Streffleurs österreichische militärische Zeitschrift, Band 2;Band 53L. W. Seidel, 1912 Monthly issues published 1811-90 contain a section on army personnel changes, called, 1811-47, Neeste Militärveränderungen; 1848-49, 1864-90, Personalveränderungen; 1860-63, Armeenachrichten. |
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Seite 1122
... und rechts in Kompagniekolonnen in gleicher Höhe im F. 52 * ) 551 , Punkt 551 von Eg - Entwurf ; 551 2 , Punkt 551 , 2. Absatz . II Laufschritt von . Da 52 Trümmer von F. 48 1122 Anleitung zum kriegsgeschichtlichen Studium der Reglements .
... und rechts in Kompagniekolonnen in gleicher Höhe im F. 52 * ) 551 , Punkt 551 von Eg - Entwurf ; 551 2 , Punkt 551 , 2. Absatz . II Laufschritt von . Da 52 Trümmer von F. 48 1122 Anleitung zum kriegsgeschichtlichen Studium der Reglements .
Seite 1328
... Absatz . Die dort erwähnten Verstärkungen trafen am 30. Dezember 1907 , dann am 1. , 5. , 6. , 7. und 15. Jänner in Casablanca ein . Das Transportschiff Nive war hiebei am 30. Dezember infolge stür- mischer See aufgefahren und mit ...
... Absatz . Die dort erwähnten Verstärkungen trafen am 30. Dezember 1907 , dann am 1. , 5. , 6. , 7. und 15. Jänner in Casablanca ein . Das Transportschiff Nive war hiebei am 30. Dezember infolge stür- mischer See aufgefahren und mit ...
Seite 1395
... Absatz folgende Bestimmungen : Insbesondere sind von der Beschlußfassung des bosnisch - hercego . vinischen Landtages ausgeschlossen : 1. ) Alle zwischen den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern und den Ländern der ...
... Absatz folgende Bestimmungen : Insbesondere sind von der Beschlußfassung des bosnisch - hercego . vinischen Landtages ausgeschlossen : 1. ) Alle zwischen den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern und den Ländern der ...
Seite 1396
... Absatz 5 des Landesstatuts ) ; 2. zur Gesetzgebung sind die Delegationen berufen ; 3. die Gesetzgebung erfolgt unabhängig von den gesetzgebenden Körperschaften der beiden Staaten der Monarchie durch Allerhöchste Entschließung . Ad 1 ...
... Absatz 5 des Landesstatuts ) ; 2. zur Gesetzgebung sind die Delegationen berufen ; 3. die Gesetzgebung erfolgt unabhängig von den gesetzgebenden Körperschaften der beiden Staaten der Monarchie durch Allerhöchste Entschließung . Ad 1 ...
Seite 1402
... Absatz des § 5 des Österreichischen Landsturmgesetzes hingewiesen , nach welchem die Verwendung Landsturmpflichtiger im Rahmen des gemeinsamen Heeres nur während eines Krieges ganz ausnahmsweise und unter bestimmten Voraussetzungen ...
... Absatz des § 5 des Österreichischen Landsturmgesetzes hingewiesen , nach welchem die Verwendung Landsturmpflichtiger im Rahmen des gemeinsamen Heeres nur während eines Krieges ganz ausnahmsweise und unter bestimmten Voraussetzungen ...
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Häufige Begriffe und Wortgruppen
Abteilung Armee Artillerie August Ausbildung Bataillone Batterien beiden besonders Bestimmungen bezüglich bisherigen bloß Bosnien bosnisch-hercegovinischen Brigade Casablanca d'Amade daher Detachement Dienst Dienstpflicht Distanz Division dritten Reserve Einjährig-Freiwilligen Einschießen entsprechend Erfolg Ersatzreserve ersten Erzherzog Karl Eskadronen Falle Feind feindlichen Feldbahn Feldzug Feuer französischen Gefecht Gegner gemeinsamen Heeres gemeinsamen Wehrmacht Geschoß Geschütze Gesetze Gewehr gewiß großen Grund Hercegovina hiebei hiezu Höhe Hptm Infanterie Infanterieregiment Italien Jahre Kaiser Kavallerie Kolonne Kommandanten Kompagnien Königlichen Hoheit konnte Korps Kriege Kriegsmarine Länder Landsturm Landwehr läßt letzten lich ließ Mann Mannschaft Marsch Maschinengewehr militärischen muß Napoleon neuen notwendig Oblt Obstl Offiziere Österreich Präsenzdienst Präsenzdienstzeit Redifdivision Regimentern Rekruten Rekrutenkontingent schen Schießen Schiffe Schlacht Schlachtschiffe schließlich Schrapnells Schuß soll sowie Stand Stärke Stellung Streffleur 1912 Teil Tripolis Tripolitanien Truppen Türkei türkischen Turmschiff Übung ungarischen unserer Unteroffiziere Verhältnisse Verwundete Waffen Wehr Wehrgesetz für Bosnien Wehrgesetze Wehrmacht Wehrpflicht weiter wieder Wirkung wohl Zahl Ziel zwei zweiten