Der Elefant von Tonna: Lateinische Abhandlungen und Briefwechsel 1696-1701. Zweisprachige AusgabeBoD – Books on Demand, 24.06.2026 - 262 Seiten In Burgtonna bei Gotha fanden Bauern 1695 im tiefen Sand etwas Ungewöhnliches: Gothaer Mediziner deuteten es rasch als ein mineralisches und heilkräftiges "Unicornu fossile", der Gothaer Hofhistoriker Wilhelm Ernst Tentzel hingegen als Skelett eines von der Sintflut nach Tonna getragenen Elefanten. Tentzel publizierte seine Deutung in der internationalen Gelehrtensprache Latein, sandte sie zusammen mit Fundstücken aus Tonna an Wissenschaftler in ganz Europa und trat auch in einen Briefwechsel mit dem Universalgelehrten Gottfried Wilhelm Leibniz. War der Fund durch ein "Spiel der Natur" vor Ort in diese Form gebracht worden? Oder war während der Sintflut ein Elefant aus fernen Ländern nach Thüringen gelangt? Ein anderes Verständnis schien um 1700 undenkbar, da die Bibel nur eine Schöpfung und dank der Rettung der Tierwelt auf der Arche Noah auch kein Aussterben von Arten nennt. Eine Antwort fand man erst viel später, als neue Erkenntnisse zur Erdgeschichte und zum Klimawandel diese und spätere Funde "vorsintflutlicher" Tierknochen mit der Verbreitung des in Europa bis zu letzten Warmzeit verbreiteten und vor etwa 120000 Jahren ausgestorbenen Waldelefanten erklärten. Die in den ersten Jahren nach dem Tonnaer Fund auf Latein publizierten Schriften und Briefwechsel werden hier erstmals zweisprachig zugänglich gemacht und eröffnen einen authentischen Einblick in die Vorgeschichte der wissenschaftlichen Paläontologie und Geologie. |
Inhalt
Abschnitt 1 | 5 |
Abschnitt 2 | 34 |
Abschnitt 3 | 37 |
Abschnitt 4 | 45 |
Abschnitt 5 | 50 |
Abschnitt 6 | 106 |
Abschnitt 7 | 143 |
Abschnitt 8 | 148 |
Abschnitt 13 | 172 |
Abschnitt 14 | 177 |
Abschnitt 15 | 201 |
Abschnitt 16 | 209 |
Abschnitt 17 | 216 |
Abschnitt 18 | 226 |
Abschnitt 19 | 232 |
Abschnitt 20 | 234 |
Abschnitt 9 | 152 |
Abschnitt 10 | 156 |
Abschnitt 11 | 161 |
Abschnitt 12 | 168 |
Abschnitt 21 | 246 |
Abschnitt 22 | 247 |
Abschnitt 23 | 251 |

