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vergrößern zu können, bedingt es, daß man die Verminderung der Zahl an Feld- und Festungsgeniekompagnien ins Auge fassen muß. Der Regierungsentwurf setzt daher die Zahl der Feldgeniekompagnien von 65 auf 58, die der Festungsgeniekompagnien von 11 auf 10 herab, gibt aber allen Kompagnien einen höheren Stand (140 Mann im Innern, 170 an der Grenze), damit im Mobilisierungsfalle die nötigen Reserveformationen mit dem gleichen Prozentsatz aktiver Mannschaft dotiert werden können.

Derzeit sind, in der Theorie, alle Feldgeniekompagnien gleichmäßig sowohl für den Wasser- als auch den Landdienst verwendbar, in der Praxis hat sich aber (siehe Übersicht) eine gewisse Speziali sierung für den Wasserdienst hinsichtlich jener Kompagnien herausgebildet, die als Korpsgeniekompagnien hauptsächlich mit der Bedienung der Kriegsbrückenequipagen betraut sind. Das offizielle Projekt des Jahres 1907 hat eine solche Spezialisierung durch die beabsichtigte Aufstellung eines Pontonierbataillons zu 6 Kompagnien vorgesehen. Der Regierungsentwurf des Jahres 1909 erkennt zwar die Notwendigkeit einer solchen Spezialisierung auch an, dies umsomehr infolge der zweijährigen Dienstzeit und der geringen Zahl der assentierten Professionsschiffer, will aber die Scheidung nicht im Gesetze festlegen, sondern die mit Rücksicht auf den Kriegsfall nötigen Vorsorgen der Regelung durch den Kriegsminister überlassen.

Die Zahl der Eisenbahnkompagnien erhöht der Entwurf um 2, die speziell für Bedienung elektrischer Bahnen bestimmt sind, die Zahl der Telegraphenkompagnien um 7 (6 im Mutterlande, wovon 1 speziell für drahtlose Telegraphie*), dann 1 in Algier), um die nötige aktive Stammannschaft für alle Feldtelegraphenformationen liefern zu können. Luftschifferkompagnien sollen im ganzen 8 (à 108 Mann) aufgestellt werden, wovon 4 Feld-Luftschifferkompagnien in 1 Bataillon vereint, die andern 4 als FestungsLuftschifferkompagnien den Festungsgeniebataillonen von Verdun, Toul, Epinal und Belfort angegliedert. Außerdem werden Genie detachements für die 13 Alpengruppen, für den Brieftaubendienst und feste Plätze im Entwurfe vorgesehen. Beide Entwürfe enthalten die bestehenden Trainkompagnien (1 Kompagnie sapeurs-conducteurs pro Regiment) bei.

Einen Vergleich der aktuellen Zusammensetzung der technischen Truppen mit den vorliegenden Entwürfen ermöglicht die folgende tabellarische Übersicht.

*) Der Stand der Radiotelegraphenkompagnie soll 4 Offiziere, 180 Mann, der anderen Telegraphenkompagnie je 4 Offiziere, 112 Mann betragen.

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Rußland.

Geplante Reformen des Veterinärwesens. Bis vor kurzer Zeit wurde der tierärztliche Dienst in der russischen Armee ziemlich stiefmütterlich behandelt; die Armeeveterinärverwaltung war ein Anhängsel der Sanitätsverwaltung und ihr auch unterstellt; es mangelte an Personal im allgemeinen und an entsprechend geschulten und vorgebildeten Kräften im besonderen. Erst im vorigen Jahre, gelegentlich der Durchführung der großen Reformen im Kriegsministerium, wurde auch diesem vernachlässigten Dienstzweig ein Augenmerk zugewendet. In diese Zeit fällt die Kreierung einer selbständigen Armeeveterinärverwaltung und die Einteilung eines zweiten Tierarztes zu den Kavallerieregimentern. Gleichzeitig wurde auch ein Komitee bei der Verwaltung eingesetzt, welches Maßnahmen zur Hebung und Ausgestaltung des Veterinärwesens auszuarbeiten und entsprechende Anträge zu stellen hatte. Nun hat dieses Komitee seine Anträge formuliert. Sie werden im nachstehenden skizziert. — Daß es übrigens tatsächlich bereits sehr an der Zeit war, das Veterinärwesen auf eine gesündere Basis zu stellen, beweist die Pferdeabgangsziffer der russischen Armee, die prozentual höher ist als bei den anderen europäischen Heeren.

Die Ausgestaltungen und Reformen umfassen:

1. Aufstellung eines militärtierärztlichen Instituts. Dem Beispiele der Westmächte folgend und in richtiger Würdigung der im Ausland gemachten Erfahrungen, soll ein Spezialinstitut im Laufe von fünf Jahren, mit 1. September 1912 beginnend, errichtet werden. Kursdauer 5 Jahre; Aspiranten nur mit absolvierter Mittelschulbildung, leisten nach Ablauf eines Monates den militärischen Eid und unterstehen von da an in jeder Beziehung der militärischen Disziplin.

Die Hörer werden in militärischen Fächern (Dienstreglement, Kavalleriereglement, Militäradministration und Militärrechtslehre) durch einen Stabsoffizier instruiert, während die Professoren über 22 Spezialund 11 Gegenstände der allgemeinen Bildung tradieren.

Der praktischen Ausbildung wird ein besonderes Augenmerk zugewendet. Im ersten, zweiten und vierten Jahre absolvieren die Studenten einen theoretischen und praktischen Hufbeschlagkurs bei der Kavallerieoffiziersschule, wobei auf die Anfertigung der Hufeisen ein großes Gewicht gelegt wird. Teilnahme an den Lagerübungen der Kavallerie und die Einführung in den praktischen Dienst bei den Regimentern, Übungen im Reiten sowohl auf gerittenen Pferden als auch auf den Remonten in der Kavallerieoffiziersschule, Reiten ins Freie, Fechtunterricht, Kartenlesen, Besuch von Hypodromen, um sich mit der Arbeit und dem Training der Rennpferde vertraut zu machen sowie Kommandierung in die Pferdezuchtanstalten und Remontenassent

kommissionen sind Mittel, um die Frequentanten des Instituts zu tüchtigen, praktischen Tierärzten heranzubilden.

Das Institut wird der Armeeveterinärverwaltung unterstellt; nach seiner endgültigen Errichtung werden in dasselbe Tierärzte von den Truppenkörpern zur Vervollkommnung ihrer Kenntnisse kommandiert.

2. Entsendung von Militärtierärzten ins Ausland zu Studienzwecken. Jährlich soll ein Tierarzt auf Staatskosten auf ein Jahr entsendet werden; in Betracht kommen jene Tierärzte, welche mindestens acht Jahre in der Militärveterinärverwaltung gedient, den Magistergrad bekleiden, vorzüglich qualifiziert sind, eine der ausländischen Sprachen (englisch, französisch, deutsch) beherrschen und sich literarisch betätigt haben. Zweck der Entsendung ist die Erlernung der neuesten klinischen Forschungsmethoden, die Durchführung von Analysen und operativen Eingriffen, an ausländischen Instituten sowie das Studium des Veterinärwesens bei den Truppen.

3. Festsetzung neuer Bestimmungen für die Kommandierung der Militärtierärzte an die Zivilinstitute. Nach dem Gesetz vom Jahre 1886 werden an die Laboratorien der Veterinärinstitute in Charkow und Jurjew (Dorpat) jährlich je 5 Militärtierärzte kommandiert, um »den Dampf und verwandte Krankheiten<< zu studieren. In der 23jährigen Praxis hat sich ergeben, daß diese Frage bereits gelöst ist, den kommandierten Tierärzten aber anderseits die Zeit fehlt, sich sowohl den übrigen Studien zu widmen als auch den Grad eines Magisters der Tierheilkunde zu erlangen. Es soll daher dieses Gesetz wie folgt geändert werden. Jährlich werden nach Charkow und Jurjew je 3 Tierärzte auf ein Jahr kommandiert. Die Kommandierten besuchen die Vorlesungen zusammen mit den Studenten und haben ihre Kenntnisse aufzufrischen. Außerdem werden alle zwei Jahre an dieselben Institute je 2 Tierärzte für zwei Studienjahre entsendet, die außer der obgenannten Beschäftigung gewisse, den Pferdestand der Armee betreffende und sonstige zur Erlangung des Magistergrades nötigen Arbeiten durchführen.

Diese Tierärzte haben nach Ablauf des ersten Studienjahres eine Prüfung abzulegen und im zweiten Jahre eine Dissertation zu verteidigen. Unter denselben Bedingungen, jedoch auf Kosten der betreffenden Kasakengebiete, werden 2 Tierärzte des Don-Gebietes und je einer des Kuban- und Terek-Gebietes entsendet.

4. Verbesserung der Lehrschmieden der Kavallerie und der Artillerie. Hierzu wurden neue Bestimmungen für die Lehrschmieden ausgearbeitet; der Tierarzt kann sich den besten Schmied des Truppenkörpers als Gehilfen für den praktischen Unterricht wählen; ihm wird auch die Lehrschmiede in jeder Beziehung unterstellt.

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