Nachdeme das höchst-schädliche Jauner- und anderes Diebs- und Herren-loses Gesind, ohngeachtet der darwider ausgegangenen Edicten, gleichwohl eine Zeit hero sich häuffiger, als vorhin, in dem Schwäbischen Creyß eingefunden ...1720 - 8 Seiten |
Häufige Begriffe und Wortgruppen
Allmosen Anstand Anzeige anzuhalten Arbeit Arme Atteftatum Beamten Befinden behalten beschehene Bestraffung Bettlens beygefangen beytragen biß Brand bringen Brod chen Corpus Creyß Creyßes dahin darzu denenselben dergestalten dergleichen deß desto ehender Diebstahls Diefem einander Einheimischen entweder Fall feinem find gebracht Gelegenheit Gemeinde Gesind gestalten Gewalt gleich gültigen gut möglich Hafft Hand Handwerck harten Hauffern Hauß hierzu Inhalt iſt Jauner jedem jenige Kinder kundbar lange laſſen Leben leichtfertige Leute Leuthe lichen liederliche mithin möge nachgehen nemlich niemand Nothdurfft nöthige Unterhalt obigen Obrigkeit öffters Ort zu Ort paffiren Personen Rechten Sache ſie ſich ſo ſind ſolche Soldaten sollen ſonſten Stand Straff thun Thüren Todes tüchtig Unterthanen unterzubringen Verbrechen verfahren verschaffen verweisen viel Wachten weiter weniger wieder Zucht