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Diplomaticus Prussicus.

Urkunden-Sammlung zur ältern Geschichte Preussens

aus dem Königl. Geheimen Archiv zu Königsberg,

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Königl. Geheimen Regierungs-Rath, ordentl. Profeffor der Geschichte, Director des geheimen Archivs zu Königsberg, Ritter des rothen Adler-Ordens 3r Cl. m. d. Schl. und des Dannebrog-Ordens, Mitglied der Academien der Wissenschaften zu Berlin, München, Wien, Kopenhagen und mehrer gelehrten Gesellschaften.

Fünfter Band.

Königsberg 1857.

In Commission bei Wilhelm Koch.

15=31

Regesten

oder

Chronologisches Verzeichniss der bereits gedruckten Urkunden zur ältern Geschichte Preussens, von 1213-1399.

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Papst Innocenz III. schreibt an sämmtliche auf dem General-Kapitel der Cistercienser 1213

versammelte Aebte, dass die Cistercienser-Mönche Christian und Philipp nebst ihren Gefährten, welche unter päpstlicher Bewilligung den heidnischen Preussen das Evangelium mit glücklichem Erfolg predigten, gleichwohl von einigen Cistercienser-Klöstern jener Gegend feindselig aufgenommen wurden, dass er daher den Erzbischof von Gnesen beauftragt habe, solche Prediger genau zu prüfen, die als gut bewährten aber den Cisterciensern in Pommerellen und Polen angelegentlich zu empfehlen; weshalb die sämmtlichen Cistercienser-Aebte angewiesen würden, den vom Erzbischof von Gnesen empfohlenen Predigern durchaus kein Hinderniss in den Weg zu legen.

Dat. Signie IV. Idus Augusti p. a, XV.

Kosegarten Cod. Pomeran. I. p. 226–227. Voigt Cod. diplomat. I. P. 1.

Papst Innocenz III. schreibt den Herzogen von Polen und Pommern, er habe 1213 vernommen, dass einige von ihnen aus Eigennutz den vor kurzem in Preussen zum Christenthum Bekehrten schwere Dienste auflegten, so dass dadurch manche andere verhindert würden, den christlichen Glauben anzunehmen; deshalb verordne er, dass solche Neubekehrte durchaus nicht bedrückt werden sollen und habe den Erzbischof von Gnesen beauftragt, die dieser Verordnung zuwider handelnden durch die censura ecclesiastica zum Gehorsam zu bringen.

Dat. Signie Idibus Augusti p. a. XV.

Kosegarten Cod. Pomeran. 1. p. 228. Voigt Cod. diplomat. I. p. k.

Papst Honorius III. fordert diejenigen Christen Polens und Pommerns, welche an 1218 dem Kreuzzuge zur Unterstützung des heil. Landes Theil zu nehmen nicht beabsichtigen, zum Heeresdienst für die Vertheidigung der getauften Preussen gegen die Angriffe ihrer heidnischen Nachbarn auf und verheisst dafür sowohl denen, welche die

A

1218

1218

1224

1226

oder 1227

1230

Waffen führen, wie denen, welche Bewaffnete auf ihre Kosten ausrüsten oder Geld zur Ausrüstung beitragen, nach Verhältniss der geleisteten Hülfe denselben SündenErlass, welcher den nach Jerusalem ziehenden gewährt wird.

Dat. Rome III. Non. Maii p. a. II.

Kosegarten Cod. Pomeran. I. p. 266. Voigt Cod. diplomat. I. nr. 2.

Papst Honorius III. erinnert die Kreuzfahrer Deutschland's, Böhmens, Mährens, Daciens, Polens und Pommerns, welche zur Vertheidigung der getauften Preussen aufbrechen, dass sie die Waffen nur zur Beschützung des Preussischen Bischofs und der getauften Preussen, nicht aber aus Eigennutz zur Unterjochung der heidnischen Preussen führen sollen, da diese Heiden sonst von der Bekehrung abgeschreckt werden könnten und dass die Kreuzfahrer demnach nicht ohne Erlaubniss des Preussischen Bischofs in die Länder der gedachten Völker eindringen dürften; für den Fall, dass die Kreuzfahrer dies Gebot überträten, sei der Preussische Bischof beauftragt, sie durch die censura ecclesiastica zu zügeln.

Dat. Rome XVII. Kalend. Junii p. a. II.

Kosegarten Cod. Pomeran. I. p. 269. Cf. Voigt Cod. diplom. I. p. 8.

Bulle des Papst Honorius III. gleiches Inhalts wie die vorstehende, an den Bischof Christian von Preussen gerichtet.

Dat. Rome IV. Idus Maii p. a. II.

Kosegarten Cod. Pomeran. I. p. 268. Voigt Cod diplom. I. p. II

Papst Honorius III. meldet den Bewohnern Livland's und Preussens, dass er den Bischof Wilhelm von Modena zu ihnen abgesandt habe, damit er bei ihnen, sowie auf den Inseln Bornholm, Rügen und Gothland das Evangelium ausbreite und fordert alle dortige Befehlshaber auf, demselben die gebührende Achtung und Unterstützung angedeihen zu lassen.

Dat. Laterani II. Kal. Januar. p. a. IX.

Kosegarten Cod. Pomeran. I. p. 361.

Swantepolk Herzog von Pommern thut kund, dass er dem neugestifteten RitterOrden von Dobrin (militibus Christi) in seinem Lande überall volle Freiheit verliehen habe und befiehlt daher seinen Unterthanen, dass niemand sich unterfangen solle, jenen Rittern zu Lande oder zu Wasser zu schaden.

Ohne Datum.

Kosegarten Cod. Pomeran. I. p. 372. Voigt Cod. Diplomat. I. p. IV.

Sambor von Liubesow und Swantepolk von Danzig, Herzoge von Pommern, thun kund, dass sie für das Heil der Seelen ihres verstorbenen Bruders Wartislaw und

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