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Deutschlands Wohl die Einverleibung dieser Länder verlangten; Preußen könne keinen Feind im Rücken und in der Flanke dulden. Die gleiche Antwort erhielt in den lezten Tagen des August in Berlin eine Deputation des hannöverschen Adels, welche den König zu bestimmen suchte, wenigstens keine völlige Einverleibung in's Werk zu setzen. Der König gab der Deputation in einer ausführlichen Rede, worin er die Verhältnisse auseinander sehte, den Bescheid, daß Preußen von der Einverleibung Hannovers nicht abstehen könne. „Nur die reiflichste, wegen meiner verwandtschaftlichen Verhältnisse zum Hause Hannover schmerzlichste Prüfung", schloß er seine Rede, hat mich zu dem Beschlusse der Annexion kommen lassen als einer Pflicht, mein Preußen für die von ihm gebrachten schweren Opfer zu entschädigen und die wahrscheinliche Wiederkehr der durch die unfreundliche Stellung Hannovers auch in Zukunft zu besorgenden Gefahren zu beseitigen. Ich hoffe, daß gegenseitiges Vertrauen dereinst zur Zufriedenheit führen wird."

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Der König Georg V. hatte in der Kapitulation von Langenfalza (27. Juni 1866) die Bedingung eingehen müssen, sein Heer mit der Weisung, nicht gegen Preußen zu kämpfen, in die Heimath zu ent lassen, und sich einen Wohnsitz außerhalb des Königreichs Hannover zu wählen. Er begab sich nun zunächst in das Gebiet seines Schwiegervaters, des Herzogs von Altenburg; von da traf er mit dem Kronprinzen am 19. Juli 1866 in Wien ein, um dem Orte der Verhandlungen nahe zu sein, und nahm seine Wohnung im benachbarten Hiezing. Gleichwohl war er aber auch in der Residenz des Kaisers nicht im Stande, das wiener Kabinet, das zunächst für Oesterreich selbst zu sorgen hatte, zu einer ernstlichen Verwendung in seiner Angelegenheit zu bestimmen; Desterreich überließ in den nikolsburger Friedenspräliminarien Norddeutschland ohne alle Bedingung dem Gutdünken des Königs von Preußen. Die Königin Marie von Hannover war in Hannover zurückgeblieben in der Hoffnung, durch ihre beharrliche Behaup tung der Residenz zur Aufrechthaltung der Thronrechte ihres Gemahls beizutragen; allein das preußische Kabinet ließ sich dadurch nicht irre machen.*) Als nun durch die Publication des Einverleibungsgesetzes am 20. Sept. 1866 dem König Georg jede Hoffnung abgeschnitten war, vom preußischen Kabinet Concessionen für seine Rückkehr auf den Thron zu erlangen, richtete er am 23. September einen Protest an alle europäischen Höfe, worin er sagte: „Wir protestiren angesichts der ganzen Welt gegen die Besizergreifung unseres Königreichs und dessen Ein

*) Am 27. September 1866 verließ sie die Residenz in Hannover und ging nach dem Luftschlosse Marienburg. Von hier begab sie sich, auf Andringen der preußischen Regierung, am 23. Juli 1867 zu ihrem Gemahl nach Hiezing.

verleibung in Preußen, welche als endgiltig vollzogen den 20. September dieses Jahres angekündigt wurde, sowie gegen alle Folgen dieses Actes, indem wir erklären, daß diese Einverleibung oder Annexion eine unwürdige Usurpation, ein verbrecherischer und verabscheuungswürdiger Raub, eine flagrante Verletzung der europäischen Verträge, aller Grundsähe des Völkerrechts und der Unverletzlichkeit der Staaten und Kronen ist." Die heftige Sprache dieses Actenstückes brachte jedoch nirgends die erwartete Wirkung hervor; das Publicum blieb kalt, und die Kabinete hatten keine Ohren. Es galt die alte Anschauung nicht mehr, daß die Thronrechte des einzelnen Souveräns unter der Garantie der übrigen Souveräne stünden, und daß sich alle Regenten in Waffenmacht erheben müßten, wenn einer ihrer Collegen in seinen Rechten gestört sei. Die Times sagte in Bezug auf diesen Protest: „Keine Rücksicht auf etwaige Verdienste einzelner Fürsten darf uns die unschäzbaren Wohlthaten übersehen lassen, welche aus einer Bewegung, deren erste Phase die Annexion Hannovers ist, für Europa erwachsen werden. Als Politiker fragen wir vor Allem, ob die Ergebnisse des Kampfes dem Volke, dessen Lage er verändert hat, und uns selbst von Nußen sein werden und hier gibt es nur eine Antwort. Die Geschichte lehrt, daß politische Einheit für jede Nation eine hohe Wohlthat und zugleich die sicherste Bürgschaft des Friedens ist. Wir können uns nur freuen, daß Deutschland vielleicht noch in unserem Zeitalter der staatlichen Segnungen theilhaftig wird, welche die britischen Inseln in so reichem Maße genießen und die auch Frankreich in der Welt berühmt gemacht haben. Mit Freuden begrüßen wir einen neuen und mächtigen Kämpfer für europäisches Recht, ein Reich, welches die Interessen der Civilisation wahrzunehmen vermag, welches zur Lösung der orientalischen Frage mithilft und russischen Angriffen einen starken Damm entgegenseßt." Von den Mächten im Stiche gelassen, suchte der König von Hannover durch Agitationen unter der hannöverschen Bevölkerung der preußischen Regierung den Besitz wenigstens zu erschweren; vielleicht hoffte er auch auf eine gewaltsame Erhebung im Lande Hannover zu seinen Gunsten; aber für eine solche fehlten seiner bisherigen Regierungsweise alle Vorbedingungen; der König war in seinem Lande nicht beliebt; er erhielt von der Bevölkerung im Allgemeinen nur die Theilnahme, die man dem Unglück zollt. Einige Loyalitätsadressen, die man ihm zusandte, waren von keiner Bedeutung; seine Rückkehr wurde zwar von seinen persönlichen Anhängern, namentlich von den Einwohnern Hannovers, die durch den Verlust der Residenz pecuniäre Nachtheile erlitten, keineswegs aber von dem Volke im Großen gewünscht. Die Gemeindecollegien von Hannover hatten am 2. August seine Abdankung zu Gunsten des Kronprinzen verlangt, wozu er sich aber nicht verstand. Das Einzige, was

die Hannoveraner an dem neuen preußischen Regiment incommodirte, war die Aussicht auf höhere Steuern und die allgemeine Wehrpflicht. Der König Georg suchte der preußischen Regierung vornehmlich dadurch Schwierigkeiten zu bereiten, daß er die Beamten in Civil und Militär nicht von dem Eid der Treue entband. Allein für die Dauer konnte diese Opposition nicht fortgesetzt werden; es schien auch, daß die Geistlichkeit, die immer Mittel gefunden hat, sich mit der herrschenden Gewalt zu vertragen, hier bald einen Ausweg zur Geltung bringen werde, der den Widerstand des Königs unwirksam machte. Man berief sich nämlich auf die Stelle im Römerbrief 13, 1, wo es heißt: „Jeder mann sei den Obrigkeiten unterthan, die Gewalt über ihn haben; denn es ist keine Obrigkeit, als von Gott, und die bestehenden Obrigkeiten sind von Gott verordnet." Diese Stelle erlaubte die Auslegung, daß nach der Bestimmung der heiligen Schrift die Unterthanen zum Gehorsam gegen einen Fürsten nur so lange verbunden seien, als derselbe die Regierungsgewalt wirklich ausübe, und daß die Verpflichtung zum Gehorsam sich immer an diejenige Persönlichkeit knüpfe, in deren Besitz sich Land und Regierung befinden. In Wirklichkeit hatte die Kirche auch zu allen Zeiten diesen Grundsatz befolgt; sie ist immer Demjenigen unterthan gewesen, der die Gewalt hatte, und hat ihre Tedeums für den neuen Eroberer ebenso laut angestimmt, wie früher für den alten Besitzer des Thrones. In den ersten Tagen des Oktober 1866 entband der König zunächst die Civilbeamten und das Volk von Hannover des Eides unter Verwahrung Allerhöchst Ihrer Rechte und unter Vorbehalt eines Wiederauflebens jener Verpflichtungen auf die Zeit, wo S. Majestät der König Georg V. oder einer Ihrer successionsberechtigten Nachfolger zur Ausübung der Regierung im Königreiche wieder gelangen würde." An seiner Weigerung, auch das Militär des Eides zu entbinden, hielt der König beharrlich fest. Verschiedene Bittgesuche und Deputationen waren nöthig, bis er endlich am 27. Dezember 1866 den Commandanten der vormaligen hannöverschen Armee, General v. Arentschild, bevollmächtigte, alle Diejenigen, welche darum nachsuchten, aus dem hannöverschen Militärdienste (behufs des Uebertrittes in die preußische Armee) zu entlassen. Es gingen hierauf 456 hannöversche Officiere in den preußischen Dienst über. Als im Frühjahr 1867 die luxemburger Frage zur Verhandlung kam und der Ausbruch eines Krieges zwischen Frankreich und Preußen drohte, zeigte sich unter den Anhängern des Königs Georg in Hannover einige Bewegung; man wollte eine Georgs-Legion durch geheime Werbungen organisiren, welcher die Stadt Arnheim auf holländischem Ge= biet als Sammelplatz angewiesen war. Allein die Schlichtung des Luxemburger Streites durch die Londoner Conferenz (11. Mai 1867)

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machte die Hoffnung der Hofpartei, daß aus dem luxemburger Streite ein Krieg, und aus diesem Kriege die Restauration des Königs hervorgehen werde, zu Nichte. Die preußische Regierung kam der Conspiration auf die Spur, und es fand die Verhaftung mehrerer angesehener Anhänger des Königs statt.

Was das Herzogthum Nassau anlangt, so hatte auch hier die Bevölkerung mit dem Herzog Adolph seit vielen Jahren Verfassungskämpfe; daneben empfand sie auch, an Preußen angrenzend, den Nußen sehr lebhaft, welchen ihr eine nähere Verbindung mit diesem Großstaat bringen müßte, und die preußischen Annexionsbestrebungen fanden daher in diesem Ländchen einen sehr geebneten Boden. Am 12. April 1866 hatte die zweite Kammer des Herzogthums mit allen gegen drei klerikale Stimmen die Außerkraftseßung der 1851 octroyirten Verfassungsedikte und Wiederherstellung der Verfassung vom 28. Dezember 1849 verlangt und war dadurch mit dem Herzog in die entschiedenste Opposition getreten. Während nun die süddeutschen Kammern im Mai 1866 ohne Anstand die von ihren Regierungen geforderten Gelder für Kriegsrüstungen bewilligen, lehnte die zweite Ständekammer von Nassau die Forderung ab und beschwerte sich über die angeordnete Kriegsbereitschaft; der Herzog vertagte deßhalb am 17. Mai 1866 den Landtag bis zum 4. Juni. Als er am 26. Juni die Forderung von 670,000 Gulden für Mobilmachung den Kammern abermals vorlegen ließ, verweis gerte die zweite Kammer den Credit nochmals und ebenso zum dritten Mal am 30. Juni, worauf der Herzog die zweite Kammer auflöste. Die Majorität hatte die Erklärung abgegeben, die beiden deutschen Großmächte sollten ihren Streit allein ausfechten; Nassau bedürfe bei seiner geographischen Lage und seiner gewerblichen und commerciellen Beziehungen zu Preußen der Neutralität. Inzwischen hatte der Herzog sein kleines Heer nichtsdestoweniger auf Kriegsstärke gebracht und mit der süddeutschen Bundesarmee vereinigt, worauf der Fürst Karl von Hohenzollern, Gouverneur der preußischen Rheinprovinz, am 29. Juni 1866 an die Nassauer eine Proclamation erließ, worin er sagte, der König von Preußen hätte Nassau gerne geschont; da aber der Herzog seine Armee mit den süddeutschen Bundestruppen vereinigt habe, die in den preußischen Kreis Wehlar eingerückt seien, so müsse er jetzt auch Nassau feindlich behandeln. Der König von Preußen habe das Schwert gezogen, um Deutschland vor dem Unglück zu bewahren, aus der Bahn einer glänzenden geistigen und materiellen Entwicklung zurückzufallen unter die entnervende Herrschaft dynastischer Interessen und einseitiger Sonderbestrebungen." Ernstlich wurde jedoch von Preußen, das in jener Gegend keine Truppenmacht in Bereitschaft hatte, vorläufig gegen Nassau nicht vorgegangen; die Nassauer konnten gegen einige wenige

preußische Landwehrcompagnien, die sich zeigten, ein Paar Wochen hindurch ihr Land behaupten. Als sich aber die preußische Mainarmee näherte, zogen sich die nassauischen Truppen am 14. Juli 1866 über den Main zu der Bundesarmee zurück, und der Herzog verließ am 15. Juli Biberich, um in's Hauptquartier nach Würzburg zu gehen. Die Preußen nahmen jezt vom Herzogthum Besiß. Nach dem Waffenstillstand am 28. Juli gingen die nassauischen Truppen nicht nach Hause, sondern bezogen Kantonirungen an der Donau bei Günzburg, wo sie der Herzog am 8. September 1866 ihres Eides ent= band und in die Heimath entließ; er selbst verfügte sich vorläufig nach dem Badeort Reichenhall im südlichen Bayern; später ging er nach Nassau zurück und trat mit der preußischen Regierung in Verhandlung über die Ausscheidung seines Privatgutes. Schon am 25. Juli 1866 hatte sich eine Deputation industrieller Notabilitäten aus dem Herzogthum nach Berlin begeben, um für die Einverleibung in Preußen zu bitten; eine am 29. Juli in Wezlar abgehaltene Versammlung nassauischer Ständemitglieder stellte die gleiche Bitte. Am 17. August wurde den berliner Kammern das Einverleibungsgesetz vorgelegt, worauf am 12. September eine Deputation der nassauischen Stände dem König von Preußen den Dank des Landes für die Annexion aussprach. Die Adresse, welche die Deputation überreichte, begann mit den Worten: „Wenn wir als Vertreter des Landes Nassau zum ersten Mal Eurer kgl. Majestät Thron nahen, so ist unser erster Gedanke der des Dankes dafür, daß Eure kgl. Majestät uns aus der unseligen Verkommenheit eines Kleinstaates gezogen haben, welcher sich vorzugsweise zur Aufgabe gestellt zu haben schien, die gesammte deutsche, sowie seine eigene Entwicklung zu hemmen. Nassau ist nunmehr definitiv vereinigt mit einem aufstrebenden großen Staatswesen, welches unter Ew. kgl. Majestät Scepter berufen ist, die höchsten Stufen der nationalen Entwicklung zu erreichen. Unser Land baut darauf die freudige, zuversichtliche Hoffnung, durch in Pflichten und Rechten gleiche Theilnahme an dieser Entwicklung die Schäden ausgeheilt zu sehen, welche ihm aus der seitherigen beharrlichen Verkennung seiner Bedürfnisse ewachsen sind.“

Eine ganz andere war nun aber die Stimmung in Frankfurt; hier gab sich die entschiedenste Abneigung gegen eine Einverleibung in Preußen kund. Frankfurt war bisher eine freie Stadt und verzichtete ebenso ungern auf diese Unabhängigkeit, wie seiner Zeit andere deutsche Reichsstädte; wiewohl die Bürgerschaft empfinden mußte, daß sie bei politischen Verwickelungen nicht minder macht und hülflos dastand, wie Nürnberg, Augsburg und die übrigen Reichsstädte in den lezten beiden Jahrhunderten, und nur als fetter Beutegegenstand beachtet und demgemäß auch behandelt wurde. Die Stadt war bei

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