das Zollparlament versammelt werden. Die Auflösung des norddeutschen Reichstags macht neue Wahlen in den süddeutschen Staaten nicht erforderlich. $ 8. Ohne Zustimmung des Zollparlaments darf die Vertagung desselben die Frist von 30 Tagen nicht übersteigen und während derselben Session nicht wiederholt werden. S 9. Das Zollparlament prüft die Legitimation seiner Mitglieder und entscheidet darüber insoweit als nicht bereits vor seinem Zusammentritt über die Legitimation seiner dem norddeutschen Reichstag angehörenden Mitglieder entschieden ist. Es regelt selbständig seinen Geschäftsgang und seine Disciplin durch eine Geschäftsordnung, und erwählt selbständig seinen Präsidenten, seine Vicepräsidenten und Schriftführer. S 10. Das Zollparlament beschliesst nach absoluter Stimmenmehrheit. Zur Gültigkeit der Beschlussfassung ist die Anwesenheit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder erforderlich. S 11. Die Mitglieder des Zollparlaments sind Vertreter des ganzen Volks und an Aufträge und Instructionen nicht gebunden. S 12. Kein Mitglied des Zollparlaments darf zu irgendeiner Zeit wegen seiner Abstimmung oder wegen der in Ausübung seines Berufs gethanen Aeusserungen gerichtlich oder disciplinarisch verfolgt oder sonst ausserhalb der Versammlung zur Verantwortung gezogen werden. S 13. Ohne Genehmigung des Zollparlaments kann kein Mitglied desselben während der Sitzungsperiode wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung zur Untersuchung gezogen oder verhaftet werden, ausser wenn es bei Ausübung der That oder im Laufe des nächstfolgenden Tags ergriffen wird. Gleiche Genehmigung ist bei einer Verhaftung wegen Schulden erforderlich. Auf Verlangen des Zollparlaments wird jedes Strafverfahren gegen ein Mitglied desselben und jede Untersuchungs- oder Civilhaft für die Dauer der Sitzungsperiode aufgehoben. S 14. Die Mitglieder des Zollparlaments dürfen als solche keine Besoldung oder Entschädigung beziehen. XXXIII. Protokoll der Londoner Conferenz bezüglich Luxemburgs. 11. gai 1867. (Die Luxemburger Frage.) Die Bereitwilligkeit, mit welcher der Kaiser Napoleon die preußischen Annexionen in Norddeutschland nach dem Kriege im Jahr 1866 geschehen ließ, ja die preußische Dynastie in diesem Vornehmen gewissermaßen unterstüßte, gab der Voraussetzung Raum, daß das preußische und französische Kabinet im Geheimen über gewisse Compensationen übereingekommen seien, welche Frankreich zu Theil werden sollten. Wiederholte Reisen, welche Graf Bismarck vor dem Ausbruch des Krieges nach Paris und in das Bad Biarritz gemacht hatte, und die Zuversicht, mit welcher Preußen den Kampf gegen Oesterreich und die süddeutschen Bundesstaaten aufnahm, mußten die öffentliche Meinung in dieser Annahme bestärken. Spätere Vorgänge bewiesen jedoch, daß das preußische Kabinet in dieser Beziehung durchaus keine Verpflichtungen eingegangen, sondern den französischen Kaiser höchstens ungestört der Erwartung überlassen hatte, Preußen werde sich seiner Zeit einer mäßigen Vergrößerung des französischen Gebietes gegen Osten oder Norden nicht abgeneigt zeigen. Schon im Anfang Oktober 1865, als nur erst eine Annexion Schleswig-Holsteins an Preußen, und auch diese noch in entfernter Aussicht stand, äußerte die officiöse parijer Revue contemporaine, Frankreich müsse, im Fall Preußen die Elbherzogthümer annektire, zu seiner Sicherheit Compensation fordern. Als die Preußen die Schlacht bei Königgräß gewonnen hatten (3. Juli 1866), beauftragte der Kaiser Napoleon seinen Gesandten am berliner Hofe, Benedetti, der sich im preußischen Lager befand, mit dem preußischen Kabinet in Verhandlung zu treten, damit Frankreich die Festung Mainz und die Rheinpfalz als Compensation für die preußischen Er: oberungen in Norddeutschland erhalte. Graf Bismarck wich einer Erklärung aus, bis die preußische Armee in der Nähe von Wien stand. Nachdem dies eingetreten, lehnte er die Anträge in höflicher Weise ab. Nach dem Abschluß der nikolsburger Friedenspräliminarien (26. Juli 1866) traf am 6. August eine französische Note in Berlin ein, welche als Compensation die Wiederherstellung der französischen Grenzen verlangte, wie sie der erste pariser Frieden vom 30. Mai 1814 festgesett hatte. Nach den Bestimmungen dieses Friedens hätte Frankreich einen kleinen Theil des südlichen Belgiens mit den Städten Marienburg und Philippeville, vom preußischen Gebiet Saarlouis und Saarbrücken, und von Bayern die Festung Landau mit dem Gebiet bis an die Lauter erhalten müssen. Ein noch am Abend des 6. August in Berlin ge= haltener Ministerrath lehnte dieses Verlangen ab. Preußen hatte noch seine 640,000 Mann in Waffen, und man wußte, daß Frankreich für den Augenblick kaum 300,000 in's Feld stellen könnte. nach Paris berufen und mag, wie es auch von dem französischen Geheimerath und hohen Militärs geschah, vom Kriege abgerathen haben. Frankreich, erklärten die Generale, sei für den Moment nicht vorbereitet genug, um es mit dem wohlgerüsteten Norddeutschland aufnehmen zu können. Benedetti wurde Inzwischen wollte der Kaiser Napoleon aus den Veränderungen in Deutschland doch irgend einen Nußen ziehen und traf Einleitungen, den Rest des luxemburger Gebietes, welcher im Jahr 1839 nicht an Belgien gegeben *), sondern unter holländischer Souveränetät ge= blieben war, von Holland durch Kauf zu erwerben. Der deutsche Bund, zu welchem dieser Rest von Luxemburg noch gehörte, war aufgelöst, und Preußen schien um so weniger Ansprüche zu Gunsten Deutschlands erheben zu wollen, da es in seinem am 10. Juni 1866 den deutschen Regierungen proponirten neuen Bundesentwurf S 1 ausdrücklich fest= gesetzt hatte, daß sowohl Desterreich als die unter niederländischer Souveränetät befindlichen deutschen Gebietstheile aus dem neuen deutschen. Bunde ausgeschlossen sein sollten. Luxemburg (Lüzelburg, d. i. die kleine Burg, von little flein, das noch in der englischen Sprache ge= bräuchlich ist) war allerdings ein altes deutsches Land, hatte den Deutschen im vierzehnten Jahrhundert sogar ein Kaiserhaus gegeben: allein *) Der wiener Congreß hatte Luxemburg zu einem Großherzogthum er hoben und dem König Wilhelm I. der Niederlande als Entschädigung für seine an Preußen abgetretenen nassauischen Erblande gegeben. Die Hälfte des Landes (80 Meilen mit 206,000 Einwohnern) trat der König 1839 an Belgien ab; es blieben noch 46 Weilen mit 206,000 Einwohnern unter seinem Scepter, welche auch ferner einen Bestandtheil des deutschen Bundes bildeten. an der Grenze von Frankreich und Belgien gelegen und seit einigen Jahrhunderten bald diesem, bald jenem Herrn zugetheilt, ermangelte es aller Anhänglichkeit an Deutschland und wäre, wenn es nicht selbst= ständig bleiben sollte, am liebsten mit Belgien vereinigt worden. Durch seine Constitution war es zwar vor dem Verhandeltwerden geschüßt; Artikel 1 sagte: „Das Großherzogthum Luremburg ist ein unabhängiger, untheilbarer und unveräußerlicher Staat", und Art. 37: „Kee Abtretung, kein Tausch, kein Ausschluß ven Gebiet kann stattfinden, als kraft des Gesetzes" allein das holländische Kabinet erwartete bei einem Verkaufe des Landes an Frankreich so wenig Widerstand von der keines Patriotismus fähigen, an Herrscherwechsel gewöhnten Bevölkerung, daß es nahe daran war, den Handel mit Frankreich abzuschließen, ohne die Luremburger über ihre Willensmeinung auch nur vernommen zu haben. Nach den Bestimmungen des deutschen Bundes hatte Preußen in der Bundesfestung Luxemburg eine Besaßung von 4000 Mann zu hatten, welche im Kriegsfall durch die Contingente von Lippe und Waldeck verstärkt werden sollte. Zunächst mußte das Haager Kabinet nun darauf denken, diese Besatzung zu entfernen. Wie man aus dem französischen Gelbbuche erfuhr, das im Juni 1867 dem geseßgebenden Körper vorgelegt wurde, hatte der Präsident Tornaco der luxemburgischen Regierung bereits am 23. Juni 1866 eine Tepesche an den preußischen Gesandten in Haag gerichtet, worin er anfragte, ob Preußen jest, nach der Auflösung des deutschen Bundes, seine Garnison aus Luremburg zurückziehen wolle. Diese Depesche war sehr wahrscheinlich durch das fran= zösische Kabinet veranlaßt und von Haag aus dem Präsidenten anbe fohlen worden; denn, wie sich später zeigte, hätten die Luxemburger selbst die preußische Garnison, die viel Geld in der Stadt umjeßte, gern be halten. Die preußische Regierung antwortete, sie müsse die Lösung dieser Frage dem norddeutschen Parlament vorbehalten. Am 27. Febr. 1867 sprach der französische Minister de Moustier in einer Depesche an den französischen Gesandten in Haag von Befürchtungen, welche das Haager Kabinet geäußert, Preußen möchte die Verhältnisse Luxemburgs und Limburgs zu Deutschland benüßen, um Holland zu einer engen Allianz zu zwingen, sein Militärsystem auf Holland auszudehnen und die holländische Flotte sich dienstbar zu machen. Schon am nächsten Tage (28. Febr. 1867) folgte eine neue Depesche de Moustier's, welche auseinander seßte, daß Limburg und Luremburg nunmehr aller Verbindung mit Deutschland ledig seien, daß diese Länder sich zu Frankreich neigten und daß der König von Holland unbeschränkt über dieselben verfügen könne. Der französische Gesandte in Haag möge das dortige Kabinet in Kenntniß sehen, daß das französische Kabinet es übernehmen wolle, durch freundschaftliche Verhandlung mit dem Grafen Bismarck die Räumung Luremburgs von Seite Preußens herbeizuführen. Es werde dem König von Holland selbst angenehm sein, der Provinz Luxemburg sich entäußern zu können. Am 28. März 1867 telegraphirte darauf der Prinz Heinrich der Niederlande nach Paris, „der König von Holland, in dem Wunsche, dem Kaiser Napoleon angenehm zu sein, willige in die Abtretung Luxemburgs an Frankreich." Das französische Kabinet acceptirte diese Zusage, verlangte Geheimhaltung des Planes und nahm, da es der holländischen Diplomatie nicht das nöthige Gewicht zutraute, das Geschäft, die Sache mit Preußen in's Reine zu bringen, für sich in Anspruch. Der König von Holland aber, der den Handel, dem die Holländer beistimmten, gerne in Bälde abgeschlossen gesehen hätte, mischte sich nichtsdestoweniger in die Verhandlungen, indem er in den letzten Tagen des März 1867 an den preußischen Gesandten in Haag die Frage richtete, wie das preußische Kabinet es aufnehmen würde, wenn er die Souveränetät über Luxemburg an Frankreich abträte? Der französische Minister tadelte zwar in einer nach Haag gerichteten Note dieses Auftreten der holländischen Diplomatie; aber der Schritt war geschehen, der Handel bekam Publicität und einen officiellen Charakter. Der preußische Gesandte erholte sich Instruktion in Berlin und antwortete dem König, das preußische Kabinet könne für den Moment hierüber keine bestimmte Erklärung geben, es müße sich zuvor unterrichten, wie die Ansichten der Unterzeichner der Verträge von 1839 und jene des versammelten norddeutschen Parlaments über diesen Punkt lauteten. Am 1. April 1867 wurde im norddeutschen Parlament eine Interpellation über den Gegenstand eingebracht, bei deren Begründung geltend gemacht wurde, daß Luxemburg von jeher ein deutsches Land gewesen sei; alle Parteien, hieß es, seien darüber einig, daß die deutsche Nation gegen die Annexionsgelüste des Auslandes mit ihrer ganzen Macht eintreten müsse. Graf Bismarck antwortete, der Verkauf Luxemburgs an Frankreich sei noch nicht entschieden; er hoffe, das Ausland werde zweifellose Rechte Deutschlands auf deutsches Gebiet anerkennen, und es werde der preußischen Regierung möglich werden, die Rechte Deutschlands aufrecht zu erhalten, ohne daß die bisherigen freundschaftlichen Beziehungen zu Frankreich eine Störung erlitten. Das holländische Kabinet, bedenklich gemacht durch die Aufregung, welche die Sache in ganz Deutschland hervorgerufen hatte, und bei einem ausbrechenden Kriege eine preußische Invasion fürchtend, erklärte am 30. Mai in Berlin, der König werde den Handel mit dem Kaiser Napoleon ohne Zustimmung Preußens nicht abschließen. Das französische Ministerium wandte sich jetzt an die Mächte England, Oesterreich und Rußland, welche die Verträge von 1839 garantirt hatten, mit der Aufforderung, da der wiener Congreß dem König von Holland die volle Souveränetät über Luxemburg zuer |