Assemblée générale des fondeurs, Band 5 |
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Häufige Begriffe und Wortgruppen
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Beliebte Passagen
Seite 99 - Paulus sagen konnte -.Jedermann sei Untertan der Obrigkeit, die Gewalt über ihn hat. Denn es ist keine Obrigkeit, ohne von Gott; wo aber Obrigkeit ist, die ist von Gott verordnet.
Seite 26 - Der Menschheit Würde ist in eure Hand gegeben — Bewahret sie! Sie sinkt mit euch! Mit euch wird sie sich heben!
Seite 46 - Alle Mitglieder des Bundes versprechen sowohl ganz Deutschland als jeden einzelnen Bundesstaat gegen jeden Angriff in Schutz zu nehmen und garantiren sich gegenseitig ihre sämmtlichen unter dem Bunde begriffenen Besitzungen.
Seite 31 - Fußartillerie aber und bei der Bespannung des Geschützes und der ersten Munitionswagen auf ein Drittel des vollen Standes festgesetzt. §32. Die gesammte Mannschaft des gewöhnlichen Contingents, nämlich der hundertste Theil der Bevölkerung, muß alle Jahre vom Urlaube einberufen, und wenigstens durch vier Wochen im Dienst und Gebrauch der Waffen geübt werden.
Seite 99 - Jedermann sey unterthan der Obrigkeit, die Gewalt über ihn hat; denn es ist keine Obrigkeit, ohne von Gott ; wo aber Obrigkeit ist, die ist von Gott verordnet. Wer sich nun wider die Obrigkeit setzet, der widerstrebet Gottes Ordnung ; die aber widerstreben, werden über sich ein Urtheil empfangen.
Seite 99 - Die im Bunde vereinten souverainen Fürsten dürfen durch keine landständische Verfassung in der Erfüllung ihrer bundesmäßigen Verpflichtungen gehindert oder beschränkt werden.
Seite 11 - Werdet ihr nun meiner Stimme gehorchen, und meinen Bund halten, so sollt ihr mein Eigentum sein vor allen Völkern; denn die ganze Erde ist mein. Und ihr sollt mir ein priesterlich Königreich und ein heiliges Volk sein.
Seite 10 - Bevölkerung als Ersatzmannschaft aufgestellt und unausgesetzt vollzählig erhalten werden. Sechs Wochen nach dem Ausrücken des Bundesheeres wird von dieser Ersatzmannschaft die Hälfte, nämlich der zwölfhundertste Theil der ganzen Bevölkerung, als Ergänzung dem Heere nachgesendet, mit den übrigen Nachsendungen aber, an Mannschaft sowohl, als an Pferden und Material, nach Maasgabe des Bedarfs, von zwei zu zwei Monaten fortgefahren.
Seite 46 - Bundesacte alle Mitglieder des Bundes sich verbindlich gemacht haben, sowohl ganz Deutschland als jeden einzelnen Bundesstaat gegen jeden Angriff in Schutz zu nehmen, und sich gegenseitig ihre sämmtlichen unter dem Bunde begriffenen Besitzungen zu garantiren , so kann kein einzelner Bundesstaat von Auswärtigen verletzt werden, ohne daß die Verletzung zugleich und in demselben Maße die Gesammtheit des Bundes treffe.
Seite 10 - ... Dienst und Gebrauch der Waffen geübt werden. Die kleineren Contingente werden sich unter einander vereinigen, die jährlichen Uebungen, in möglichster Verbindung aller Waffengattungen, allenfalls in Brigaden, vorzunehmen. §33. Damit für den Fall, wo durch besonderen...