Aus Dienft-Borschrift v. I. 1889, §. 98: Nicht-Militärs, ferner Militär- Behörden, Officiere und Das Weitergeben von entliehenen Büchern an andere Leihzeit 8 Wochen, Verlängerung bei der Kriegs-Archivs- Beschädigungen, Randbemerkungen verpflichten den HE UNIVERSITY OF LRIES |