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Winterquartieren wieder zuzustußen, nicht nöthig war. So ergiebt sich aus einem Brief des Oberst v. Dieskau an den König vom Jahre 1759, daß damals jede Kompagnie 260 Mann stark gewesen. Zu gleicher Zeit hatte die 8. Kompagnie z. B. 1 Major, 2 StabsKapitäne, 13 Subalternoffiziere, also im Ganzen 16 Offiziere. Die Artillerie zählte in diesem Jahr überhaupt 4489 Köpfe.

Endlich, 1761 (nach Schöning), gab der König dem vielfachen Drängen des Obersten v. Dieskau nach und befahl für den März 1762 die Formation von noch vier neuen Bataillonen. Die sechs Bataillone bestanden nun aus je fünf Kompagnien, im Ganzen also 30 Kompagnien; gleichzeitig wurden 75 Sekondlieutenants neu ernannt und der Etat um 130 Unteroffiziere, 428 Bombardiere und 1324 Artilleristen vermehrt. Dagegen genehmigte der König nicht die Stäbe für drei Regimenter, da dies zu viel Geld erfordere, im Feld auch nicht so dringend nöthig sei.

Im Bureau der Königlichen General-Inspektion findet sich eine Zusammenstellung älterer Bestimmungen über Vermehrung u. s. w. der Artillerie bis zum Jahre 1805: Annalen des kurfürstlichbrandenburgischen, nachmals königlich preußischen Artillerie-Korps" genannt, denen u. A. folgende Angaben zu entnehmen:

,,1763 nach geschlossenem Frieden musterte der König bei Berlin das komplette Feldartilleriekorps und theilte solches in drei Regimenter zu je 2 Bataillonen zu je 5 Kompagnien. Jedes Regiment erhielt seinen eigenen Chef" u. s. w. Die Mohrenpfeifer wurden auf das 1. und 2. Regiment vertheilt. Jedes neue Bataillon sollte je eine oder zwei Kompagnien vom 1. und 2., also den alten Bataillonen, erhalten, im Uebrigen neuformirte Kompagnien.

So kamen zum 2. Regiment das 3. und 4. Bataillon, bestehend aus den Kompagnien 4, 6, 8, 12, 13, 16, 18, 19, 20, 26, von denen also, um es nochmals zu wiederholen,

die 4. Kompagnie seit 1704 (früher 10.),

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alle anderen Kompagnien seit 1762 bestanden.

Die 2. Kompagnie blieb beim 1. Regiment bis 1787 (vergl. weiter unten).

Die Kompagnien erhielten ihre Nummern nicht nach ihrer Ordnung in den Regimentern, sondern nach ihrem Alter in der Armee, und bei gleichzeitig formirten Kompagnien wechselten sie die

Nummer nach dem Alter ihres jeweiligen Chefs. Der bis 1807 vielfach vorkommende Wechsel in den Nummern, im Verein mit dem Umstand, daß die Kompagnien während des mobilen Verhältnisses stets die Bezeichnung „Batterie“ und wieder andere Nummern annehmen, erschwert es ungemein, die einzelnen Kompagnien zu verfolgen.

Das 1. Regiment erhielt Berlin, das 2. und 3. Regiment fleinere Städte in der Mark als Garnijon. Das 2. Regiment die Städte: Oranienburg, Straußberg, Trebbin, Ziejar, Teltow, Lindow, Alt-Landsberg, Zossen. Der große König ging jedoch von der Ansicht aus, daß nur unter seinen Augen die Ausbildung der Artillerie, der er so viel Zeit und Kraft widmete, gedeihen könne, und war deshalb bestrebt, sie so viel wie möglich in Berlin zu vereinigen. Schon 1765 wurde das 1., 1766 das 2. Bataillon des 2. Regiments nach Berlin verlegt. Beide bezogen eine neuerbaute Kaserne in der Friedrichstraße am Oranienburger Thor. 1772 wurde die Artillerie um das Fußartillerie-Regiment Nr. 4, welches aus Abgaben der drei anderen Regimenter sowie. der Infanterie und Kavallerie gebildet worden, vermehrt. Dasselbe erhielt Berlin als Garnisonort. Es ist dies das einzige Artillerie-Regiment, dessen Stämme nach dem Tilsiter Frieden bestehen blieben; dieselben gingen in das jezige Feldartillerie-Regiment Prinz August von Preußen über. 1789 wurde das 2. Regiment, „da das Herzogthum Schlesien nicht mit hinlänglicher Artillerie bejezt sei", wie es in der Verfügung heißt, nach Breslau verlegt. Dasselbe marschirte den 30. Juni, aus Berlin kommend, in Breslau ein.

Das Regiment bezog 1792 in Breslau die neuerbauten Kasernen 2, 3, 4, 5, 6 auf dem Bürgerwerder. In diesen Kasernen waren nicht nur die Leute, sondern alle, auch die verheiratheten Offiziere und Unteroffiziere untergebracht. Das Essen bereiteten sich die Leute in den Stuben auf den hierzu eingerichteten Defen selbst. Ein im Breslauer Staatsarchiv, aus dem mehrere der noch folgenden Angaben entnommen sind, aufbewahrter Bericht ohne Datum spricht sich des Längeren über Kasernenverwaltung aus; er heißt darin u. A.: „das Artillerie-Regiment hat seine eigene, auf königliche Kosten seit 1786 erbaute Kaserne" u. s. w. (womit nach anderen. Quellen die Kasernen auf dem Bürgerwerder gemeint waren, wenn sie auch damals anders als jezt ausgesehen haben mögen). Uebrigens wird in diesem Bericht das 2. Regiment als das einzige

der Provinz mit Selbstbewirthschaftung bezeichnet und die gute Ordnung in der Artilleriekaserne ganz besonders hervorgehoben.

Die im Vorstehenden beschriebene Organisation blieb bis 1807. Es bleibt nun nur noch das Wichtigste über die reitende Artillerie nachzuholen.

Die Feldgeschüße des Siebenjährigen Krieges waren verhältnißmäßig schlecht bespannt, die Bedienung konnte auch nur zu Fuß folgen, dennoch stellte sich bei den großen Anforderungen des Königs an diese Waffe häufig die Nothwendigkeit heraus, einen Theil derselben im entscheidenden Augenblick schneller in Stellung zu bringen. Durch Kabinets-Ordre vom 21. April 1759 wurde deshalb die erste reitende Artillerie am 1. Mai 1759 zu sechs 6pfündigen Kanonen (nach Malinowski ist es zweifelhaft, ob sie nicht mit 3pfündigen Kanonen bewaffnet) gebildet, wobei auf jedes Geschüßz sieben Mann und auf je zwei Geschüße ein Unteroffizier, also im Ganzen 3 Unteroffiziere, 42 Mann und 45 Pferde gerechnet wurden. Pferde zur Reserve waren also nicht vorhanden. Somit wird Friedrich der Große mit Recht als der Begründer der reitenden Artillerie angesehen, wenn auch schon öfter vorher ähnliche Einrichtungen auf kurze Zeit auftauchten. Friedrich der Große selbst nennt sie reitende Artillerie" oder „,Artillerie légère", jedoch findet sich für sie auch die Bezeichnung berittene Artillerie“, „Artillerie zu Pferde" oder „Artillerie volante". Diese im Mai 1759 im Lager von Landshut aufgestellte Batterie ging bei Kunersdorf verloren, wurde wenige Wochen darauf in ähnlicher Art nochmals gebildet und fiel wieder bei Maren in die Hände des Feindes. Es ist wahrscheinlich, allerdings nicht bestimmt nachzuweisen, daß der König sie zum dritten Mal formirt hat, da sie 1762 zu 21 Geschüßen, anscheinend in eine Batterie zusammengestellt, aufgeführt wird. Nach dem Feldzug ging die reitende Artillerie, als für den Frieden zu kostspielig, ein.

1773 wurde in Potsdam eine reitende Ererzir-Batterie errichtet, welche jedoch nicht als selbständiger Truppentheil zu betrachten ist, vielmehr nur dazu diente, Kommandirte der Fuß-Kompagnien als reitende Artilleristen auszubilden. Als die ersten reitenden Friedenskompagnien sind die 1787 dazu umgeformten Kompagnien Nr. 1, 2 und 9 des 1. Regiments, welche gleichzeitig aus dem Regimentsverband ausschieden, zu betrachten. Als Fuß-Kompagnien bestanden sie schon lange, so die in unserem Regiment noch fortbestehende 2. Kompagnie seit 1683.

Bei der Mobilmachung 1792 wurde, dem damaligen Mobilmachungsplan entsprechend, die zweite, jezt reitende, Kompagnie getheilt; die eine Hälfte derselben, als reitende Batterie Nr. 6, machte den Feldzug am Rhein mit. Der Stamm der Kompagnie verblieb bis 1794 immobil in Berlin und marschirte in diesem Jahre nach seiner Mobilmachung als reitende Batterie Nr. 5 zuerst unter ihrem Chef, Oberstlieutenant Prosch, dann unter Kommando des Lieutenants v. Holzendorff gegen Polen. Nach ihrer Demobilmachung im folgenden Jahr als Kompagnie Nr. 44 wurde diese Batterie durch Verseßung und Abgaben aus dem gesammten Korps, sowie durch Anwerben von Ausländern, auf den vorgeschriebenen Friedensetat gebracht, wobei die verheiratheten Leute gegen „unbeweibte“, die aus den Marken gebürtig, wenn sie es wünschten, gegen solche aus Preußen umgetauscht wurden. Die Kompagnie kehrte nicht nach Berlin zurück, sondern marschirte nach Warschau, wo sie den 9. Januar 1796 eintraf. Sie bestand also aus dem eigentlichen Stamm der 2. Kompagnie des Oberstlieutenants Prosch, der sie auch in der ersten Zeit der Mobilmachung selbst geführt hat. Da man aber diesen als Organisator der reitenden Artillerie so befähigten Offizier in Berlin. behalten wollte, blieb er dort als Chef der anderen Hälfte, welche auch auf eine ganze Kompagnie vermehrt wurde und nun die Nr. 2 behielt. Beide Kompagnien haben also ein gleiches Recht, ihr Beitehen vom Jahre 1683 herzuleiten. Ein Theil dieser Kompagnie Nr. 44 ist nach dem Tilsiter Frieden bestehen geblieben und in die 2. reitende Batterie übergegangen.

Nachdem das 1. Bataillon des Fußartillerie-Regiments Nr. 4 1797 nach Preußen abmarschirt war, wo es zu einem Regiment vermehrt wurde, erhielt das in Berlin zurückbleibende 2. Bataillon in demselben Jahre die Bezeichnung „9. Bataillon“. Von diesem wurden im März 1799 zwei Kompagnien, darunter auch Nr. 32, Kapitän v. Brockhausen, in eine reitende verwandelt. Lettere fam unter ihrem bisherigen Chef nach Breslau in Garnison. Diese Kompagnie erhielt erst 1804 eine berittene Friedens-Batterie, während die Warschauer Kompagnie sofort eine solche formirt hatte. In einem Revuebericht des Generals v. Merka ß von 1805 wird der Kommandeur dieser Kompagnie, Kapitän v. H a h n, von dem später noch die Rede ist, als ganz besonders für diese Waffe geeignet, warm empfohlen.

Die reitende Artillerie bestand nunmehr aus 7 Kompagnien und bildete von 1797 an unter Oberst v. S choenermark, später Oberst Prosch, das reitende Artillerie-Bataillon. Als 1805 eine abermalige Vermehrung um drei, also auf 10 Kompagnien, eintrat, sollten die reitenden Kompagnien zu einem reitenden ArtillerieRegiment vereint und Oberst v. Hüser Chef, Oberstlieutenant v. Edenbrecher Kommandeur desselben werden. Die Mobilmachung von 1805 verhinderte jedoch die Vollendung dieser Formation. Somit kamen die reitenden Batterien erst nach dem Tilsiter Frieden mit der Fußartillerie in denselben Regimentern in Berührung.

Durch den unglücklichen Feldzug von 1806/7 war, wie weiter unten nachgewiesen wird, der größere Theil des 2. Regiments aufgelöst.

Was nun die Stellung der Artillerie betrifft, so muß der viel verbreiteten Ansicht, daß die lettere in früherer Zeit eine ganz untergeordnete Rolle gespielt habe, aus der sie sich erst später emporgearbeitet, so daß in früherer Zeit ihre Vorgeschichte ohne jedes Interesse sei, entgegengetreten werden. Im Gegentheil! In frühester Zeit war die Artillerie die angesehenste Waffe, wofür u. A. Folgendes als Beweis diene:

Bei dem 1685 an die Donau entsandten Korps rangirt die Artillerie unmittelbar hinter dem Generalstab. Es folgen dann Grenadiere, Leibwache, übrige Infanterie, Reiterei. 1700, also noch zu einer Zeit, in der man viel mehr als später auf Rang und Würden gab, wird der Artillerie ein gleicher Nang mit der ersten Truppe, der Garde du Corps, verliehen; auch war in dieser Zeit ein Sohn des Großen Kurfürsten, Markgraf Philipp, als Generalfeldzeugmeister Chef der Artillerie. Ferner hatten nur die Garden und die Artillerie das Recht, die Parole vom Kriegsherrn selbst zu empfangen. Außerdem sprechen für das Ansehen der Waffe die prunkenden Uniformen zu einer Zeit, in der auf äußeren Schein so viel gegeben wurde, die vielen Einrichtungen für die Artillerie, der große Werth, den man auf das Gießen von werthvollen Stücken legte, sowie endlich die eingehenden Versuche, die selbst zu einer sehr geldarmen Zeit gemacht wurden u. s. w.

Zu Anfang seiner Regierung war auch Friedrich der Große der Artillerie in Gnaden zugethan, und ist die vielfach verbreitete Ansicht, er habe sie nicht leiden können, entschieden nicht

Offiziere.

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