Gesetzblatt für das Königreich Bayern: 1818 |
Was andere dazu sagen - Rezension schreiben
Es wurden keine Rezensionen gefunden.
Andere Ausgaben - Alle anzeigen
Häufige Begriffe und Wortgruppen
Abgeordneten allgemeinen Angelegenheiten Anzeige Appellations Aufſicht Ausübung Baiern Beamten Behörden bereits beſondern beſtimmten Beſtimmungen betreffend Beziehung Bezirke bleibt bürgerlichen chen Claſſe darf derſelben deſſen diejenigen dieſelben dieſer Direction dritten eben Edict eigenen einzelnen entweder erforderlichen erhalten erſten Falle Familien feine ferner fich Fideicommiß find Folge ganzen Gefeße gegenwärtigen Gehalt gehören geiſtlichen gemacht Gemeinde Gerichte Gerichtsbarkeit gewählt Gewerbe gleich Glieder großern Güter gutsherrlichen hohen Innern iſt Jahre jedem Kammer Kirchen Königlichen Königreiche Kreis Land Landgerichte lichen machen Magiſtrate meinde Militaire Mitglieder München muß müſſen nehmen neuen offentlichen Ordnung Orts Patrimonial Perſonen Policen Polizen Raths Rechte Regierung Reichs Religions Richter roll Schulden ſeiner ſelbſt ſich ſie ſind ſolche ſoll ſollen ſondern Staats Städten Stand Stånde ſteht Stellen Stiftungs Stimmen Strafe Tage Theile tion Titel übrigen unmittelbar Unterthanen Urkunde verbunden Verfaſſung Verfügung Vermogen Verordnung Vers Verſammlung Verwaltung vorbehalten Wahl weitere Zahl zwen zweyten zwiſchen