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mit 93.000 fl. auf mehrerwähnter Fabrique haftende Creditores, als den Abraham Spitz Juden mit seiner nächstens liquidirenden Praetension, welche auf genaues Untersuchen wenig betreffen wird, ex propriis zu bezahlen übernimmt, als solle derselben auch bevorstehen sich mit gedachten sämtlichen Creditoribus (deren einige per 42.395 fl. 33 kr. bereits auf 10 Jahre ohne Interesse anweisen zu lassen, sich anerboten) nach eigenem hohen Gutbefinden und möglichstem Vorteil zu vergleichen, wie dann nicht zu zweifeln, dass ein und anderer aus ihnen gegen bare Bezahlung ein namhaftes Quantum nachlassen, teils aber sich sonst auf sehr leidentliche Fristen ohne Interesse hinausweisen lassen werden, wodurch mithin die Fabrique um einen leichten Preis in einer hochlöblichen Landschaft Hände kommen würde'.

Von Spitz,,als welcher notorie dermalen das Werk leider auf das schlechteste verleget', sollte der taugliche Vorrat abgelöst werden, während Spitz den unbrauchbaren außerhalb Ober-, Nieder- und Innerösterreichs verschleißen sollte. Kolb erklärte sich bereit, gegen eine jährliche Remuneration die Direktion der Fabrik zu übernehmen, welcher überdies als Kontrollorgan ein in Handels- und gewerblichen Angelegenheiten erfahrener Mann beigegeben werden könnte. Wie vorteilhaft die Übernahme für das Land wäre, suchte Kolb durch Berechnungen zu beweisen, nach welchen bei eifrigem Betriebe der Fabrik die für die Erwerbung und Betriebsvorschüsse erforderlichen Gelder jährlich wenigstens 25% tragen würden und somit in wenigen Jahren hereingebracht, wären.

Von dem Eigentümer der Fabrik, dem Wiener Armenhause, geschieht in dem Projekte keine Erwähnung, auch ist die geringe Bedeutung auffallend, welche Spitz' Anteil und Forderungen beigemessen wird, sowie der hohe Gewinn, welchen die Fabrik bei genügender finanzieller Grundlage gewähren sollte, welche Kolb selbst zu bieten nicht in der Lage war.

Ob das Wiener Armenhaus, das, wie sich alsbald zeigte, keine Erfolge mit dem Fabriksunternehmen zu erzielen vermochte und daher dieses schon nach kurzer Zeit wieder aufzugeben bereit war, um diese neuen Pläne wußte, ist aus

den Verhandlungen mit den Ständen Oberösterreichs nicht zu ersehen.

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Kolb selbst, der im Jahre 1721 starb, erlebte den Abschluß dieser Verhandlungen nicht. Dessen Witwe Anna Helena setzte die Bestrebungen, der Fabrik im Besitze der oberösterreichischen Stände eine gedeihliche Zukunft zu sichern, fort. Mit bitteren Klagen schilderte sie den Ständen Spitz' Vorgehen, durch dessen Machinationen Kolb nicht nur nichts vom ausbedungenen Kaufschilling erhalten, sondern ,gleich a primordio contractus seiner Direktion per indirectum entsetzet, hinentgegen die Prosequirung des so importanten dem Publico höchst angedeihlichen Fabrique-Werks ihme Juden auf sein simulirte Instanz anvertrauet worden'. Während des dadurch entstandenen Streites habe Spitz die Fabrik so schlecht geführt, daß die meisten Arbeitsleute ohne Arbeit seien und die Fabrik dem Untergange zusteuere, wobei überdies noch die Gefahr einer pestilenzischen Seuche' für das Land bestehe, da Spitz fast nur verfaulte türkische Wolle zur Verarbeitung herbeischaffe.

Eine etwaige Wiederherstellung oder ausdrückliche Auflösung des mit dem Armenhause geschlossenen Vertrages erschien mit Rücksicht auf Spitz' Mitbeteiligung nicht zweckmäßig, eine sichere Zukunft der Fabrik und eine Beseitigung der vorhandenen Übelstände erhoffte sie nur von den oberösterreichischen Ständen.45

Auch die von der Fabrik in Oberösterreich beschäftigten Arbeiter baten die Stände, eine Änderung bei dieser herbeizuführen, da unter Spitz' Direktion ihre Lage trostlos sei; viele Arbeiter seien entlassen worden, die übrigen hätten wenig und schlechte Arbeit und daher ungenügende Entlohnung. Da durch Hintergehung der in- und ausländischen Handelsleute auch der weitere Bestand der Fabrik gefährdet würde, bitten diese um Unterstützung und Erlösung aus der jüdischen Sklaverei'.46

Die oberösterreichischen Stände fanden sich jedoch nicht bereit, auf die angebotene Übernahme der Fabrik einzugehen.

45 Ibid. A ad G. VIII/2 41. 16 Ibid. D ad G VIII/2 41.

Der ständische Ausschuß verkannte zwar nicht, daß er sich durch die Übernahme der Fabrik vor der Unannehmlichkeit eines privaten privilegierten Monopolisten zu schützen in der Lage und daß es für das Land vorteilhaft wäre, die zahlreichen abgedankten Soldaten und Bettler für diese verwenden zu können, er fand es aber den drei oberen Ständen nicht reputirlich, noch mit Rücksicht auf die Gefahr eintretender Verluste ratsam, sich um ein so weit aussehendes importantes negotium anzunehmen.

Die Verbesserung der in sehr schlechtem Zustande befundenen, zumeist aus Holzwerk hergestellten Fabriksgebäude, deren Erweiterung und Versicherung sowie die Besoldung der Bediensteten würde nach der Ansicht der Stände sehr große Kosten verursachen, überdies gehöre eine besondere Wissenschaft und Praxis dazu, ein solches Werk zu leiten, und müßte es daher fremden Leuten anvertraut werden, auf deren Treue und uninteressierten Eifer man sich verlassen müßte. Es sei demnach die Fabrik den bürgerlichen Kommunitäten und ihren Handelsleuten zu überlassen.47

2. Die Fabrik im Besitze der kaiserlich privilegierten Orientalischen Kompagnie sowie deren Gläubiger. 1722 bis 1754.

Führten die Verhandlungen mit den Ständen Oberösterreichs nicht zu einem Wechsel im Besitze und Betriebe der Fabrik, so trat doch schon nach wenigen Jahren eine weitere Veränderung ein.

Nachdem der Bestandvertrag als durch Kolbs Tod erloschen angesehen wurde 48 der Vertrag erstreckte sich allerdings auch auf Kolbs Erben oder Zessionäre und die Fortführung des Betriebes durch Abraham Spitz, der sich in große Schulden gestürzt hatte, auf die Dauer nicht zugelassen werden sollte, zumal da ,auch der unterloffene und aller orten bekannt wordene Namen eines Juden solchen Haß und Überdruß erwecket, woraus unaussetzliche Hindernussen und Eingriffe erfolgt wären', wurde, um das Linzer Industriewerk

47 Beschluß vom 4. September 1721. Ibid. G. VIII/2 41.

48 Dies wird ausdrücklich erklärt in dem Patente vom 27. März 1724.

nicht untergehen zu lassen und das Wiener Armenhaus aus seiner ungünstigen Lage zu befreien, zunächst die niederösterreichische Regierung beauftragt, einen geeigneten christlichen. Unternehmer und Leiter für die Fabrik zu suchen, der bereit. wäre, sich mit Spitz zu vereinbaren, der auch die Vertretung der ihm vorausgehenden Gläubiger übernommen hatte.49

Tatsächlich erklärte ein sehr bemittelter und angesehener Wiener Niederlagsverwandter, Johann Heinrich v. Palm, seine Geneigtheit, die Fabrik unter der Bedingung zu übernehmen, daß deren Privilegium durch weitere 50 Jahre in Geltung bliebe, soferne er der übernommenen Verpflichtung nachkäme, gute Ware in ausreichender Menge zu erzeugen. Abraham Spitz trat nun mit neuen Forderungen auf. Nebst den früheren Tolerierungen verlangte er auch eine solche für seinen Sohn Isak und seinen Buchhalter Joachim Spitz und deren Familien sowie für die Dauer von 50 Jahren die Erlaubnis, auf allen österreichischen Jahrmärkten mit Waren der Linzer Fabrik ungehindert zu handeln und nicht nur in Linz, sondern in allen Erblanden frei und sicher zu verkehren. Die zur Besorgung des Wiener Armenhauses abgeordnete Kommission' erklärte sich in der Hauptsache mit den Bedingungen des Vertragsentwurfes einverstanden, um zu einer für das Armenhaus wie für die Fabrik erwünschten Entscheidung zu gelangen, die allerdings noch durch eine große Schwierigkeit gefährdet war. Obwohl nämlich Regierung und Armenhaus nichts mehr gewünscht hatten, als für die Fortsetzung des Fabriksbetriebes ,ein taugliches katholisches Subjectum vorzuschlagen, war ihnen dies nicht gelungen, weshalb sie nun für Palm eintraten, der Akatholik und Ausländer war und für den sie Linz als Domizil mit dem Rechte. dortselbst seine Religion privatim auszuüben, zugestanden wissen wollten.50 Die Erwerbung von Immobilien sollte ihm unter dem Namen der Fabrik gestattet werden.51

49 Die gemeinsamen Forderungen wurden mit 193.939 fl. 5 kr. berechnet. 50 Es befanden sich damals, wie es scheint, bei der Linzer Fabrik nur zwei Akatholiken.

51 Bericht der niederösterreichischen Regierung vom 23. Juni 1722. Archiv d. Min. d. Innern. V. G. 2. N.-Oe. ad 24 v. Juli 1740.

Wenn auch, wie die niederösterreichische Regierung hervorhob, die an sich odiosen Privilegia privativa gewöhnlich nur bei der Neuerrichtung eines kostbaren Werkes erteilt zu werden pflegten, so träfe dies hier eigentlich auch zu, da die Linzer Fabrik wegen ihrer schlechten Leitung gewissermaßen neuerlich gegründet, neue Räumlichkeiten hergestellt, eine neue Wollassortierung, feinere Spinnerei, bessere Weberei und Appretierung eingeführt werden müßten. Würden mehrere Fabriken gleicher Gattung errichtet, so würden sie sich gegenseitig durch Ablockung der guten Arbeiter oder anderweitige Hindernisse zum großen Schaden des Landes ruinieren.

Für die Überlassung des dominium utile über die Fabrik war Palm bereit, einen Kaufschilling von 130.000 fl. in zehn gleichen Jahresraten dem Armenhause oder dem Hauptgläubiger Abraham Spitz zu entrichten und überdies für das ersterem verbleibende Dominium directum durch 50 Jahre einen jährlichen Kanon von 500 fl. zu bezahlen. Für von ihm neu erworbene Gründe, Immobilien und Gerätschaften sollte er nach 50 Jahren eine entsprechende Vergütung erhalten, während er die alten Gebäude bis zur Abtretung auf eigene Kosten erhalten und ausgestalten wollte.

Wenige Tage nach dem vorläufigen Abschlusse der Vertragsverhandlungen wurden jedoch von der hiefür bestimmten Hofkommission am 4. Juli 1722 die Vorschläge und Bedingungen Palms kurz abgetan, da inzwischen unter der Hand' sich auch die kaiserlich privilegierte Orientalische Kompagnie für die Erwerbung der Linzer Fabrik gemeldet hatte und deren Angebote als annehmbarer befunden worden waren.

Die Verhandlungen mit der Kompagnie zogen sich lange hin, namentlich da sowohl Spitz vielfache Schwierigkeiten bereitete, als auch der Rat der niederösterreichischen Regierung und Kammer Graf Johann Christoph v. Oed, auf den Spitz größere Wechselbriefe giriert hatte.52

52 Graf v. Oed zedierte die Forderungen daraufhin dem Wiener Hofjuden Marx Schlesinger, der später hierüber mit dem Wiener Stadtbanko ein Abkommen traf. Über eine von dem Grafen Joh. Christoph v. Oed an Spitz gestellte Forderung von 120.000 fl., über die Forderungen eines angeblichen Mitbesitzers der Fabrik zur Zeit der Spitzsehen

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