Die Freiheit des religiösen Bekenntnisses, der Vereinigung zu Religionsgesellschaften (Art. 30. und 31.) und der gemeinsamen häuslichen und öffentlichen Religionsübung wird gewährleistet. Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte... Preussische Geschichte - Seite 260von William Pierson - 1881Vollansicht - Über dieses Buch
| Friedrich Arnold Steinmann - 1849 - 764 Seiten
...gewährleistet. Der Genuß der bürgerüch» und staatsbürgerlichen Rechte ist unabhängig von de« religiösen Bekenntnisse. Den bürgerlichen und staatsbürgerlichen...Pflichten darf durch die Ausübung der Religionsfreiheit lein Abbruch geschehen. Art. 13. Die Religionsgesellschaften, sowie die geistlichen Gesellschasten,... | |
| Ignaz Beidtel - 1849 - 354 Seiten
...religiösen Bekenntnisses und der gemeinsamen öffentlichen Religionsübung ist Gewähr geleistet. Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ist unabhängig von dem religiösen Bekenntnlsse und der Theilnahme an irgend einer Religionsgesellschaft. Den bürgerlichen und staatsbürgerlichen... | |
| Prussia (Kingdom) - 1850 - 678 Seiten
...Religionsgesellschaften (Art. 3l>. und 3l.) und der gemeinsamen häuslichen und öffentlichen Religionsübung wird gewährleistet. Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen...Ausübung der Religionsfreiheit kein Abbruch geschehen. Artikel 13. Die Religionsqesellschaften , so wie die geistlichen Gesellschaften, welche keine Korvoralionsrechte... | |
| 1850 - 930 Seiten
...zu Neligionsgescllschaften (Art. 28 und 29) und der gemeinsamen öffentlichen Religionsübung wird gewährleistet. Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen...unabhängig von dem religiösen Bekenntnisse. Den staatsbürgerlichen Pflichten darf durch die Ausübung der Religionsfreiheit kein Abbruch geschehen.... | |
| Guido Görres, George Phillips - 1850 - 832 Seiten
...Bekenntnisses, der Vereinigung zu Religionsgesellschaften und der gemeinsamen öffentlichen Religionsübung wird gewährleistet. Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ist unabhängig von dem religiösen Bekennt, nisse und der Theilnahme an irgend einer Religion Sa, es ellschaft. Den bürgerlichen und... | |
| Carl Weil - 1850 - 274 Seiten
...-Gesellschaften (Art. 31 und 32) und der gemeinsamen häuslichen und össentlichen Religions -Uebung wird gewährleistet. Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ist unabhängig von dem retigiösen Bekenntnisse. Den bürgerlichen und staatsbürgerlichen Pflichten darf durch die Ausübung... | |
| 1875 - 408 Seiten
...Religionsgesellschaften (Art. 30. und 31.) und der gemeinsamen häuslichen und öffentlichen Religionsübung wird gewährleistet. Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen...Ausübung der Religionsfreiheit kein Abbruch geschehen, die vorstehend gedachten Grundsätze sowenig aufgehoben, als an denselben etwas geändert hat. Hiernach... | |
| Johann Georg Krünitz - 1851 - 760 Seiten
...zu Religionsgesellschaften (Art. 28. und 29.) md der gemeinsamen öffentlichen Religionsübung wird gewährleistet. Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen...Rechte ist unabhängig von dem religiösen Bekenntnisse und derTheilnahme an irgend einer Neiigiönsgesellschaft. Den bürgerlichen und staatsbürgerlichen... | |
| 1852 - 688 Seiten
...Verfassung und sodann von der Verfassungsurkunde vom 31. Januar vorigen Jahrs in folgenden Worten recipirt: »der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ist unabhängig von dem religiösen Belenntniß" Diese Fassung, namentlich der Ausdruck Genuß bezeichnet offenbar nur die Berechtigungen... | |
| 1853 - 542 Seiten
...zu Rcligionsgesellschaften und der gemeinsamen häuslichen und öffentlichen Ncligionsübung, wird gewährleistet. Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen...Ausübung der Religionsfreiheit kein Abbruch geschehen. Indessen giebt schon dieser letzte Satz zu erkennen, daß die vorangestellte Freiheit des religiösen... | |
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