Daß diesem, wie oben steht, auch richtig nachgelebt werden soll. also ist dieser Alcord von beiden Theilen mit Hand und Petschaft ° bekräftiget und vollzogen worden. Drangsale der Stadt Iglau unter der schwedischen Zwingherrschaft besonders ... - Seite 92 von Andreas Sterly - 1828 - 119 Seiten Vollansicht -
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