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für sich bemerkenswert, diesen nachmaligen Führer der protestantischen Bewegung in Innerösterreich in Korrespondenz mit der obersten kirchlichen Behörde zu wissen, so hat die Sache noch deswegen eine besondere Bedeutung, weil wir daraus entnehmen, daß sich die Protestanten der Hoffnung hingeben durften, völlig freie Religionsausübung in den Ländern Innerösterreichs zu erlangen. Man weiß, daß Erzherzog Karl damals noch den Ratschlägen folgte, die er sich von seinem Bruder dem Kaiser Maximilian II.

er

beten hatte. Von einer Freilassung des Augsburgischen Glaubensbekenntnisses war da keine Rede, allerdings auch noch nicht von Gewaltmitteln zur Herstellung der alten Zustände. Man muß sich, schreibt der Kaiser, gedulden, bis Gott auf einem andern Wege eine Besserung sendet. Man muß dissimulieren', wie dies jetzt auch andere, Kurfürsten und Fürsten, an ihren Höfen und in ihren Landen selbst gegen ihre geheimsten Räte bei diesen unseligen Zeiten tun müssen. Man muß die Stände mit gnädigen Worten hinhalten, so daß man ihnen nichts abschlage, aber auch nichts. bewillige.

Über die Wirksamkeit Ammans im wichtigen Novemberlandtag 1569 ist nichts bekannt. In seiner jetzigen Stellung, der eines Landschaftssekretärs, der erst fünf Jahre

vleissig gebeten worden, die reformation lenger nit anstehn zu lassen sundern alsbaldt ins werk zu richten und die Augsburgische Confession im gantzen landt frey zu lassen. Zur Erklärung s. meine Geschichte der Reformation und Gegen reformation in Steiermark, S. 142 ff.

• Mathes Amman E. E. L. secretarj pit, ime auf ein sechs oder syben wochen in Zips zu seinen vattern und befreundten, die er in vierzehen jarn nit gesechen, zu raisen erlauben, damit er seine sachen und handlungen etwas in richtigkeit bringen müge und daneben mit einer zerung zu bedenken.

Ist berathschlagt, E. E. L. hab ime die hierin bemelte zeit in Zips zu verraisen bewilligt, doch soll er bey den herrn verordenten auch insonderhait die gelegenhait suechen, wen es inen bedunkt, das er mit wenig verabsaumbnus E. E. L. sachen und seynes dienst verraisen mechte.

Und hat im E. E. L. sechsunddreissig taller zu einer zerung zu geben bewilligt (St. LArch. LH. Ratschläg im Nov. (15) 69. Cod. XXIII, fol. 103 b.).

im Dienste des Landes steht, ist sie gewiß noch keine hervorragende. Dennoch muß die Landschaft mit seiner Geschäftsführung sehr zufrieden gewesen sein, denn sie bewilligte ihm nicht nur einen längeren Urlaub zu einer Reise in seine Zipser Heimat, sondern gab ihm auch noch ein hinreichendes Zehrungsgeld und schon im folgenden Jahre eine neuerliche Anerkennung seiner Verdienste. Er bat um eine Aufbesserung seiner Bezüge. Nach dem Wortlaut seines Bestellungsdekretes müsse er nämlich von den 400 Gulden, die er beziehe, zwei Schreiber und einen Buben unterhalten. Das sei ihm bei der herrschenden Teuerung nicht möglich. Daher bitte er, für die Kanzleipersonen mehr aufzuwenden, und erinnere, daß die Hofsekretäre bei der Regierung und Kammer jährlich 360 Gulden erhalten, ohne irgendwelche Verpflichtung zur Erhaltung von Schreibern zu haben. Dabei habe er mehr Mühe und Arbeit als diese, da ihm die Bürde und die Sorgen zur Versehung der Kanzlei allein auf dem Halse liegen. Die im Hof- und Landrecht versammelten Herren und Landleute erkannten die Motive gern an, da sie aber nur in geringerer Anzahl versammelt seien, werde die Sache beim nächsten Landtag anzubringen sein.10 Bedeutender wird Ammans Wirken in den Verhandlungen, die zu den beiden Pazifikationen von 1572 und 1578 geführt haben. Auch sonst tritt seine Person immer gewichtiger hervor. Er ist es, der die Forderungen der Stände auf kirchlichem Gebiete in die ihnen zusagende Fassung bringt. Darnach soll sich der Erzherzog dahin erklären, daß wir eine ehrsame Landschaft, niemand ausgeschlossen, sammt ihren christlichen Seelsorgern bei ihrer christlich bekennten Religion und Beruf jetzo und künftig bleiben lassen und niemand in seinem christlichen Gewissen bekümmern noch betrüben oder den andern zu tun gestatten, sondern uns gegen männiglich aller landesfürstlichen Güte und Sanftmut in allweg gebrauchen wollen, bis die Sachen durch eine allgemeine christliche und sanftmütige Vergleichung vertragen und verglichen wird'.11,Wenn diese Fassung der

10 Hoftaiding Prot. Ratschläge 1570 Sept. 11. fol. 85a. 11 Steierm. LArch. LA. Von Ammans Hand.

,Assecuration in die Schadlosverschreibung des Erzherzogs eingeschoben würde, wolle die Landschaft unverzüglich zur Bewilligung der Mittel schreiten.' Es kam jetzt noch zu keiner Einigung zwischen dem Landesfürsten und den Ständen, und das ist begreiflich genug, denn die Annahme der Ammanschen Formel enthielt die gewünschte Freiheit des Glaubensbekenntnisses. Für Amman war die Sache insofern wichtig, als sein Verhalten ihn weit über die Stellung eines gewöhnlichen Landesbediensteten hinaushob. Von jetzt an ist er als der Führer der Stände in allen das evangelische Kirchen- und Schulwesen des Landes betreffenden Dingen anzusehen. Man erkennt seinen steigenden Einfluß auch noch aus manchen anderen Umständen: Er ist es, der die Festordnung für die Feier der Ankunft Erzherzog Karls II. nach seiner Vermählung mit Maria von Bayern entwirft. 12 Und so ist, wie bemerkt, sein Anteil am Zustandekommen des kirchlichen Vergleichs von 1572 kein unbedeutender. Man entnimmt seinen steigenden Einfluß aus der Willfährigkeit, mit der die Landschaft seinen Wünschen entgegenkommt. Er hatte eben beim Landtage angesucht, daß ihm in Anbetracht der Teuerung im Lande, bei der es ihm schwer werde, sein Kanzleipersonal zu erhalten, die Rückzahlung der 400 Gulden erlassen, sein Schuldschein herausgegeben und er überdies mit einer Ergötzlichkeit bedacht werde. Die Landschaft entsprach seinen Wünschen 13 und würde noch mehr geleistet haben, wenn sie nicht anläßlich des im Unterland entstandenen Bauerntumultes mit großen Auslagen überlastet gewesen wäre. Die ganze Traktation, die zum Vergleich von 1572 führte, wurde von Amman zusammengestellt; sie ist auch von seiner eigenen Hand geschrieben. Gewann er hiedurch die Anerkennung seiner Glaubensgenossen, SO waren doch auch seine Beziehungen zu den katholischen Parteien des Landes freundliche geblieben. So bittet er in dem oben erwähnten Schreiben an den salzburgi

12 Steierm. LArch. LR. 1571 Juni 19.

13 Ebenda Jänner 20. Zum Schluß heißt es: (Er) soll sich auch hinfüran bey E. E. L. aller guetwilligkeit getrösten, versehentlich, er werde nit minder als bisher seinem dienst treulich beywonen und warteu.

schen Kanzler Sebastian Höflinger, ,ihn und seine armen geringen Dienste seinem gnädigsten Herrn und Fürsten zu empfehlen. Und so schreibt auch der Bischof Georg Agricola von Seckau am 12. Dezember 1572 an den Erzbischof Johann Jakob von Salzburg: Amman sei neulich bei ihm gewesen; er habe mit ihm über allerlei Sachen,,causiert" und ihm Ratschläge in Steuerangelegenheiten erteilt.' Dem Erzbischof ist er zu Diensten und dieser weist wiederum seinen Vizedom an, in geschäftlichen Dingen sich an Amman zu halten. Dieser übersendet schließlich Berichte an den Erzbischof selbst. Dem Bischof Georg übermittelt er neu eingegangene Zeitungen über den Stand der Kämpfe mit den Türken, er verspricht ihm, sobald er nähere Nachrichten über den Tod des gefallenen Herbart von Auersperg erhalten habe, ihm diese unverweilt zu schicken. Die Beziehungen zwischen ihm und dem Hofe in Salzburg sind noch in den achtziger Jahren gute. Man kann es schon daraus entnehmen, daß der Erzbischof ihm am 6. Juli 1581 reichen Lehenbesitz in der Leibnitzer Gegend verleiht. Die Korrespondenz, die aus diesem Anlaß mit dem Salzburger Lehenspropst und den sonstigen Räten geführt wird, trägt nicht selten einen herzlichen Charakter, wovon einzelne Sätze aus den in den Beilagen abgedruckten Proben Zeugnis ablegen. Es ist allerdings alter Polhaimer Besitz, der zunächst an das Haus Khuenring und von diesem durch Kauf an Amman übergeht, aber dieser verstand es, diesen Besitz durch Ankauf neuer Salzburger Lehensstücke auszugestalten, auch überläßt er eigene Stücke an das salzburgische Vizedomamt, ja er ist geneigt, ihm auch den ganzen Besitz käuflich zu überlassen. Der Kampf um die kirchlichen Zugeständnisse führte zunächst noch keinen Wandel in diesen Beziehungen herbei, was um so bemerkenswerter ist, als die protestantischen Bürger des dem Erzbischof gehörenden Marktes Leibnitz die Predigten des Ammanschen Prädikanten in Grottenhof besuchten.14

Als die zehn Dienstjahre, für die sich Amman der Landschaft verpflichtet hatte, zu Ende gingen, dachte er daran,

14 Loserth, Salzburg und Steiermark, S. 1, 4 u. ff.

aus ihrem Dienst zu scheiden. Sie hatte ihm bei seinem Eintritt die Versicherung gegeben, man werde ihm nach Ablauf der zehn Jahre,mit gebürlicher Ergötzlichkeit und Gnaden bedenken'.15 Er erinnerte jetzt daran und zugleich an die vielen Dienste, die er der Landschaft bei vielfältigen beschwerlichen Landtags- und anderen Zusammenkunftshandlungen nach Ausweis der Protokolle geleistet. Krankheit, Augenschwäche und manche Ungelegenheiten hindern ihn, über die festgesetzte Zeit hinaus im Dienste zu verbleiben. Er begehrte demnach die ihm zugesagte Ergötzlichkeit entweder in Form einer jährlichen Provision oder einer einmaligen Schenkung, zugleich auch die Ausfertigung seines Abschiedes.

Es kam den Ständen schwer an, den verdienten Mann zu entlassen. Indem sie ihm das Zeugnis ausstellten, daß er jederzeit seinem Dienste treulich und fleißig beigewohnt und die Zeit her viele wichtige Verhandlungen verrichtet habe', beschloß man, in neue Verhandlungen mit ihm einzutreten, damit man ihn wenigstens noch eine kurze Zeit etwa vier, drei oder, wenn es nicht anders sein kann, zwei oder ein Jahr im Dienst behalten könne. Würde er sich auf weitere fünf Jahre verpflichten, so würden ihm jährlich 500 Gulden Besoldung gegeben und überdies noch das nötige Kanzleipersonal bewilligt werden. Was die von ihm begehrte Provision oder Ergötzlichkeit betreffe, halte man nicht für ratsam, ihm eine solche ein- für allemal zu geben. Sollte er nicht weiterhin im Dienste verbleiben wollen, so könnte er der Landschaft in gegebenen Fällen bei wichtigeren Angelegenheiten mit seinem Rate an die Hand gehen, den Personen, die zum Sekretariats- und Buchhalterdienst aufgenommen werden, guten Bericht und Unterweisung geben. In dem letztgenannten Falle wird ihm eine jährliche Provision von 200 Gulden zugesagt; würde er aber ,in besonderen fürfallenden Nöten auf Erforderung und Begehren der Landschaft sich ,treulich, fleißig und willfährig erweisen', so würde er außerdem noch mit einer,Ergötzlichkeit

15 S. unten die Beilage Nr. 1.

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