Die evangelische und die römisch-katholische Kirche sowie jede andere Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig und bleibt im Besitz und Genuß der für ihre Kultus-, Unterrichts- und Wohltätigkeitszwecke bestimmten... Preussische Geschichte - Seite 260von William Pierson - 1881Vollansicht - Über dieses Buch
| 1876 - 800 Seiten
...ignorirt der Verf. freilich oder weiss nicht, dass der hochwichtige §. 15 der preußischen Verfassung: „Die evangelische und die römischkatholische Kirche...Angelegenheiten selbständig und bleibt im Besitz und Genuss der für ihre Zwecke bestimmten Anstallen, Stiftungen und Fonds" ganz neuerlich ichmihlicherweige... | |
| Andreas Gottlob Rudelbach - 1876 - 802 Seiten
...der hochwichtige §. 15 der prcnsiichen Verfassung : „Die evangelische und die rdmischkalbolUche Kirche sowie jede andere Religionsgesellschaft ordnet...verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig und bleibt im BesiU und Gennss der fui ihre Zwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und Fonds" ganz neuerlich scbmahh'cherweise... | |
| 1849 - 968 Seiten
...Gymnasien geschehen, auf welche der §. Г2 der Verfassung vom 5. December 1848 Anwendung findet: ,,üie evangelische und die römisch-katholische Kirche,...Angelegenheiten selbständig und bleibt im Besitz und Genufs der für ihre Cultus-, Unterrichts und Wohllhätigkcits- Zwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen... | |
| Aemilius Ludwig Richter - 1853 - 820 Seiten
...haben. 1.) Preuss. Verf.-Urk. Art. 15. : „Die cvang. und die römisch-katholische Kirche, so wie jede andere Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet...Angelegenheiten selbständig und bleibt im Besitz und Genuss der für ihre Cultus-, Unterrichts- und Wohlthätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen... | |
| Heinrich Friedrich Jacobson - 1854 - 246 Seiten
...Verwaltung des evangelischen Oberkirchenrathes, H, I, S. 71 flg. H. II, S. 36 flg. H. III, S. 82. 173 Art. 15: Die evangelische und die römisch-katholische...Religionsgesellschaft, ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbstständig und bleibt im Besitz und Genuß der für ihre Cultus-, Unterrichts- und Wohlthätigkeitszwecke... | |
| Christian Carl Josias Bunsen - 1855 - 718 Seiten
...stehen, unbeschadet der im Art. Xll gewährleisteten Religionsfreiheit, zum Grunde gelegt. Art. XV. Die evangelische und die römisch-katholische Kirche,...selbständig und bleibt im Besitz und Genuß der für ihre Cultus-, Unterrichtsund Wohlthätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stistungen und Fonds. Art. XVI.... | |
| Georg Friedrich Martens, Karl Murhard, J. Pinhas, Frédéric Murhard, Julius Hopf - 1855 - 822 Seiten
...Religionsfreiheit kein Abbruch geschehen. — Art. 12. Die evangelische und die römisch-katholische Kirche, so wie jede andere Religionsgesellschaft , ordnet und verwaltet...Angelegenheiten selbständig und bleibt im Besitz und Genuas der für ihre Kultus-, Unterrichts- und Wohlthätigkeilszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen... | |
| 1885 - 340 Seiten
...16 nnd 18 der VerfassungsUrkunde vom 31. Januar 1850 sind in folgendem Wortlaute wiederhergestellt: Art. 15. Die evangelische und die römisch-katholische...Kirche, sowie jede andere Religions-Gesellschaft ordnet nnd verwaltet ihre Angelegenheiten selbstständig nnd bleibt im Besitz und Genuß der für ihre Cultus-,... | |
| Christian Karl Josias Freiherr von Bunsen - 1856 - 346 Seiten
...stehen, unbeschadet der im Art. Xll gewährleisteten Religionsfreiheit, zum Grunde gelegt. Art. XV. Die evangelische und die römisch-katholische Kirche,...selbständig und bleibt im Besitz und Genuß der für ihre Cultus-, Unterrichtsund Wohlthätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und Fonds. Art. XVI.... | |
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