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hörte, getrennt bleiben. Der König mußte am 12. März 1848 sein bisheriges Ministerium entlassen und ein eiderdänisches (Orla Lehmann, Tscherning 2c.) einseßen; am 24. März wurde die Einverleibung Schleswigs in Dänemark proclamirt, wogegen die in Rendsburg tagende vereinigte Ständeversammlung von Schleswig-Holstein in ihrer ersten Sißung am 3. April 1848 mit 74 gegen 2 Stimmen beim deutschen Bundestag die Aufnahme Schleswigs in den deutschen Bund beantragte. Diese widersprechenden Beschlüsse wiesen bereits deutlich auf eine Entscheidung durch die Waffen. Auch die Schleswig-Holsteiner waren durch die europäischen Ereignisse in größere Aufregung gerathen; sie erklärten, ihr Herzog, der König Friedrich VII., sei in die Gewalt einer Partei gefallen und nicht mehr frei; die Herzogthümer müßten eine provisorische Regierung einsehen und ihre Angelegenheiten selbst verwalten, bis der König seine Unabhängigkeit wieder erlangt habe. Die neue provisorische Regierung, die in Rendsburg ihren Eit nahm, bestand aus folgenden Personen: dem Advokaten Beseler, dem Prinzen Fried rich von Augustenburg, dem Grafen Reventlow, dem Kaufmann Schmidt und dem Advokaten Bremer. Die Bevölkerung nahm diesen Schritt mit Jubel auf, ebenso die schleswig-Holsteinische Armee, an deren Epiße der Prinz Friedrich von Augustenburg trat. Letterer richtete an die Armee am 27. März 1848 folgende Ansprache: „Soldaten! Das Vertrauen der Herzogthümer ruft mich an eure Spite. Ich schäße mich glücklich, in diesem heiligen Kampfe für das theuere Vaterland eurer Führer zu sein. Der Kampf hat begonnen, der Däne rückt an des Vaterlandes Grenze; schleswigholsteinischer Muth wird ihm mit Gott den Weg über die Belte zeigen. Scharet euch mit Vertrauen um eure neuen Führer, die, begeistert wie ihr von Vaterlandsliebe, euch zum Siege führen werden. Die edelsten Männer und Jünglinge des Vaterlandes eilen zu euren Fahnen, ganz Deutschland sendet euch seine besten Männer! Auf denn mit Gott! Laßt uns den Dänen schlagen, wo wir ihn finden, bevor fremde Truppen uns den Lorbeer entwinden! Ziehet mit Gott, meine Waffenbrüder, die ihr die Vorhut bildet; am Tage der Ehre bin ich bei euch!" Der Prinz Friedrich von Augustenburg wandte sich auch an den König Friedrich Wilhelm IV. von Preußen, um dessen Theilnahme für die schleswig-holsteinische Sache zu gewinnen. Er erhielt (wenige Tage nach dem Berliner Aufstande, 18. März) von dem König folgende, aus Berlin vom 24. März 1848 datirte Antwort: „Ich habe mich der Wahrung der deutschen Sache für die Tage der Gefahr unterzogen, nicht um die Rechte Anderer zu usurpiren, sondern um das Bestehende nach Außen und Junen nach Kräften zu erhalten. Zu diesem bestehenden Rechte rechne ich dasjenige der Herzogthümer Schleswig

Holstein, welches in den die Rechte des Königreichs Dänemark in keiner Weise verlehenden Säßen ausgesprochen ist: 1) daß die Herzogthümer selbständige Staaten sind, 2) daß sie fest mit einander verbunden sind, 3) daß der Mannsstamm in den Herzogthümern herrscht. In diesem Sinne habe ich mich bereits beim Bundestag erklärt, und bei diesem bestehenden Rechtsverhältniß bin ich bereit, in Betracht des Bundesbeschlusses vom 17. September 1846, die Herzogthümer SchleswigHolstein gegen etwaige Uebergriffe und Angriffe mit den geeigneten Mitteln zu schüßen." In Deutschland war die Begeisterung für die schleswigholsteinische Sache so groß und die revolutionäre Stimmung so be= denklich, daß der König von Preußen, welcher sich nach den blutigen Ereignissen in Wien (13. März) und Berlin (18. März) in wiederholten Proclamationen und namentlich bei dem feierlichen Umzug am 21. März 1848 unter Anlegung der deutschen Farben zum Beschüßer Deutschlands erklärt hatte, nicht wohl anders konnte, als gegen die Dänen, wenn sie Gewalt gebrauchen sollten, mit den Waffen einzuschreiten. Eine in Berlin am 21. März 1848 angeschla gene Proclamation hatte verkündigt: „An die deutsche Nation. Eine neue glorreiche Geschichte hebt mit dem heutigen Tage für euch an. Ihr seid fortan wiederum eine einzige große Nation, stark, frei und mächtig im Herzen von Europa! Preußens Friedrich Wilhelm IV. hat sich, im Vertrauen auf euren heldenmüthigen Beistand und eure geistige Wiedergeburt, zur Rettung Deutschlands an die Spise des Ge sammtvaterlandes gestellt. Ihr werdet ihn mit den alten ehrwürdigen Farben deutscher Nation noch heute zu Pferde in eurer Mitte erblicken. Heil und Segen dem constitutionellen Fürsten, dem Führer des gesammten deutschen Volkes, dem neuen Könige der freien wiedergeborenen deutschen Nation!"

Es rückten also vorläufig in den ersten Tagen des April zwei preußische Garderegimenter unter General v. Bonin in Holstein ein. Nachdem der deutsche Bundestag am 4. April 1848 dem König von Preußen die Vermittlung der Streitfrage übertragen hatte, folgten weitere preußische Truppen nach; die beiden obigen Regimenter überschritten am 6. April die Eider. Die schleswig-Holsteinische Armee, 7000 Mann stark, war voran und stieß bei Flensburg am 9. April auf 14,000 Dänen, vor denen sie zurückweichen mußte; viele Studenten von Kiel waren unter den Gefallenen. Dieser Verlust erregte in Deutschland große Erbitterung; aus verschiedenen deutschen Ländern eilten Freiwillige nach den Herzogthümern. Der deutsche Bund beschloß am 12. April 1848, daß Schleswig von den dänischen Truppen ge= räumt und die Einverleibung des Herzogthums in den deutschen Bund bewerkstelligt werden sollte. Am 15. April erfolgte der weitere Be

schluß, daß das zehnte Bundesarmeecorps (Hannoveraner, Braunschweiger, Oldenburger und Mecklenburger) mobil gemacht werden und Preußen den Oberfeldherrn ernennen solle. Sofort überschritt auch das ge= nannte Armeecorps die holsteinische Grenze unter General Halkett, und der preußische General Wrangel übernahm am 29. April 1848 den Oberbefehl. Die Dänen dagegen erklärten an dem nämlichen Tage die deutschen Küsten in Blokadezustand und begannen die Blokade der Elbmündungen am 4. Mai. Dieser Umstand gab die Veranlassung zur Gründung einer deutschen Flotte; am 6. Mai stellte der hamburger Handelsstand 5 Schiffe und 160,000 Mark für die neue deutsche Flotte zur Disposition; in ganz Deutschland fanden Sammlungen zu diesem Behufe statt; das mit Begeisterung in's Leben gerufene Unternehmen nahm bekanntlich ein armseliges Ende; die Flotte wurde am 18. August 1852 versteigert. Die deutschen Bundestruppen hatten die Dänen schnell aus Schleswig nach Jütland zurückgetrieben; am 2. Mai 1848 überschritten sie bei Kolding die jütländische Grenze; „heute um 3 Uhr" berichtete der General Wrangel, „wurde die deutsche Fahne am Flaggenstabe des Seeforts der jütländischen Festung Fridericia aufgezogen und mit 101 Kanonenschüssen begrüßt." Am 8. Mai beschossen die Dänen ihre eigene jütländische Festung von der Seeseite aus 24 Schiffen, jedoch vergeblich; die Stadt gerieth an zwei Stellen in Brand, aber die Bundestruppen verließen den Plaß nicht. Am 18. Mai erklärte Wrangel den Jütländern, daß er ihnen eine Contribution von zwei Millionen Speciesthalern auferlegen müsse, da die dänische Regierung nicht aufhöre, deutsche Schiffe aufzubringen und deutsches Eigenthum mit Beschlag zu belegen. Im Falle die dänische Regierung seiner Zeit das mit Beschlag belegte deutsche Eigenthum zurückgebe und den Schaden ersetze, solle die Contribution zurückbezahlt werden. Während man nun in Deutschland erwartete, daß die Bundesarmee ganz Jütland besehen und durch energische Maßregeln den Krieg zu Gunsten der Herzogthümer schnell beendigen werde, erhielt der General Wrangel am 24. Mai 1848 von Berlin aus unerwartet die Ordre, Jütland sofort zu räumen. Es war dieser Befehl auf Andringen Rußlands und Englands vom König von Preußen erlassen worden; beide Mächte sollen sich verbindlich gemacht haben, im Falle der Räumung Jütlands mit Dänemark einen Frieden zu vermitteln, in welchem wenigstens das südliche Schleswig mit Holstein vereinigt und dem deutschen Bunde einverleibt werden sollte. Schon am 25. Mai 1848 zog sich die deutsche Armee über die jütländische Grenze in das Herzogthum Schleswig zurück; von einem Eintreiben der jütländischen Contribution war jezt keine Rede mehr. Der Krieg wurde von dieser Zeit an von preußischer Seite äußerst lau geführt. Am 5. Juni 1848

versuchte Wrangel mit einem aus Preußen, Hannoveranern und Braunschweigern bestehenden Corps cine Abtheilung Dänen, die von der Insel Alsen aus Einfälle in das Festland zu machen pflegten, bei der Mühle von Düppel abzuschneiden: dies gelang jedoch nicht; die Dänen hielten sich den Rückzug nach der Schiffbrücke, die nach Sonderburg führte, offen und behaupteten die düppeler Schanzen; die Bundestruppen eroberten 8 Kanonen und entwaffneten zwei dänische Kanonenboote, erlitten aber durch die schwere dänische Artillerie in den düppeler Schanzen, welcher sie nur leichte Kanonen entgegenstellen konnten, Verluste. Das schleswig-holsteinische Freicorps, aus Landeskindern und Freiwilligen verschiedener deutscher Staaten bestehend, das unter dem Commando des bayrischen Majors von der Tann am 3. Juni von Rendsburg aus vollständig armirt und uniformirt in's Feld gerückt war, überfiel in der Nacht vom 7. auf den 8. Juni 1848 ein dänisches Corps in Hadersleben; die Feinde waren aber von dem Ueberfall unterrichtet und empfingen die Freischaar mit einem mörderischen Feuer; sie mußte sich zurückziehen, nahm jedoch zwei dänische Kanonen und eine Anzahl gefangener Dänen mit. In Deutschland war die öffentliche Stimmung über die lässige Kriegsführung von Seiten Preußens sehr ungehalten. Das inzwischen eingeseßte deutsche Reichsministerium in Frankfurt beharrte zwar auf seiner Forderung der Einheit Schleswig-Holsteins, sowie der Einverleibung Schleswigs in den deutschen Bund; auf der anderen Seite thaten aber auch Schweden und Rußland entschiedene Schritte zu Gunsten der Dänen. Die Schweden zogen bei Malmö an der schwedischen Grenze, Kopenhagen gegenüber, ein Heer von 15,000 Mann zusammen und seßten 4500 Mann auf die Insel Fünen über; in Kopenhagen erschien der Großfürst Konstantin mit einer russischen Flotte. England, das den Ausbruch eines europäischen Krieges fürchtete, bemühte sich jetzt sehr ernstlich, eine weitere Verwicklung des Streites zu verhindern; es mahnte bei den Verhandlungen, die in London geführt wurden, die Deutschen zur Nachgiebigkeit, erklärte aber zugleich, daß es das Betreten der Herzogthümer durch russische Truppen für einen Kriegsfall ansehe. Auf den Antrag Preußens wurde das schwedische Kabinet angegangen, die Vermittlerrolle zu übernehmen, wozu sich dasselbe auch bereit fand. Am 2. Juli 1848 tam in Malmö ein Waffenstillstand auf drei Monate zu Stande, nach dessen Bestimmungen die Herzogthümer sowohl von deutschen als dänischen Truppen geräumt, die Blokade der deutschen Häfen aufgehoben, die genommenen Schiffe herausgegeben und der dänischen Regierung für die preußischen Requisitionen in Jütland 140,000 Speciesthaler gezahlt werden sollten. Die Regierung in den Herzogthümern sollten vorläufig vier Schleswig-Holsteiner übernehmen,

von denen zwei der König von Dänemark, zwei der deutsche Bund zu ernennen hätte. Da in diesen Waffenstandsbedingungen, welche dem Frieden zur Grundlage dienen sollten, Dänemark weder in Bezug auf die Erbfolge in den Herzogthümern noch hinsichtlich der Einverleibung Schleswig-Holsteins in den deutschen Bund irgend eine Concession gemacht hatte, so nahmen der deutsche Reichsverweser Erzherzog Johann und das deutsche Parlament den Waffenstillstand nicht an. Das deutsche Reichsministerium erließ am 1. August 1848 (der deutsche Bundestag hatte sich am 13. Juli 1848 völlig aufgelöst) den Befehl, daß sich 32,900 Mann Infanterie, 3900 Mann Cavalerie (Oesterreicher, Bayern, Württemberger, Sachsen, Badener, Weimaraner) mit der entsprechenden Artillerie zur Verstärkung der deutschen Bundestruppen nach Schleswig-Holstein in Marsch zu sehen hätten. Inzwischen währten die Verhandlungen wegen des Friedens fort. Da die neue deutsche Reichsgewalt von den Mächten nicht anerkannt war, was die Verhandlungen erschwerte; so ließ sich der König von Preußen am 7. August 1848 vom Reichsverweser Vollmacht zum alleinigen Abschluß des Friedens ertheilen. Der Erzherzog Johann hatte zwar die Bedingung gemacht, daß die von der provisorischen Regierung der Herzogthümer bisher erlassenen Geseze in Kraft bleiben, die in den Herzogthümern zurückbleibenden deutschen Truppen einen deutschen Commandanten bes halten, und die Personen, welchen die neue provisorische Regierung übertragen werden sollte, noch vor Abschluß des Waffenstillstandes be= zeichnet werden müßten; allein Preußen konnte diese Bedingungen nicht. aufrecht erhalten. Es schloß am 26. August 1848 zu Malmö einen definitiven Waffenstillstand auf sieben Monate unter folgenden Bedingungen ab: Die beiden Herzogthümer werden von dänischen und deutschen Truppen geräumt; Schleswig wird von schleswigischen, Holstein von holsteinischen Truppen besetzt. Die Regierung wird in den Herzogthümern während des Waffenstillstandes von fünf Schleswig-Holsteinern im Namen des Königs von Dänemark geführt; zwei Mitglieder für Holstein ernennt im Namen des Bundes der König von Preußen, zwei für Schleswig der König von Dänemark; über das fünfte Mitglied, welches die Präsidentschaft führt, verständigen sich beide Monarchen. Die Geseze und Anordnungen der bisherigen provisorischen Regierung find aufgehoben; doch kann die neue Regierung, in welche kein Mitglied der bisherigen provisorischen Regierung ernannt werden darf, diejenigen Verordnungen, deren Bestehen sie für nöthig hält, wieder in Kraft seben. Die Blokade der deutschen Häfen hört auf, die wegge= nommenen Schiffe und Güter werden zurückgestellt. Die Bestimmungen dieses Waffenstillstandes sollen den Bedingungen des definitiven Friedens, für welchen die Verhandlungen sofort beginnen werden, in keiner Weise

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