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und Vorwerke; und 3.) durch Vorrichtungen, welche die Vertheidigung der abgetrennten Theile der Befestigungsanlagen mit blanker Waffe gestatten, und auch die Wiedereroberung verlorner Werke mit solcher Waffe möglich machen.

Wie man auch die Abtrennung der Werke anordnen mag, so liegt es doch in der Natur der Sache, daß diese Abtrennung nicht zu weit ausgedehnt werden darf, und daß jedenfalls zur Sicherung und Verbindung der abgetrennten Theile, als Reserve und Stüßs punkt, ein sturmfreier Kern der ganzen Anlage beibehalten werden muß. Extreme Fälle abgerechnet, ist anzunehmen, daß, wenn Verluste nicht beachtet zu werden brauchen, von den Seiten her kommendes Geschüßfeuer stürmende Truppen nicht abhalten kann und darf, zwischen Befestigungen, hinter welchen weiter kein sturmfreies Hinderniß angebracht ist, einzus dringen. Wenn selbst die flankirenden Anlagen einzeln an sich sturmfrei sind, wird die Möglichkeit des gedach ten Eindringens nicht gehoben. Demnach erhalten abgetrennte Anlagen erst dann ihren wahren Werth, wenn hinter selben, zur Eroberung anderer Werke, un, bedingt noch Belagerungs- Arbeiten müssen ausgeführt und Breschen geschossen werden. Denn die zu solchen Unternehmungen nöthigen Mittel kann man nicht, wie dies mit stürmenden Truppen wohl möglich ist, ohne Beachtung der seitwärts liegenden Werke, zwischen diesen, durchführen und dahinter etabliren. Aber selbst den günstigsten Fall angenom= men, daß der Angreifer da, wo von den abgetrennten Theilen jeder einzeln sturmfrei angelegt ist, ein gesicher

ter Kern der ganzen Anlage aber fehlt, einen oder eis nige wenige der gedachten Theile belagerungsmäßig angreifen müsse, wird doch die Vertheidigung der Theile, jedes Schußes und jeder Unterstügung von rückwärts her beraubt, nur matt ausfallen können, und nach ihrer Beendigung der Komplex des Ganzen so durchbrochen seyn, daß jedes andere nicht angegriffene Werk umgangen, und der Zweck der ganzen Befestigungsanlage vom Feinde vernichtet wird. Wenn man endlich die für die Befestigung zu Gebote gestandenen Mittel und Kräfte gänzlich zersplittert, und keinen der betreffenden Theile sturmfrei angelegt hat, wird die Vernachlässigung des ersten Grundsaßes der Befestigungskunst das gänzliche Mißlingen des vorgehabten Zweckes an sich herbeiführen. Also wird bei dem Mangel eines sturmfreien Kernes der Angreifer, statt mit. der Summe der Kräfte einer Befestigungsanlage, nur mit einem unbedeus tenden Theile derselben zu thun haben, und gerade die Absicht, die man durch die Abtrennung der Anlagen zu erreichen gesucht hat, nämlich: successive Anwendung der Gesammtkraft, wird gänz lich verfehlt. Der Einwurf, daß überlegene Reserven von Truppen das ersehen können, was an Sicherheit gegen den gewaltsamen Angriff abgeht, ist nur wahr. bezüglich einzelner Theile von Befestigungen, welche aus einem sturmfreien Kerne, mit speciell auf diesen Theil concentrirter Übermacht, unterstüßt werden können, — nicht aber in Bezug auf die Sùmme fämmtlicher Anlagen anwendbar. Denn es ist eine in ihrer Gesammtmasse überlegene Truppe nicht in dem Falle, sich hinter Befestigungen zurückziehen, oder wenigstens nicht in der Nothwendigkeit, sich unmits Östr. milit. Zeitsch. I. 1835.

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telbar hinter und in Werken länger vertheidigen zu müssen.

Nach Maßgabe der Größe und der Art einer Befestigungsanlage mag der in Rede stehende Kern sehr verschiedentlich gebildet werden. Im Allgemeinen kann dazu dienen: ein Blockhaus; ein gemauerter bomben. fester größerer Reduit; ein mit sturmsicherer Eskarpe versehener, lunettenförmig oder anders gestalteter, von oben offener Abschnitt; endlich bei wirklichen Festungen jene ringsum gehende, geschlossene Anlage, welche uns ter dem gewöhnlichen Namen der Haupt- Umfassung bekannt ist. Diesen Hauptumfassungen wirft man die Größe ihrer Kosten und den Nachtheil vor, daß sie, an einem Punkte durchbrochen, überall im Rücken genommen werden. Vorwürfe, welche theilweise beseis tigt werden können, wenn man die Hauptumfassungen nicht größer als streng nöthig, dann so einfach als mög. lich, und rein nur als sturmsichere Umschlieffungen ausführt, sie blos gut flankirt, mit sicheren Ausgängen versieht, und gegen das Einschießen von Ferne her deckt, alle anderen Vertheidigungsmittel aber auf die abgetrennten, vor der Hauptumfassung liegens den Theile verspart und vertheilt. Wenn man endlich die in jeder Festung unumgänglich nöthigen und meist mehr als die eigentlichen Werke kostspieligen Militärgebäude verschiedener Art nach dem erforderlichen Umrisse an einander reiht, auswärts zu mit Scharten vers sieht, und sie so, bei hinlänglicher Höhe, die Hauptumfassung bilden läßt, dürfte jeder weitere Vorwurf gegen die Kostspieligkeit der Hauptumfassungen ver ftummen. Damit die Umgebung der abgetrennten Theile einer Befestigungsanlage unmöglich werde, sind sie um

den sturmsicheren Kern, und vorwärts desselben, dere gestalt anzulegen, daß jeder mehr rückwärts gelegene Theil durch den vorliegenden vollkommen gedeckt, nur von jenen feindlichen Verbauungen her zerstört werden könne, welche der Angreifer auf dem betreffenden, un mittelbar vorliegenden Werke wird errichten müssen ; endlich daß, im Falle eine solche Deckung durchaus unmöglich wäre, die mehr vorne gelegenen Theile Res vers Feuer gegen die Breschen der rückwärtigen Anla= gen mit Übermacht gestatten.

Die eben angegebene Anordnungsweise wird aber erst dann ihren wahren Werth erlangen, wenn die ab, getrennten Theile einer Befestigung so geräumig ans gelegt, und dergestalt mit Kasematten versehen wurden, daß ihre kräftige, auch auf die zwischen ihnen unbeseßt gelassenen Stellen Bezug nehmende Wechselwir Eung, und somit ihr eigentlicher Zweck ungefährdet bleibe; wie mächtig auch der Feind von Ferne her fie beschießen möge. Denn im entgegengeseßten Falle wird der Angreifer mittelst heftigen und konzentrirten Feuers jene von den abgetrennten Anlagen gänzlich schweigen machen, welche wesentlich Werke flankiren, an deren Besiße ihm unmittelbar gelegen ist, und wird, zwischen den ihres Einflusses beraubten Theilen durchbrechend, nur die zuerst erwähnten Anlagen belagerungsmäßig angreifen; ein Unternehmen, dessen Erfolg durch das erzwungene Schweigen des betreffenden flankirenden Feuers gesichert ist.

Der zweite Theil des in Rede stehenden Grundfakes erfordert Einrichtungen, mittels welcher die abgetrennten Theile der Befestigungen mit blanker Waffe vertheidigt und mit solchen Waffen wieder erobert wer

den können. Nun wird der Vertheidiger den Angreffer nur dann mit blanken Waffen anfallen dürfen, wenn besondere Disposizionen ihm eine lokale Übermacht sichern. Diese kann er blos auf künstlich vorbereiteten Kampfplägen behaupten, welche im Allgemeinen nur die zwischen den abgetrennten Theilen der Befestigungen befindlichen Zwischenräume und die feindlichen Verbauungen auf den abgesonderten Werken selbst seyn werden. Auf diesen eng beschränkten Plägen nämlich wird der Angreifer seine Übermacht gegen den anfallenden Vertheidiger nicht zu entwickeln, und nicht zu gebrauchen vermögen. Die Ausfälle des Vertheidigers müssen ferner unangekündigt, rasch, und in verhält nißmäßig großer Breite hervorbrechen; daher für selbe von Außen nicht sichtbare Versammlungs - Orte nöthig werden, welche einerseits mit bequemen und breiten. Ausgängen versehen sind, und andererseits volle Sicherheit gegen das Eindringen des Feindes gewähren. Diesen, wie es scheint paradoxen, Forderungen, wird entsprochen, wenn man den Versammlungsort mit einem ganz abgetrennten sturmsicheren Reduit dergestalt versieht, daß dieser sowohl die Ausgänge als auch das Innere des gedachten Ortes sehr kräftig zu beschießen vermag. Endlich muß der Versammlungsort selbst von den wesentlichsten Theilen des ganzen Werkes so abgetrennt werden, daß, wenn auch der Feind in selben. eindringen sollte, daraus für die andern Befestigungsanlagen keine weitere Gefahr erwachse.

Der nun in ihren Grundregeln entwickelten Noth. wendigkeit, die Befestigungsanlagen so einzurichten, daß ihre Eroberung nur mittelst parzieller Fortschritte allmälig geschehen könne, ward auf verschiedene Weise

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