Wappensammler, Band 6

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Weller's, 1906
 

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Häufige Begriffe und Wortgruppen

Beliebte Passagen

Seite 171 - Reminiszenzen, oder gar unmittelbar aus fremden Büchern. Diese Klasse ist die zahlreichste. - Zweitens solche, die während des Schreibens denken. Sie denken, um zu schreiben. Sind sehr häufig. - Drittens solche, die gedacht haben, ehe sie ans Schreiben gingen. Sie schreiben bloß, weil sie gedacht haben.
Seite 114 - Mitteilungen aus andern Kreisen des In- und Auslandes über Geburten, Sterbefälle und Trauungen sowie die Eintragung der von den Gerichten ausgesprochenen definitiven Scheidungen oder Nichtigerklärungen von Ehen, sofern dieselben Einwohner oder Heimatberechtigte ihres Kreises angehen, in die betreffenden Abteilungen ihrer Geburts-, Toten- und Eheregister.
Seite 114 - Gatten/ wenn einer der Ehegatten bereits verheirathet war, nebst dem Datum des Todes, beziehungsweise der Scheidung; || d. das Datum der Verkündungen; || e. das Datum des Eheabschlusses; || f. das Verzeichniss der eingelegten Schriften; || g. die Namen, Vornamen und den Wohnort der Zeugen.
Seite 113 - Tagen nach Jahresschluss der in jedem Kantone zu bezeichnenden Amtsstelle einzureichen, um in deren Archiv niedergelegt und aufbewahrt zu werden. Eintragungen welche nach Einreichung der zweiten Ausfertigung in der ersten angebracht werden, sind sofort derjenigen Amtsstelle, in deren Gewahrsam die zweite Ausfertigung sich befindet, in beglaubigter Abschrift mitzutheilen und durch letztere in der Ausfertigung anzumerken. Art. 3. Die Eintheilung der Civilstandskreise, sowie die Bestimmungen über die...
Seite 114 - Totenregister soll enthalten: a) Jahr, Monat, Tag und Stunde des Todes, sowie den Ort, wo derselbe erfolgt ist; b) Familien-, Personen...
Seite 38 - VON GOTTES GNADEN ERWEHLTER RÖMISCHER KAYSER, zu ALLEN ZEITEN MEHRER DES REICHS...
Seite 114 - Ehegatten bereits verheirathet war, nebst dem Datum des Todes, beziehungsweise der Scheidung; || d. das Datum der Verkündungen; || e. das Datum des Eheabschlusses; || f. das Verzeichniss der eingelegten Schriften; || g. die Namen, Vornamen und den Wohnort der Zeugen. || E. Besondere Bestimmungen über die Scheidung und die Nichtigerklärung der Ehe und die daherigen Eintragungen. Art. 43. Ehescheidungsklagen und Klagen auf...
Seite 114 - Bundesbehörden nach den von letzteren aufgestellten Formularien gegen eine durch den Bundesrat zu bestimmende Entschädigung. f) Die Anfertigung weiterer Register, sofern solche durch kantonale Gesetze und Verordnungen vorgeschrieben werden, sowie die Ablieferung derjenigen Auszüge...
Seite 114 - Numerirung geschehen. Es soll darin nichts mit Abkürzungen geschrieben und kein Datum mit Ziffern ausgedrückt werden. Alle "Eintragungen, Ausstreichungen und Randbemerkungen müssen von dem Civilstandsbeamten unterzeichnet sein. Art. 7. Es darf in die Civilstandsregister nichts ihrer Bestimmung Fremdes eingeschrieben werden. Die Familien- und Personennamen der darin angeführten Personen sind nach...
Seite 114 - Bundesrath zu bestimmende Entschädigung. f. Die Anfertigung weiterer Register, sofern solche durch kantonale Gesetze und Verordnungen vorgeschrieben werden, sowie die Ablieferung derjenigen Auszüge, welche für die kantonale und die Gemeindeverwaltung erforderlich sind. Art. 6. Die Eintragungen in die Civilstandsregister sollen chronologisch, ohne Offenlassung eines Zwischenraumes, mit fortlaufender, jährlich abzuschliessender Numerirung geschehen.

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