Central-blatt für das Deutsche Reich, Band 19

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Reichs- und Staatsverlag, 1891
 

Inhalt

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Häufige Begriffe und Wortgruppen

Beliebte Passagen

Seite 56 - Wagen zu erfolgen. 3. Frische Flechsen, nicht gekalktes frisches Leimleder, sowie die Abfälle von beiden, desgleichen ungesalzene frische Häute, sowie ungereinigte, mit Haut- und Fleischfasern behaftete Knochen unterliegen bei der Aufgabe in Wagenladungen folgenden Bestimmungen : a. In der Zeit vom 1. März bis zum 31.
Seite 56 - Chlorkohlenoxyd jedes Jahr zu wiederholender Prüfung einen inneren Druck, dessen Höhe unter 2 näher angegeben ist, ohne bleibende Veränderung ihrer Form und ohne Undichtigkeit zu zeigen, ausgehalten haben ; b.
Seite 227 - Schwefelkohlenstoff im Gewichte von höchstens 2 Kilogramm darf mit anderen bedingungslos zur Eisenbahnbeförderung zugelassenen Gegenständen zu einem Frachtstück vereinigt werden, wenn der Schwefelkohlenstoff sich in dicht verschlossenen Blechflaschen befindet und mit dem übrigen Inhalte des Frachtstücks in eine starke Kiste mit Stroh, Heu, Kleie, Sägemehl oder anderen lockeren Stoffen fest eingebettet ist.
Seite 168 - Befuguiß ertheilt, in den Grenzen der vorausbezahlten Gebühr ein Telegramm an eine beliebige Bestimmung innerhalb 6 Wochen, vom Tage der Ausstellung des Formulars ab gerechnet, unentgeltlich aufzugeben. iv Wenn die für ein...
Seite 342 - Alkoholgehalts eine Durchschnittsprobe in der Art gebildet werden, dass nach gehöriger Umrührung des Inhalts aus der Mitte jedes Fasses, bei in Flaschen vorgeführten Fabrikaten aus einer hinreichenden Anzahl von Flaschen oder, falls verschiedene Sorten von Fabrikaten in Flaschen vorgeführt werden, aus einer gleich grossen Anzahl von Flaschen jeder Sorte, eine Probe von annähernd gleich grossem Volumen entnommen wird. Diese Proben werden in ein vollkommen reines und trockenes Gefäss geschüttet;...
Seite 344 - Liter der zur Abfertigung gestellten "Waare enthalten sind. 6. Behufs Ermittelung der Litermenge des abzufertigenden Fabrikats wird, falls letzteres sich in Gebinden befindet und der Rauminhalt der Gebinde nicht aichamtlich ermittelt ist. dieser Rauminhalt stets durch Vermessung der Gebinde mittelst des Längen- und Höhenmessers oder durch Xachvermessung auf nassem Wege festgestellt.
Seite 227 - RUSS werden nur in dichten, gegen Durchstäuben Sicherheit gewährenden Umhüllungen (Säcken, Fässern, Kisten und dergleichen) verpackt zur Beförderung zugelassen. Befindet sich der RUSS in frisch geglühtem Zustande, so sind zur Verpackung kleine in dauerhafte Körbe verpackte Tönnchen oder Gefässe zu verwenden, welche im Innern mit Papier, Leinwand oder ähnlichen Stoffen dicht verklebt sind.
Seite 163 - Privatdepeschen, deren Inhalt gegen die Gesetze verstößt oder aus Rücksichten des öffentlichen Wohles oder der Sittlichkeit für unzulässig erachtet wird, werden zurückgewiesen.
Seite 21 - Schuldner der entstandenen Gebühren und Auslagen ist derjenige, welchem durch gerichtliche Entscheidung die Kosten des Verfahrens auferlegt sind, oder welcher dieselben durch eine vor dem Gericht abgegebene oder demselben mitgetheilte Erklärung übernommen hat.
Seite 173 - Abgabe derselben zu überzeugen, dass die richtige Zeit und Unterschrift in die Empfangsbescheinigung eingetragen ist. Dem Boten ist die Annahme von Geschenken untersagt. Zur Bescheinigung der Abgabe einer Staatsdepesche kann, wenn nicht eine besondere schriftliche Verfügung darüber getroffen ist.

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