ohne weiteres festnehmen werde, wenn sie den offnen Kampf unter einander wieder aufnehmen würden.

Im Oktober. Gleichwohl nimmt der unruhige Zustand auf Upolu wieder zu. Die aufständischen Stämme wagen zwar angesichts der auf der Wacht stehenden deutschen und englischen Kriegsschiffe

nicht, wieder zum offnen Kampfe überzugehen, sie bedrohen sich aber unausgesezt. Am meisten leiden darunter die deutschen Plantagen. Die unruhigen Elemente finden bei dem Generalkonsul der Vereinigten Staaten Mulligan, der seit Mitte 1894 diesen Posten einnimmt, Unterstüßung, wie früher bei den Unionskonsuln Greenebaum und Sewall.

Hawaii.

6. Januar. 500 Anhänger der abgeseßten Königin Liliuokalani erheben in der Hauptstadt einen Aufstand behufs Herstellung des Königtums, werden aber in die Flucht geschlagen, ein Teil derselben wird gefangen genommen.

24. Januar. Die infolgedessen ebenfalls in Haft genommne frühere Königin richtet an Dole, den Präsidenten der Republik, ein Schreiben, das eine feierliche und amtliche Verzichtleistung der Königin für sich und ihre Nachfolger auf den Thron Hawaiis enthält.

Sie fordert alle Bewohner des Inselreichs zur Anerkennung der Republik und der Doleschen Regierung mittelst Treueids auf. In einem besondern Aktenstück legt Liliuokalani selbst diesen Treueid ab. Für die nach ihrer Ansicht irrcgeführten Aufrührer fleht sie die Gnade der Regierung_an. Diese antwortet, daß jene Urkunde die Königin durchaus nicht von der Vers antwortlichkeit für ihre Beteiligung an dem Aufstande entbinde, wie solche im Laufe des kriegsrechtlichen Verfahrens an den Tag kommen möge, und ihr auch nicht Straffreiheit zusichre. Ebensowenig erkenne die Regierung den rechtlichen Bestand der Rechte und Ansprüche, die sie jezt freiwillig aufgeben wolle, seit ihrer Abseßung an. Das Schreiben ist an Frau „Liliuokalani Dominis" gerichtet, wie sie selbst auch die Abdankungsurkunde unterzeich= net hat.

11. Februar. Von den 381 wegen des Aufstands Verhafteten werden 55 freigesprochen, 13 gegen das Versprechen, das Land zu verlassen, freigegeben, 4 zum Tode verurteilt.

24. Februar. Die frühere Königin erklärt vor dem Kriegsgericht, daß sie in keiner Weise der revolutionären Erhebung Vorschub geleistet oder auch nur um diese gewußt habe. Wäre das der Fall gewesen, so würde sie den Aufständischen abgeraten haben. Sie könne das Gericht nicht für zuständig betrachten. Sie wird

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