Regesten zur diplomatischen geschichte Oesterreichs: Uebersicht der österreichischen staatsverträge seit Maria Theresia bis auf die neueste zeit, mit historischen erläuterungenW. Braumüller, 1869 - 460 Seiten |
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Seite xviii
... Königreich der vereinig- ten Niederlande ( Belgien und Holland ) 4. Trennung in zwei Königreiche : a ) Belgien , b ) Holland oder die Niederlande . Nord - Amerika · . · Norddeutscher Bund ( s . Deutsch- land ) . . . Norwegen ( s ...
... Königreich der vereinig- ten Niederlande ( Belgien und Holland ) 4. Trennung in zwei Königreiche : a ) Belgien , b ) Holland oder die Niederlande . Nord - Amerika · . · Norddeutscher Bund ( s . Deutsch- land ) . . . Norwegen ( s ...
Seite 10
... zur vorstehenden Schifffahrts- und Hafenordnung . Wien , 3. Fe- bruar 1868 . ( R. G. B. 19 , S. 48. ) 1868. Handels - Vertrag vom 9. März 1868 ( s . Deutschland ) . Baiern . ( Königreich . ) Baiern , früher ein 10 Baden .
... zur vorstehenden Schifffahrts- und Hafenordnung . Wien , 3. Fe- bruar 1868 . ( R. G. B. 19 , S. 48. ) 1868. Handels - Vertrag vom 9. März 1868 ( s . Deutschland ) . Baiern . ( Königreich . ) Baiern , früher ein 10 Baden .
Seite 38
... Königreich Baiern , Neumann , VI . 117 Kletke , S. 585. ) 37 , 16. August 1853 1853. Beitritt Baierns zu dem österreichisch - preussischen Zoll- und Handelsvertrag ( s . Deutschland ) . ( R. G. B. 208 , S. 1117. ) 1853. Königlich ...
... Königreich Baiern , Neumann , VI . 117 Kletke , S. 585. ) 37 , 16. August 1853 1853. Beitritt Baierns zu dem österreichisch - preussischen Zoll- und Handelsvertrag ( s . Deutschland ) . ( R. G. B. 208 , S. 1117. ) 1853. Königlich ...
Seite 42
... Königreich Baiern , 1858 , 21 , S. 489 S. 563. ) - Kletke , 1858. Verordnung des k . k . Finanzministeriums über das Zollver- fahren in Vollziehung der Donauschifffahrts - Acte vom Jahre 1857. Wien , 11. April 1858 . ( Kundgemacht in ...
... Königreich Baiern , 1858 , 21 , S. 489 S. 563. ) - Kletke , 1858. Verordnung des k . k . Finanzministeriums über das Zollver- fahren in Vollziehung der Donauschifffahrts - Acte vom Jahre 1857. Wien , 11. April 1858 . ( Kundgemacht in ...
Seite 46
... ( Königreich . ) Die südlichen ( oder belgischen ) Provinzen der Niederlande , welche von der spanischen Krone durch den Utrechter ( 1713 ) und den Rastädter Frieden ( 1714 ) , und rücksichtlich durch den mit Spanien abgeschlossenen ...
... ( Königreich . ) Die südlichen ( oder belgischen ) Provinzen der Niederlande , welche von der spanischen Krone durch den Utrechter ( 1713 ) und den Rastädter Frieden ( 1714 ) , und rücksichtlich durch den mit Spanien abgeschlossenen ...
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Häufige Begriffe und Wortgruppen
Allianz April August Auslieferung baierischen Baiern Beitritt Belgien betreffend bezüglich Bundesbeschluss Churfürsten Convention zwischen Oesterreich Correspondenz Dänemark December deutschen Bundes Deutschland Erlass des k. k. Februar Frankfurt Frankreich französischen Frieden Friedens-Tractat Fürstenthum gegenseitiger Grossbritannien grossen Wiener Allianz Grossherzogthum Handels Handelsvertrag Herzog Herzogthum Hofdecret Hofkanzlei-Decret Jahre Jänner Juli Juni k. k. Finanzministeriums k. k. Handelsministeriums k. k. Ministeriums k. k. österreichischen Kaiser von Oesterreich Kaiserin kaiserlich-österreichischen Königreich Kundmachung Länder Majestät Maria Theresia März Ministeriums des Aeussern Modena Murhard Napoleon Neumann Niederlande norddeutschen Bunde Notizenblatt November October Oesterreich und Baiern Oesterreich und Preussen Oesterreichische Verordnung österreichische Rechtsgelehrsamkeit P. G. S. Bd Paris Parma Postvertrag Pressburger Frieden Preussen preussischen Ratification Regierung Registratur des k. k. Republik Rheinbunde Russland Sachsen Sardinien schen September Staaten Staatsarchiv Staatsvertrag Theil Toscana Tractat zwischen Oesterreich Türkei Uebereinkommen zwischen Oesterreich Uebereinkunft zwischen Oesterreich Unterthanen Verordnung des k. k. Verordnungsblatt des k. k. Vertrag Wiener Zeitung Zeitschrift für österreichische
Beliebte Passagen
Seite 71 - Sich damit einverstanden, daß die südlich von dieser Linie gelegenen deutschen Staaten in einen Verein zusammentreten, dessen nationale Verbindung mit dem norddeutschen Bunde der näheren Verständigung zwischen beiden vorbehalten bleibt, und der eine internationale unabhängige Existenz haben wird.
Seite 142 - König von Ungarn und Böhmen, und Sr. Majestät dem Kaiser der Franzosen, König von Italien, Beschützer des rheinischen Bundes, ihren Erben und Nachfolgern, deren Staaten und respectiven Unterthanen bestehen.
Seite 217 - Gesetz zu erlassen, wodurch die Vorschriften des zweiten Hauptstückes des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches über das Eherecht für Katholiken wieder hergestellt, die Gerichtsbarkeit in Ehesachen den weltlichen Gerichtsbehörden überwiesen und Bestimmungen über die bedingte Zulässigkeit der Eheschließung vor weltlichen Behörden eingeführt werden.
Seite 105 - Der Entwurf der Verfassung des deutschen Reiches« bei Weil, S. 175, in den Aktenstücken, BIS 55. »Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Wahlen der Abgeordneten zum Volkshause«, bei Weil, S. 204, in den Aktenstücken, BIS 79. Die ausführliche Denkschrift zu dem von den königlichen Regierungen von Preussen, Sachsen und Hannover vorgelegten Entwurfe der Verfassung des deutschen Reiches, dd Berlin, den 11.
Seite 383 - Schaffhausen, Appenzell (beider Rhoden), St. Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau, Tessin, Waadt, Wallis, Neuenburg und Genf, bilden in ihrer Gesamtheit die Schweizerische Eidgenossenschaft.
Seite 20 - Deklaration vom 19. 3. 1807, die Bestimmung der künftigen Verhältnisse der, der königlichen Souveränität unterworfenen Fürsten, Grafen und Herren zu den verschiedenen Zweigen der Staatsgewalt betr., in: KBR, 1 3.
Seite 197 - Majestät der König von Dänemark verzichtet auf alle Seine Rechte auf die Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg zu Gunsten Ihrer Majestäten des Kaisers von Oesterreich und des Königs von Preußen und verpflichtet Sich, die Verfügungen, welche Ihre genannten Majestäten hinsichtlich dieser Hei» zogthümer treffen werden, anzuerkennen.
Seite 48 - Staatsvertrag zwischen Oesterreich und Belgien über die Erbfähigkeit der gegenseitigen Unterthanen und über die wechselseitige Freizügigkeit des Vermögens und der Verlassenschaften. Wien, 9. Juli 1839; die Ratificationen ausgewechselt zu Wien, 5. October 1839.
Seite 37 - Ruckersatzes der Kosten für Requisitionen festgesetzt wird , welche ein Staat an den anderen in civilgerichtlichen Angelegenheiten in Beziehung auf unvermögliche Parteien, sowie bei strafrechtlichen oder polizeilichen Untersuchungen richtet.
Seite 197 - Preussen übergehen. Art. 2. Die hohen Contrahenten wollen am Bunde die Herstellung einer deutschen Flotte in Antrag bringen und für dieselbe den Kieler Hafen als Bundeshafen bestimmen. Bis zur Ausführung der dessfallsigen...