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führungsform darstellen. Der Ort der Unterstützung des Laufes beeinflußt auch die Schwingungen desselben, mithin die Treffpunktslage. Wenn auch diese Differenzen nicht sehr groß sind, so sind sie doch geeignet, das Vertrauen des Mannes in seine Waffe ungünstig zu beeinflussen.

Bei Vereinigung der Gewehrstütze mit einem anderen Ausrüstungsstücke (Spaten, Bajonett etc.) büßte letzteres zumeist an Verwendungsfähigkeit für die eigentliche Bestimmung ein; auch gerieten diese Ausrüstungsstücke beim Wechseln der Feuerstellungen oft in Verlust.

Während die belgischen, holländischen und italienischen Vorschriften in Ermangelung anderer Gegenstände das in den Boden gesteckte Seitengewehr als Auflage zu benützen gestatten, ist dies in Deutschland verboten, welcher Ansicht auch die Armeeschießschule zuneigt.

Der Wert einer Gewehrstütze soll darin bestehen, daß durch deren Gebrauch die Abkommenfehler verringert, die Treffleistung des Einzelnen und der Abteilung erhöht und der Ermüdung des Schießenden vorgebeugt werde.

Die zur Klärung dieser Fragen in allen Militär- und Landwehrterritorialbezirken und an der Armeeschießschule jahrelang wiederholt vorgenommenen Versuche haben folgendes ergeben:

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1.) Die Treffleistungen des einzelnen Schützen werden - beim Gebrauch einer festsitzenden Gewehrstütze beim Schießen auf nahen Distanzen etwas verbessert (Einschränken des Abkommenfehlers). Im Abteilungsfeuer auf Distanzen bis 500 x hat sich sowohl beim Schießen gegen Fangscheiben als auch gegen ausgeschnittene Ziele (Abteilungen) mitunter wohl ein Unterschied zu gunsten der Gewehrstützen ergeben; in der überwiegenden Zahl der Fälle zeigen jedoch die Treffleistungen in den Schußserien mit Gewehrstütze und ohne dieselbe nur derartige Schwankungen, wie solche beim wiederholten Beschießen ein und desselben Zieles unter gleichen Verhältnissen immer wieder in Erscheinung treten. Ähnliches zeigte sich auch in Beziehung auf das Gleichbleiben der Garbentiefe bei Versuchen auf 900 ×, 1600× und darüber.

Die diesbezüglich in Deutschland gemachten Erfahrungen charakterisiert Hauptmann Krause in seiner Broschüre: Die Gestaltung der Geschoßgarbe der Infanterie, Berlin 1904, folgend: So sind denn auch alle Versuche, die Zone des Präzisionsschusses von nahen auf weitere Entfernungen zu verlegen, z. B. unter Zuhilfenahme von Zielfernrohren oder Gewehrauflagen vollkommen gescheitert.<

2.) Wie beim Schießen mit aufgelegter Waffe überhaupt, so ergeben sich auch beim Schießen mit Gewehrstützen höhere als die normalen Treffpunktslagen. Die Ursachen liegen zum Teil im Abprellen der Waffe von der harten Unterlage, zum Teil in den geänderten Schwingungen des Laufes.

3). Die Feuerschnelligkeit wird beim Schießen mit Gewehrstütze gegenüber jener ohne Gewehrstütze verringert. Dies erklärt sich aus dem sehr oft erforderlichen Umstellen der Gewehrstütze, weil letztere je nach der Bodenkruste entweder in den Boden eindringt oder von demselben abspringt. Hierin liegt der wesentlichste Unterschied zwischen dem Schießen mit Gewehrstützen und dem Schießen mit auf dem gewachsenen Boden, Sandsäcken etc. aufgelegten Waffen.

Die Feuerschnelligkeit wird überdies auch dadurch verringert, daß bei einem notwendig werdenden Zielwechsel die Gewehrstütze meist umgestellt werden muß; sie würde auch bei Überraschungen die Feuereröffnung derart verzögern, daß man auf deren Gebrauch eher verzichten wird.

Die vielfach befragte Mannschaft sprach sich fast ausnahmslos gegen die Verwendung einer Gewehrstütze aus. Als Grund wurde meist angeführt, daß, während beim normalen Anschlag das Gewehr zur Schulter gerichtet wird, bei Benützung einer Gewehrstütze der Körper sich dem Gewehr und der Stütze anpassen muß. Hiedurch wird die Lage des Körpers gezwungen, der Anschlag fehlerhaft und unbequem, oft auch der Rückstoß empfindlicher. Das Auflegen der Waffe auf dem gewachsenen Boden oder auf künstliche, mehr oder weniger weiche Unterlagen (Sandsäcke, Erddeckungen) sagte den Leuten besser zu als auf eine Gewehrstütze, weil diese meist zu labil ist.

4.) Es ist eine oft angeführte Tatsache, daß im Kriege, besonders wenn die Schützen einem heftigen Feuer des Gegners ausgesetzt sind, beim Schießen aus Deckungen die Gewehre nur irgendwie aufgelegt und ohne entsprechende Zieltätigkeit abgefeuert werden. Die hiedurch entstehende Fehlschußgarbe kann wohl einen gewissen Raum gefährden, wird jedoch in den eigentlichen Zielen kaum besonders wirksam sein. F. C. v. H. führt zur Illustrierung dieser Verhältnisse in seinem Werke: Zum Studium der Taktik. folgendes Zitat an: Kuropatkin (»Vojeni Sbornik. 1877, Nr. 12). »Das heftigste und verlustreichste Feuer (der Türken) hat man auf den Entfernungen von 2000 bis 600× zu erleiden; dann nimmt die Wirkung des Feuers ab.«<

Obstl. Balck äußert sich diesbezüglich in seiner Taktik folgend: »Dieses (nämlich das nicht genügend hohe Erheben des Kopfes aus der Deckung) die Ursache, die auch die neuere Kriegserfahrung bestätigt, daß ein Feuergefecht auf den Nahentfernungen keineswegs in so kurzer Zeit entschieden wird, wie die Friedensleistungen der Gewehre vermuten ließen. Auf dem Spionskopf lagen sich die beiderseitigen Schützenlinien auf 250 m stundenlang gegenüber.«

Ebenso konnte beim Gebrauch der Gewehrstütze schon bei den Friedensübungen konstatiert werden, daß, insbesondere im lebhaften Feuer, die Tendenz zum Hochschießen herrscht. Dies muß wohl als der schwerwiegendste Nachteil der Gewehrstütze bezeichnet werden.

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Abgesehen davon, daß bei der aufgelegten Waffe wie schon vorher erwähnt durch das Abprellen derselben ein Hochschuß wahrscheinlicher ist, muß der Soldat bei Verwendung einer Gewehrstütze nach Durchführung der Lade- und Repetiermanipulationen noch das Gewehr in die richtige Lage zum Ziele bringen, eine Tätigkeit, welche meist ein Erheben des Oberkörpers erfordert.

Besonders beim lebhaften Feuer wird schon bei den Friedensübungen geleitet von dem falschen Streben, eine möglichst hohe Patronenzahl zu verfeuern nur zu oft der Zieltätigkeit zu geringe Aufmerksamkeit geschenkt; noch ungenauer wird aber das Zielen durchgeführt werden, wenn dazu wie dies beim Gebrauch der Gewehrstütze der Fall ein mehr oder weniger starkes Erheben des Oberkörpers notwendig wird.

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5.) Schließlich hoffte man, durch Verwendung einer Gewehrstütze gegenüber dem freihändigen Gebrauch ein gewisses Maß von Arbeitsleistung dadurch zu ersparen, daß die Waffe außer auf den Händen und an der Schulter noch auf einem vierten Ruhepunkt aufgestützt wird. Dies könnte wohl erst bei einem Waffengebrauch von längerer Dauer fühlbar werden, bei den gewöhnlichen Friedensübungen aber kaum jemals wirksam in Erscheinung treten. Überlegt man jedoch, daß durch die mehr oder weniger gezwungene Körperlage, durch das notwendige Umstellen und Neueinsetzen der Stütze erneuerte Arbeit zu leisten ist, so kann von einem Vorteil in dieser Hinsicht wohl nicht die Rede sein. 6.) Schließlich würde durch die Beigabe einer Gewehrstütze meist auch eine Mehrbelastung des Mannes eintreten.

Resumiert man diese Erfahrungen, so ergibt sich als wichtigster Vorteil, daß beim Schießen von entsprechend sorgsam vorbereiteten Gewehrstützen wohl eine Verringerung des Abkommenfehlers, mithin eine Verbesserung der Präzisionsleistungen innerhalb der kleinen Distanzen zu erwarten ist. Über diese Entfernungen hinaus sind jedoch infolge der anderen bekannten Streuungsursachen die Vorteile gering. Nachdem jedoch kaum eine Gewehrstütze derartig fest eingestellt werden kann, daß das Gewehr wie in einem Schußbock liegt, kommt der vorgeschilderte Vorteil nur bedingt zur Geltung.

Durch die Beigabe eines derartigen Requisites ergeben sich als Nachteile die fast unvermeidliche Gewichtsvermehrung, die Verringerung der Feuerschnelligkeit, der unbequeme Anschlag und als schwerwiegendster die Förderung der Tendenz zum Hochschießen.

Die Praxis ergab demnach ein Überwiegen der Nachteile gegenüber den Vorteilen. Ähnliche Anschauungen dürften auch die Heeresleitungen anderer Staaten veranlaßt haben, von der Normierung eines speziellen Requisites abzusehen.

Mitteilungen über fremde Armeen.

Frankreich. Rußland.

Frankreich.

Die Kosten der zweijährigen Dienstzeit in Frankreich. Das die zweijährige Dienstzeit einführende Wehrgesetz vom 21. März 1905

in Kraft getreten im Herbst 1906 konnte, da die Wehrkraft des Volkes bereits aufs äußerste angespannt war und außerdem die Geburtsziffern im steten Sinken begriffen sind, eine Erhöhung des jährlich einzustellenden Rekrutenkontingents nicht dekretieren; es ließ sich nur das Prinzip der allgemeinen Wehrpflicht in schärfster Weise zum Ausdruck bringen und durch Zuwendung materieller Begünstigungen eine Vermehrung der freiwillig längerdienenden Unteroffiziere und Mannschaft anstreben. Da durch die Verminderung der präsent dienenden Jahrgänge der Schwerpunkt auf die Reserven verlegt wurde, ergab sich als notwendige Folge, der Ausbildung aller Reservejahrgänge erhöhte Aufmerksamkeit zuzuwenden, vor allem aber jene unorganische Masse von Reserven, die zur Komplettierung des Kriegsstandes nicht herangezogen werden, bereits im Frieden in jenen kriegsgemäßen Verbänden zu schulen, in denen sie im Ernstfalle aufzutreten berufen sein werden. Die jährliche Konstituierung einer großen Zahl von Reserveregimentern, die mit den im Kriege ihnen zukommenden Kaders an aktiven Offizieren und Unteroffizieren durch die Zeit ihrer Waffenübungsperiode (17 Tage) in den Übungslagern kriegsmäßig geschult werden, ist somit eine direkte Folge der zweijährigen Dienstzeit, ebenso wie die reichliche Unterstützung der bisher mehr der privaten Initiative überlassenen Militärvorbereitungsgesellschaften aus offiziellen Mitteln. Die genannten Maßnahmen, zu denen noch solche für Förderung der intensiveren Ausbildung des Heeres (erhöhte Munitionsdotation etc.), für Gewinnung eines geeigneten Reserveoffizierskorps treten, sind mit in Betracht zu ziehen, wenn die bisherigen Kosten der zweijährigen Dienstzeit annähernd. schätzen will. Wie die Tabelle zeigt, belasten sie die Budgets von 1906 bis 1908 mit rund 362, 1909 mit 9, 1910 mit 7, 1911 mit Streffleur 1912, I.

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