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" Die gesetzgebende Gewalt wird gemeinschaftlich durch den König und durch zwei Kammern ausgeübt.* Die Uebereinstimmung des Königs und beider Kammern ist zu jedem Gesetze erforderlich. "
Deutsche vierteljahrs Schrift - Seite 192
1861
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Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft, Band 27

1871 - 758 Seiten
...Begriff von „Gesetz" gedacht ist. Die der belgischen Phrase entlehnte Formulirung der pretiss. VU § 62 „die gesetzgebende Gewalt wird gemeinschaftlich...durch den König und durch zwei Kammern ausgeübt" scheint freilich für eine rechtliche Differenzirung des Inhalts keinen Raum zu lassen ; aber es ist...
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Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft, Band 27

1871 - 754 Seiten
...Begriff von „Gesetz" gedacht ist. Die der belgischen Phrase entlehnte Formulirung der preuss. VU § 62 „die gesetzgebende Gewalt wird gemeinschaftlich...durch den König und durch zwei Kammern ausgeübt" scheint freilich für eine rechtliche Differenzirung des Inhalts keinen Raum zu lassen; aber es ist...
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Geschichte der Revolution in Preussen: zwölf Bücher preussischer Geschichte ...

Friedrich Arnold Steinmann - 1849 - 764 Seiten
...Falle das bestehende gesammte Staatsministerium für alle Regierungshandlungen verantwortlich. Art. 62. Die gesetzgebende Gewalt wird gemeinschaftlich...Uebereinstimmung des Königs und beider Kammern ist zu jeden« Gesetze erforderlich. Finanzgesetzentwürfe und Staatshaushaltsetats werden zuerst der zweiten...
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Gesetz-Sammlung für die königlichen preussischen Staaten

Prussia (Kingdom) - 1850 - 678 Seiten
...Verfahren und über die Strafen werden einem besonderen Gesetze vorbehalten. Titel V. Von den Kammern. Artikel 62. Die gesetzgebende Gewalt wird gemeinschaftlich...durch den König und durch zwei Kammern ausgeübt. Die Übereinstimmung des Königs und beider Kammern ist zu jedem Gesetze erforderlich. Finanzgesetz -Entwürfe...
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Quellen und Aktenstücke zur deutschen Verfassungsgeschichte von der Gründung ...

Carl Weil - 1850 - 274 Seiten
...Verantwortlichkeit, über das Verfahren und über die Strafen werden einem besonderen Gesetze vorbehalten. Art. 62. Die gesetzgebende Gewalt wird gemeinschaftlich...durch den König und durch zwei Kammern ausgeübt. Art. 9. nur auf Antrag des Belasteten oder auch des Berechtigten, und in welcher Weise, bleibt der...
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Nouveau recueil général de traités: conventions et autres ..., Band 13

Georg Friedrich Martens - 1855 - 718 Seiten
...und das Slrafmaass werden einem besonderen Gesetze vorbehalten. Titel V. Von den Kammern. Art. 60. Die gesetzgebende Gewalt wird gemeinschaftlich durch den König und durch zwei Kammern ausgeübt. Die Uebereinstininmng des König« und beider Kammern ist zu jedem Gesetze erforderlich. — Art. 61. Dem...
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Jahrbücher für die Dogmatik des heutigen römischen und deutschen ..., Band 9

1868 - 464 Seiten
...der Gesetze und erlaßt die zu deren Ausführung nöthigen Verordnungen. Art. 62. Die gefetzgebende Gewalt wird gemeinschaftlich durch den König und...beider Kammern ist zu jedem Gesetze erforderlich. Art. 63. Nur in dem Falle, wenn die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit oder die Beseitigung...
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Het bestuur der buitenlandsche betrekkingen volgens het Nederlandsche staatsregt

Tobias Michael Carel Asser - 1860 - 412 Seiten
...vinden ten gevolge van den algemeenen grondregel , ook in de Pruissische staatsregeling opgenomen : "Die gesetzgebende Gewalt wird gemeinschaftlich durch den König und durch zwei Kammern ausgeübt." (Art. 62 der Verfassungs-Urkunde). Het zooveel besproken Art. 58 der grondwet van 1815 (Art. 57 —...
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Preussische Jahrbücher, Band 17

Rudolf Haym, Heinrich von Treitschke, Wlihelm Wehrenpfennig, Hans Delbrück - 1866 - 714 Seiten
...wird. Art. 62 der preußischen Verfassung sagt: „Die gesetzgebende Gewalt wird ge> meinschaftlich durch den König und durch zwei Kammern ausgeübt....Uebereinstimmung des Königs und beider Kammern ist zu jedem Ge» setze erforderlich," Hier stehen unbefangen der König und die Volksvertretung neben einander...
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Gesammelte schriften und reden von Dr. Johann Jacoby ...

Johann Jacoby - 1872 - 404 Seiten
...December 1848 mit dem entsprechenden Artikel 62 der Verfassung vom 31. Januar 1850! Der erstere lautet: „Die gesetzgebende Gewalt wird gemeinschaftlich...beider Kammern ist zu jedem Gesetze erforderlich". In dem entsprechenden Artikel 62 der jetzt geltenden Verfassung von 1850 finden Sie die nämlichen...
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