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sehr gelungene Probeabdrücke und eine bereits zum Gebrauch hergerichtete Presse, eine Liste der Nummern, die die Bankozettel erhalten sollten, und 5000 Blatt weißen, mit dem Wasserzeichen versehenen Papieres für die Bankozettel vorgefunden.

in

Nach den Angaben des Hlawaczek sollte es sich um eine groß angelegte Sache handeln. Er behauptete, mit zwei k. k. Hofräten welche er aber unter keinen Umständen nennen werde, weil der eine Vater von 6 oder 7 Kindern sei Verbindung zu stehen, und stamme das bei ihm gefundene Papier aus derselben Fabrik wie jenes für die echten Bankozettel. Auch habe er das bei ihm gefundene Nummernverzeichnis von jenen beiden Hofräten 66 erhalten und hätten die falschen Bankozettel diese Nummern erhalten sollen. Was die Verwertung der falschen Bankozettel anbelangt, so war beabsichtigt, dieselben mit Hilfe dieser beiden Hofräte in die Bankozettelkasse zu schmuggeln, dafür der Kasse bereits zur Vertilgung bestimmte Zettel zu entnehmen, die unechten an Stelle der echten zu verbrennen und die echten neuerdings auszugeben.

Daß diese am 15. Februar 1803 bei der Hofkammer eingelangte Nachricht die größte Aufregung hervorrief, ist wohl begreiflich. Bereits am nächsten Tage fand beim Hofkammerpräsidenten Grafen Zichy eine Konferenz in dieser Angelegenheit statt, an welcher auch die Polizeihofstelle teilnahm. In dieser Konferenz wurde beschlossen, sofort einen Kommissär nach Straßburg zu entsenden,,um daselbst alle Daten und Auskünfte zu sammeln, durch welche man die Mitschuldigen, welche die Verfälscher angeblich hierlands haben sollen, entdecken könnte.67 Weiters ward beschlossen, diesem

66 Im französischen Originale heißt es: deux Conseilleurs auliques de l'Empereur proposés à son Trésor'.

67 Die Konferenz einigte sich auch dahin, vorläufig,,bis man bestimmte Daten über den Zusammenhang erlangt haben wird, in welchem die Gesellschaft mit den hierländischen Kassabeamten und einer hierländischen Papiermühle stehen soll, keinen öffentlichen Schritt zu tun, jedoch die Individuen, welche vorzüglich bei der Bankozettelfabrikation zu tun gehabt, sowohl bei der Kassa als auch der Pachnerschen Papiermühle, als der einzigen, wo das Bankozettelpapier gemacht wird, durch die Polizei beobachten zu lassen'.

Kommissär 400 Louisdor für die beiden Arbeiter, die die Fabrik entdeckt haben, auf Abschlag der denselben ohnehin patentmäßig gebührenden Remuneration von 10.000 fl. mitzugeben und dem Präfekten in Straßburg,,der sich bei dieser Angelegenheit sehr willfährig zeigte und von dessen weiterer Mitwirkung der gute Ausgang derselben größtenteils abhängen wird, sowie dem Polizeikommissär, welcher die Verhaftung der Verfälscher auf eine sehr geschickte Art vorbereitet und bewirkt hat, eine anständige Belohnung zu geben. Als solche Belohnung wurde von der Hofkammer für den Präfekten Shée ein,Solitärring im Werte von 6000 bis 7000 fl. und für den Polizeikommissär ein Geschenk von 500 Louisdor in Aussicht genommen. Über den Vortrag, den Graf Colloredo noch am 16. Februar 1803 persönlich überreichte, resolvierte der Kaiser eigenhändig: Diese angetrage nen Geschenke können Sie allerdings verabfolgen."68

Auf Grund dieser Allerh. Entschließung wurde der Polizeikommissär in Wien Johann Edler von Hopfen nach Straßburg entsendet und trat bereits am 19. Februar 1803 die Reise dahin an.

68 Den Ring für den Präfekten Shée lieferte der bürgerliche Juwelier in Wien Johann Friedrich Deschler. Laut seiner Rechnung vom 18. Februar 1803 handelte es sich um einen Sollitaer Brillant, wiegt 433 Grähn . 6100 fl.

pr. Gold und Façon des Ringes 4 Dukaten

Summa .

.

18.,

6118 fl.

An dieses Geschenk knüpft sich eine merkwürdige Episode. Der Ring wurde dem Präfekten Shée seitens des österreichischen Kommissärs in der Originalverpackung überreicht und von demselben mit großer Freude angenommen. Die Zeitungen brachten darüber ausführliche Berichte und bezeichneten das Geschenk als ein prächtiges'. Bei einem Feste, das Staatsrat Shée gab, trug er den Ring und wurde derselbe allgemein bewundert. Die Schätzungen seitens der Gäste schwankten sehr; einige behaupteten, er sei 20.000, andere, er sei 15.000 Frcs. wert. Hiedurch neugierig gemacht, begab sich Shée am nächsten Tage zu einem Juwelier und ließ den Ring schätzen. Dieser erklärte, er könne ein Urteil nur dann abgeben, wenn er den Stein herausnimmt, wozu Shée seine Zustimmung gab. Nach Herausnahme des Steines erklärte der Juwelier, daß der Stein nicht rein sei, bloß etwas über 6 Karat und nicht wie angegeben 103/4 Karat wiege und höchstens 300 Louisdor wert sei. Wo und durch wen die Vertauschung des Steines stattfand, wurde nicht entdeckt.

Archiv. 108. Band. 1. Hälfte.

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Da aus den bei Hlawaczek vorgefundenen Korrespondenzen hervorging, daß er sich auch in Passau bei einer Madame Rosina Hascher aufgehalten habe und mit derselben unter dem Namen Semin korrespondierte, wurde der Polizeikommissär Hilbert von Wien dahin entsendet, um Nachforschungen zu pflegen. Hilbert fand in der Wohnung der Hascher einen Brief des Geis an Hlawaczek, der auf die falschen Bankozettel Bezug hatte, sowie einen Koffer, in welchem sich,1023 halbe Bögen mit den bereits fertigen weißen Marken zu falschen Wiener 5 fl. Bankozettel vorfanden.

Die inzwischen zu Straßburg durch den Untersuchungsrichter François Joseph Deville geführte Untersuchung förderte anfangs nichts Besonderes zutage. Hlawaczek weigerte sich, seine Mitschuldigen zu nennen. Da stellte die Gattin des Geis das Ansuchen, ihrem Manne die Straflosigkeit zuzusichern, in welchem Falle er alle Mitschuldigen angeben und auch dafür sorgen werde, daß Hlawaczek zum Geständnisse gebracht werde. Um ihren guten Willen zu beweisen, teilte sie dem Kommissär von Hopfen sofort einiges mit, was für die weitere Untersuchung von Vorteil schien. So z. B., daß Hlawaczek schon bevor er mit Geis in Verbindung trat, mit einem gewissen Macrandre 69 die Fälschung von Bankozetteln versucht habe, doch sei letzterer, nachdem die Platten und Stempel bereits fertig waren, mit dem im vorhinein empfangenen Lohne entwichen. Hlawaczek habe dem Geisschen Ehepaare eröffnet, daß das Papier aus keiner kaiserlichen Papiermühle stamme, sondern im Auslande auf einer in Frankreich befindlichen Mühle gemacht worden sei.70 Später überbrachte die Geis dem Kommissär Hopfen zwei von Hlawaczek im Gefängnisse geschriebene Briefe an den

69 Justus Philipp Macrandre (auch Macrander), geboren 1768 zu Straßburg, Petschierstecher und Graveur.

70 Graf Zichy sagte in seinem alleruntertänigsten Vortrage vom 13. März 1803: Es verschafft mir eine nicht geringe Beruhigung zu sehen, daß dieses Papier von einer ganz andern Qualität und einem andern Formate, zudem noch nicht ganz genau nachgemacht ist. Auch das eingesendete Nummernverzeichnis scheint nicht von einem in die Geheimnisse der Bankozettelfabrikation eingeweihten Subjekt über

Pfarrer von Reichshofen (bei Straßburg) und an jenen zu St. Peter in Basel, in welchen er die Bitte ausspricht, den je beiliegenden Brief an den darin genannten Adressaten zu leiten. Der eine dieser Briefe war an einen gewissen I g na z Blum, Papiermacher bei seinem Bruder Michael Blum zu Reichshofen, der andere an einen Papierformenmacher M a rtin Wetzel in der St.-Alban-Vorstadt Nr. 1237 in Basel gerichtet. In beiden Briefen teilte er den Adressaten mit, daß er verhaftet sei, und gab ihnen Anweisungen, was sie tun sollen. Blum möge angeben, daß er im Sommer 1802 ihm (Hlawaczek) etwa 300 Bogen verfertigt habe; Wetzel möge fliehen und sich der Verhaftung entziehen. Staatsrat Shée ordnete eine Hausdurchsuchung bei Blum an, die aber resultatlos verlief, weil Ignaz Blum abewesend war. Auf die gerichtliche Aufforderung hin erschien Blum vor dem Tribunal, gab das Faktum zu und hinterlegte die Papierform, die jedoch völlig zerbrochen war. Wegen Verhaftung des Wetzel wurde seitens des französischen Gouvernements der dem Kommissär Hopfen zugeteilte Kommissär Josef Fe rdinand Barber nach Basel abgesendet. Diesem gelang es, Wetzel anzutreffen, der unumwunden erklärte, daß er gegen Bezahlung jedermann Papierformen mache.

Die Nachforschungen nach Macrandre waren gleichfalls von Erfolg begleitet; derselbe wurde am 17. April 1803 in München verhaftet.

Da sich, wie die gepflogenen Erhebungen ergaben, alle Angaben des Geis bewahrheiteten, wurde mit dem alleruntertänigsten Vortrage vom 19. März 1803 dem Kaiser der Antrag unterbreitet, er möge gestatten, daß die Straflosigkeit des Geis bei dem ersten Konsul gegen dem angesucht werden dürfe, wenn er durch eine richtige und vollständige Angabe aller Mitschuldigen des Hlawaczek sowohl als aller ihm bekannten Umstände und Daten zur gänzlichen Entdeckung und Zerstörung dieser Unternehmung beiträgt. Der Kaiser genehmigte mit Allerhöchster Entschließung vom 24. März

sendet worden zu sein, indem auf alle diese Nummern bereits echte Bankozettel ausgestellt sind und übrigens die Nummern ohnehin nicht zu jenen Kennzeichen gehören, auf welche Kassabeamte und Private aufmerksam sein können."

1803 diesen Antrag und bereits unterm 25. d. M. erging seitens der Hofkammer das Ersuchen an die geheime Hofund Staatskanzlei, sie möge die Straflosigkeit für Geis erwirken. Selbe wurde ihm, wie aus einem Schreiben des Grand Juge Regnier an den österreichischen Botschafter in Paris, Grafen Philipp von Cobenzl, vom 10. Floreal an XI (1. Mai 1803) hervorhebt, im Sinne des Artikels 546 des französischen Strafgesetzes zugesichert.71

Da Hlawaczek bei seinen Behauptungen, mit österreichischen Beamten in Verbindung gestanden zu sein, verblieb und sich weigerte, selbe zu nennen, 72 hatte die österreichische Regierung naturgemäß ein lebhaftes Interesse daran, die Richtigkeit dieser Behauptung zu prüfen. Da Hlawaczek ein österreichischer Untertan war, erhielt Graf Cobenzl den Auftrag, bei der französischen Regierung das Ansuchen um Auslieferung desselben zu stellen, welchem Ersuchen auch tatsächlich entsprochen wurde.73

71 Die für die Zusicherung der Straflosigkeit maßgebenden Bestimmungen des französischen Gesetzes lauten:

Art. 545. Si un particulier, complice d'une fabrication de fausse monnaie métallique, ou autre, vient le premier la dénoncer, il est exempt de la peine, qu'il a encourue. Il reçoit en outre une récompense pécuniaire, s'il procure l'arrestation des faussaires, ainsi que la saisie des matières et instrumens de faux.

Art. 546. La loi exepte pareillement de toute peine celui, qui étant complice d'une fabrication de fausse monnai métallique, ou autre, procure, de son propre mouvement, après qu'elle est denoncée, l'arrestation des faussaires, et la saisie des matières et instrumens de faux.

Art. 547. Les dispositions des deux articles précédens s'appliquent aux complices de fabrication de fausse monnai métallique, ou autre, entreprise hors de France, qui la denonceraient, soit aux autorités constituées en France, soit aux agans de la république près les gouvernements étrangers ou qui procureraient l'arrestation des faussaires, et la saisie des matières et instrumens de faux.

72 Dem Geis gegenüber nannte er als jenen Hofrat, den er als Vater von 6 oder 7 Kindern dem Gerichte nicht ausliefern wolle, einen gewissen Müller. Bei der Bankozettelkasse war nur ein einziger Beamter dieses Namens, der geheime Zahlamtskassier Anton Müller, der nach polizeilicher Auskunft sehr anständig lebe, bloß 4 Kinder habe und daher kaum in Betracht komme. 73 Schreiben des Ministers des Äußern der französischen Republik Talleyrand an den Botschafter Grafen Cobenzl ddo. Paris, 30. Floreal

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