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würde, das Werk einzusehen. In den allermeisten Fällen ist freilich die Anwendung des zuerst genannten Mittels gegen das Rikoschetfeuer, so wie alle Anwendung der Defilirungs-Ebenen gegen das enfilirende Feuer, nicht in der nöthigen Ausdehnung und Weise möglich, und es ergibt sich, will man anders der zerstörenden Wirkung des Rikoschet- und des enfilirenden Feuers entgehen, die Nothwendigkeit der Anlage von Traversen. Diese werden am einfachsten und zweckmäßigsten aus Erde ges bildet, und dürfen in ihr Inneres nur dann Kasemat= ten aufnehmen, wenn deren Gemäuer der Einsicht des Feindes entzogen werden kann. Sollte in extremen Fällen auch die Anwendung der Traversen nicht genügen, und eine Befestigungsanlage auf einem so nachtheilig gelegenen Punkte unausweichlich ausgeführt werden müssen, so sind die nicht zu defilirenden Theile derselben ganz zu kasemattiren; ein Fall, der im Hochgebirge oft vorkommt. Bei Anwendung dieses Mittels hat man_ dem Werke zugleich Schuß gegen die dritte Art des feindlichen Feuers, gegen das Wurffeuer, verschafft, dessen höchst schädliche Wirkungen überhaupt nur durch Geräumigkeit sämmtlicher Anlagen, und durch die verschiedenen Arten von Kasematten abgewendet werden können. Übrigens ist der in neuern Zeiten so ungemein vervielfältigte Gebrauch des Wurffeuers Veranlassung, daß man Kasematten nicht nur in den gedachten extremen Fällen wird anwenden müssen, sondern auch überall, wo eine besondere Gefährdung der Vertheidiger, oder der Festungsvorräthe, durch Wurffeuer voraus zu sehen ist, oder wo ganz vorzügliche Wirksamkeit und Dauer dem Feuer des Vertheidigers gesichert werden soll. Deßungeachtet sind stets, sowohl die großen Kosten der

Kasematten, als auch die bei ihrer Anwendung eintreten= den beschränkenden Verhältnisse zu berücksichtigen, Verhältnisse, welche inNachstehendem kurz angegeben werden.

Die bombensichere stets, und zwar abgesondert, nöthige Unterbringung des Pulverbedarfs der Labora torien, der Kranken und der Bäckerei abgerechnet, sollen bei Befestigungsanlagen, für welche obwaltender Umstände wegen Kasematten überhaupt erforderlich sind, die bloßen Unterkunfts- Kasematten, nach Maßgabe der bedeutenderen oder minderen Größe der betreffenden Werke, ganz erspart oder nur auf sehr we nige beschränkt werden; weil es unangemessen wäre, derlei kostspielige Bauten nicht so anzuordnen, daß der Angreifer daraus zugleich mit Feuerwaffen bekämpft werden könne. Solche Kasematten, Vertheidigungs-Kasematten genannt, theilen sich in Kanonen-, Haubiß- und Mörser-Kafematten.

Mit Kanonen-Kasematten sind immer zwei wesentliche Schwierigkeiten verbunden, nämlich: Die nur geringfügige Wendsamkeit ihrer Gesichts- oder Schußlinien, und die Schwäche ihrer von Scharten durchbrochenen Stirnmauern. Selbst frei an Brustwehren, auf hochwändigen Lafetten, stehende Kanonen sind in der Wendung ihrer Gesichts- und Schußlinien beschränkt. In noch weit höherem Grade aber sind es die in Kasematten aufgestellten, wegen der engbegrenzten Schartengröße, und wegen der in senkrechter Richtung auf die Brustwehre angebrachten Widerlagen der Decke der Kasematten. Diese Schwierigkeit, wenn sie gleich in ersterer Beziehung durch gänzliches Hinweglaffen der Scharten gehoben werden kann (wie dazu

auch unten folgend ein Vorschlag geschehen wird), bleibt doch in Beziehung auf die Widerlagen der Kasematten unbesiegbar, so lange nicht von den bisherigen ganz abweichende Konstrukzionen bombenfreier Decken erfun den werden. Diese Sachlage mag die erste Veranlassung gewesen seyn, daß Befestigungsvorschläge - geschahen, bei welchen eine ausgezeichnete Wirksamkeit von Kanonenfeuer nicht mittelst gedeckter, sondern mittelst offen stehender, konzentrisch wir. kender, in ein System verbundener Geschüße beabsichtiget wird.

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In Ansehung der andern, die Stirnmauern be= treffenden, Schwierigkeit muß vorerst der Unterschied bemerkt werden, daß Kanonen-Kasematten, welche nicht zur Verhinderung des Baues der Demontir-Batterien und zum Kampfe mit diesen, sondern blos in der Abficht angelegt werden, um Sturm-Kolonnen flankirend zu beschießen, oder das Innere eines Werkes zu bes streichen, daß also solche Kasematten ohne weitere Beachtung der in ihren Stirnmauern liegenden Schwäe che können ausgeführt werden. Anders ist es mit Ka fematten, welche dem zuer erwähnten Zwecke entsprechen sollen. Bei diesen wurde die Schwäche ihrer von Schars ten durchbrochenen Stirnmauern nicht nur von Denjenigen anerkannt, welche verschiedene diesen Mauern vorzulegende Deckmassen in Vorschlag und Ausführung gebracht haben, sondern auch von Denjenigen wes nigstens stillschweigend zugestanden, welche, wegen der nicht gedeckten Stirnwände ihrer Befestigungen, getrach. tet haben, mittelst mehrfach übereinander angebrachter Geschüße, oder auf sonstige Weise, gegen das Außenfeld die übermacht an Kanonenfeuer zu erlangen,

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in der Absicht, damit die Errichtung der Kontre-Batterien verhindern zu wollen. Eben an diese Absicht nämlich knüpft sich das indirekte Zugeständniß, daß, wenn die nöthige Übermacht nicht übers all und vollständig behauptet wird, und Kontre-Batterien doch sollten zu Stande kommen, die unge deckten Stirnmauern der Kasematten von jenen Batterien bald würden zertrümmert werden.

Die Ableitung dieses Zugeständnisses, welche zwei abrigens so divergente Befestigungs- Methoden wenige ftens in einem Punkte übereinstimmend darstellt, in der von beiden Parteien anerkannten Nothwendigkeit, die in den Stirnmauern der Kanonen-Kasematten liegende Schwäche beben, oder unschädlich machen zu müssen, gibt zugleich den Schlüssel zur Auffindung entscheidender, hier in Betracht zu nehmender Umstände. Es muß wohl unbestreitbar zugegeben werden, daß dem Angreifer die Möglichkeit umfassender Stellungen und die Übermacht an Mitteln überhaupt von vorne herein zu Gebote steht, wenn das vor den Befestiguns gen liegende Terrän, so weit als es zur Anlage von Kontre-Batterien dienen kann, nicht durch natürliche Hindernisse beschränkt, an den von den Befestigungsanlagen beseßten Theilen aber ausgedehnt ist; wie z. B. auf einer schmalen, dreieckig geformten Bergzunge, welche an ihrer Grundlinie von kasemattirten Werken eingenommen wird, und nur an ihrer, Spiße dem Feins de die Anlage von Kontre-Batterien gestattet. Ist aber die obige, in der Natur der Sache liegende, Behauptung wahr, so muß ferner, übereinstimmend mit dem, was in Ansehung von Deckungsmitteln der auf offe= nen Wällen stehenden Geschüße schon gesagt wurde,

auch hier als Regel festgesezt werden, daß man ungedeckte Stirnmauern an Kanonen.Kasematten nur dann anwenden dürfe, wenn die angedeuteten, oder ihnen ähnliche, Umstände besagte, dem Angreifer in vorhinein zufallende Übermacht paralisiren, und dagegen die Wahrscheinlichkeit in hohem Grade verbürgen, das Zufammenwirken so günstiger Terränverhältnisse, mit dem in Übermacht angebrachten Geschüßfeuer, werde dem Vertheidiger eine solche Kraft wirklich sichern, daß das Zustandebringen von Kontre - Batterien, wenn nicht geradezu unmöglich, doch nur mit sehr beträchtlichen Zeitaufwande ausführbar werde. Nur in diesem Falle kann der entsprechende Zeitgewinn dem Vertheidiger Ersatz bieten für den Nachtheil, welcher ihm, nach dem Zustandekommen der Kontre- Batterien, durch die unfehlbar sehr bald eintretende Zerstörung seiner von vorne nicht gedeckten Kasematten, erwachsen wird.

Die in noch höherem (Grade stattfindende Güls tigkeit der eben festgestellten Regel bedarf keines weis teren Beweises; auch in Ansehung jener schon erwähn. ten Vorrichtungen, bei welchen beabsichtigt wird, mits telst vieler, konzentrisch wirkender, in ein System vers einigten, Geschüße die Anlage der Kontre- Batterien zu verhindern. Diese Vorrichtungen können nämlich auch nur bei faktisch begründeter Übermacht ihrem Ziele sich nähern, und führen überdieß noch ans dere, in ihrer Natur und in ihrem Wesen liegende Hindernisse mit sich. Es ist nämlich bei der Aufstellung vieler, ein konzentrisches System bildende Geschüße, ihr enges Beisammenstehen der Schnelligkeit der Be= dienung jedenfalls hinderlich, und vermehrt die Ges fahr feindlicher Schüßfe, im Vergleiche gegen abgesons

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