Archiv für österreichische Geschichte, Bände 130-132Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften., 1974 |
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Seite 44
... Pars maior sei auch Pars sanior33 . Denn durch die Obödienzerklärung des Römischen Königs und der Reichsfürsten hätte sich das Verhältnis beider Parteien grundlegend geändert . Die Untersuchung schließt mit der eindeutigen Feststellung ...
... Pars maior sei auch Pars sanior33 . Denn durch die Obödienzerklärung des Römischen Königs und der Reichsfürsten hätte sich das Verhältnis beider Parteien grundlegend geändert . Die Untersuchung schließt mit der eindeutigen Feststellung ...
Seite 283
... pars als Sanior pars aufgegriffen und damit die Mehrheitsentscheide vor allem bei Wahlen als verbindlich er- klärt . Die Vorschriften für Bischofswahlen durch die Kapitel wurden danach aufgestellt . In jenen Orden , die in ihrer ...
... pars als Sanior pars aufgegriffen und damit die Mehrheitsentscheide vor allem bei Wahlen als verbindlich er- klärt . Die Vorschriften für Bischofswahlen durch die Kapitel wurden danach aufgestellt . In jenen Orden , die in ihrer ...
Seite 330
... Pars maior 78. Für die Mehrheit entscheidet sich Huntpichler an der Stelle aber nur , um die Obödienzunwilligen von ... pars sit multo maior numero , tamen altera non pariter se habet , quia pars minor numero habet pro se decretum magni ...
... Pars maior 78. Für die Mehrheit entscheidet sich Huntpichler an der Stelle aber nur , um die Obödienzunwilligen von ... pars sit multo maior numero , tamen altera non pariter se habet , quia pars minor numero habet pro se decretum magni ...
Inhalt
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Abschnitt 2 | 9 |
Abschnitt 3 | 13 |
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