Kaufen nach Römischem Recht: Antikes Erbe in den europäischen KaufrechtsordnungenEva Jakab, Wolfgang Ernst Springer-Verlag, 28.05.2008 - 266 Seiten Das Kaufrecht der kontinentalen Rechtsordnungen beruht auf dem Recht des römischen Vertrages emptio venditio. Auch das englische Recht ist von römischen Vorstellungen nicht unberührt geblieben. Was einen Kaufvertrag – im Gegensatz zum Tausch – ausmacht, wurde von den römischen Juristen ermittelt. Die antiken römischen Vorschriften zum Käuferschutz gegen Sachmängel wurden ebenso wie der Satz vom sofortigen Übergang der Gefahr Grundlagen der Rechtsentwicklung seit dem Mittelalter. Überall in Europa ist modernes Kaufrecht das Ergebnis einer produktiven Auseinandersetzung um die Sachgerechtigkeit der römischen Regelungen. Die Autoren dieses Bandes untersuchen einzelne Fragen des Kaufrechts in der römischen Antike und in Rechtsordnungen der Neuzeit. |
Inhalt
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Abgrenzung zwischen Kauf und Tausch in der Dichtung Homers 53 | 52 |
Der zweifache Verkauf derselben Sache Betrachtungen zu einem Rechtsproblem in seiner europäischen Überlieferung | 83 |
Anmerkung zur Entwicklung des ungarischen Privatrechts im 19 Jahrhundert 105 Mária HomokiNagy | 122 |
Hoffnungskauf und Eviktionshaftung | 139 |
Der Kauf im Schema der Obligationen | 203 |
Traditio und Kaufpreiszahlung in Ius Commune und Common Law 233 | 232 |
Quellenregister | 253 |
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