1889, Aus Dienst-Vorschrift v. J. 1889, S. 98: Nicht-Militärs, ferner Militär-Behörden, Officiere und Das Weitergeben von entlichenen Büchern an andere Leihzeit 8 Wochen, Verlängerung bei der Kriegs-Archivs- Beschädigungen. Raudbemerkungen verpflichten den THE UNIV GAN LIBRARIES |