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" ... welche mit ihren minderjährigen Schülern oder Zöglingen unzüchtige Handlungen vornehmen; 2. Beamte, die mit Personen, gegen welche sie eine Untersuchung zu führen haben oder welche ihrer Obhut anvertraut sind, unzüchtige Handlungen vornehmen;... "
Friedreich's Blätter für gerichtliche Medlein und Sanitätspolizei - Seite 324
1871
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Verhandlungen der ersten und zweiten Kammer über die Entwürfe des ...

Prussia (Kingdom) - 1851 - 528 Seiten
...ihrer Obhut anvertraut sind, unzüchtige Handlungen vornehmen; 3) Beamte, Nerzte oder Wundärzte, die in Gefängnissen oder in öffentlichen zur Pflege...bestimmten Anstalten beschäftigt oder angestellt sind, wenn sie mit den in der Anstalt aufgenommenen Personen unzüchtige Handlungen vornehmen. - 275 Vorschläge...
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Vierteljahrsschrift für gerichtliche und öffentliche medicin, Bände 12-13

1870 - 784 Seiten
...155. „Mit Zuchthaus bis zu drei Jahren etc. werden bestraft: 3) Beamte, Aerzte und Wundärzte, die in Gefängnissen oder in öffentlichen zur Pflege...bestimmten Anstalten beschäftigt oder angestellt sind, wenn sie mit den in der Anstalt aufgenommenen Personen unzüchtige Handlungen vornehmen." 13. Aerzte...
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Lehrbuch des preussischen Strafrechts

Jodocus Donatus Hubertus Temme, Temme - 1853 - 1144 Seiten
...Untersuchung zu führen haben'), oder die ihrer Obhut anvertraut sind; Beamte, stelle und Wundärzte, welche in Gefängnissen oder in öffentlichen, zur...Armen oder anderen Hülflosen bestimmten Anstalten angestellt oder beschäftigt sind, in Beziehung auf die in der Anstalt aufgenommenen Personen. 2. Als...
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Strafgesetzbuch für die Preußischen Staaten: nebst dem Einführungs-Gesetz ...

Prussia (Germany) - 1856 - 96 Seiten
...sind, unzüchtige Handlungen vornehmen; 3) Beamte, Aerzte oder Wundärzte, die in Gefängnissen ober in öffentlichen, zur Pflege von Kranken, Armen oder...anderen Hülflosen bestimmten Anstalten, beschäftigt ober angestellt sind, wenn sie mit den in der Anstalt aufgenommenen Personen unzüchtige Handlungen...
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Strafgesetzbuch für die Preussischen Staaten nebst dem Gesetze über die ...

Prussia (Kingdom) - 1859 - 184 Seiten
...ihrer Obhut anvertraut sind, unzüchtige Handlungen vornehmen; 3) Beamte, Aerzte oder Wundärzte, die in Gefängnissen oder in öffentlichen, zur Pflege...bestimmten Anstalten beschäftigt oder angestellt sind, wenn sie mit den in der Anstalt aufgenommenen Personen unzüchtige Handlungen vornehmen. §. 143. Die...
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Compendium der Sanitäts-Polizei und gerichtlichen Medicin: ein Repetitorium ...

Adolph Lion - 1867 - 376 Seiten
...Obhut anvertraut sind, unzüchtige 1 1 an dl tragen vornehmen ; 3) Beamte, Aerzte oder Wundärzte, die in Gefängnissen oder in. öffentlichen, zur Pflege von Kranken, Armen oder anderen lliiliNothzueht. Leichnam. Aussetzung. 47 losen bestimmten Anstalten beschäftigt oder angestellt sind,...
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Handbuch der Medicinal- und Sanitätspolizei: Nach eigenen ..., Band 1

Adolph Lion - 1869 - 564 Seiten
...welche ihrer Obhut anvertraut sind, unzüchtige Handlungen vornehmen. 3) Beamte. Aerzte, oder andere Medicinalpersonen, welche in Gefängnissen oder in...bestimmten Anstalten beschäftigt oder angestellt sind, wenn sie mit den in das Gefängniss oder in die Anstalt aufgenommenen Personen unzüchtige Handlungen...
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Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich vom 1. Januar 1872

Germany - 1871 - 120 Seiten
...anvertraut sind, unzüchtige Handlungen vornehmen; 3) Beamte, Aerzte «der andere Medizinalversonen, welche in Gefängnissen oder in öffentlichen, zur Pflege von Kranken, Armen oder anderen Hilflosen bestimmten Anstalten beschäftigt oder angestellt sind, wenn sie mit den in das Gefängniß...
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Lehrbuch der gerichtlichen Medizin: Mit besonderer Berücksichtigung der ...

Adolf Schauenstein - 1875 - 660 Seiten
...anvertraut sind, unzüchtige Handlungen vornehmen. 3. Beamte, Aerzte oder andere Mcdizinalpersonen, welche in Gefängnissen oder in öffentlichen, zur Pflege von Kranken, Armen oder andern Hilflosen bestimmten Anstalten beschäftigt oder angestellt sind, wenn sie mit den in das Gefängniss...
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Charité-annalen, Band 22

1897 - 842 Seiten
...§ 174, III zutreffen: Mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren werden bestraft Beamte, Aerzte oder andere Medicinalpersonen, welche in Gefängnissen oder in...öffentlichen, zur Pflege von Kranken, Armen oder anderen Hülfslosen bestimmten Anstalten beschäftigt oder angestellt sind, wenn sie mit den in das Gefängniss...
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