Wappensammler, Band 6Weller's, 1906 |
Andere Ausgaben - Alle anzeigen
Häufige Begriffe und Wortgruppen
Abenberg Adel Ahnen Ahnentafel Alsfeld Anfragen Anna Maria April Archiv August Auskunft Baumeister berg Berlin Braach Breslau Buch Carl Christian Christoph Curt Daniel deutschen Dortmund DS DS DS Elisabeth Enkirch ersten Exlibris Familie Febr Franz Friedrich Fürst geehrten Leser genealogischen Georg Geschichte Geschlecht goldene Graf Hannover Haus Heinrich Hellwig Helm Henn Heraldik Hermann Herr Herzog Hirschberg Hohenwart Jahre Jahrg Jahrhunderts Januar Jena 97 Johann Juli Juni Kaiser Karl Kinder Kirche Kirchenbücher König Konrad Kreise Kunstbeilage Lemberg Lesemann Leutnant lich Ludwig Maria Catharina Marie Marklowski März Memmingen Mitteilungen Nachkommen Nachrichten Namen Neu-Ulm Oberleutnant Papiermühle Papiermühle S.-A Parochie Pastor Patrizier Pernstein Personen Pfarrer Philipp Prediger Preussen preussischen Rotgerber Schild Schleusingen schwarzen Adlerorden Sept Sohn Stadt Stamm Thielisch Tidemann Tidemann Lemberg Tilesius Tochter undt unserer Urkunden Vater Vereins Roland verheiratet Verlag von Gebr verm vermählt Vogt Vorfahren Wappen Wappenbriefe Wieniawa Wilhelm Zimier
Beliebte Passagen
Seite 171 - Reminiszenzen, oder gar unmittelbar aus fremden Büchern. Diese Klasse ist die zahlreichste. - Zweitens solche, die während des Schreibens denken. Sie denken, um zu schreiben. Sind sehr häufig. - Drittens solche, die gedacht haben, ehe sie ans Schreiben gingen. Sie schreiben bloß, weil sie gedacht haben.
Seite 114 - Mitteilungen aus andern Kreisen des In- und Auslandes über Geburten, Sterbefälle und Trauungen sowie die Eintragung der von den Gerichten ausgesprochenen definitiven Scheidungen oder Nichtigerklärungen von Ehen, sofern dieselben Einwohner oder Heimatberechtigte ihres Kreises angehen, in die betreffenden Abteilungen ihrer Geburts-, Toten- und Eheregister.
Seite 114 - Gatten/ wenn einer der Ehegatten bereits verheirathet war, nebst dem Datum des Todes, beziehungsweise der Scheidung; || d. das Datum der Verkündungen; || e. das Datum des Eheabschlusses; || f. das Verzeichniss der eingelegten Schriften; || g. die Namen, Vornamen und den Wohnort der Zeugen.
Seite 113 - Tagen nach Jahresschluss der in jedem Kantone zu bezeichnenden Amtsstelle einzureichen, um in deren Archiv niedergelegt und aufbewahrt zu werden. Eintragungen welche nach Einreichung der zweiten Ausfertigung in der ersten angebracht werden, sind sofort derjenigen Amtsstelle, in deren Gewahrsam die zweite Ausfertigung sich befindet, in beglaubigter Abschrift mitzutheilen und durch letztere in der Ausfertigung anzumerken. Art. 3. Die Eintheilung der Civilstandskreise, sowie die Bestimmungen über die...
Seite 114 - Totenregister soll enthalten: a) Jahr, Monat, Tag und Stunde des Todes, sowie den Ort, wo derselbe erfolgt ist; b) Familien-, Personen...
Seite 38 - VON GOTTES GNADEN ERWEHLTER RÖMISCHER KAYSER, zu ALLEN ZEITEN MEHRER DES REICHS...
Seite 114 - Ehegatten bereits verheirathet war, nebst dem Datum des Todes, beziehungsweise der Scheidung; || d. das Datum der Verkündungen; || e. das Datum des Eheabschlusses; || f. das Verzeichniss der eingelegten Schriften; || g. die Namen, Vornamen und den Wohnort der Zeugen. || E. Besondere Bestimmungen über die Scheidung und die Nichtigerklärung der Ehe und die daherigen Eintragungen. Art. 43. Ehescheidungsklagen und Klagen auf...
Seite 114 - Bundesbehörden nach den von letzteren aufgestellten Formularien gegen eine durch den Bundesrat zu bestimmende Entschädigung. f) Die Anfertigung weiterer Register, sofern solche durch kantonale Gesetze und Verordnungen vorgeschrieben werden, sowie die Ablieferung derjenigen Auszüge...
Seite 114 - Numerirung geschehen. Es soll darin nichts mit Abkürzungen geschrieben und kein Datum mit Ziffern ausgedrückt werden. Alle "Eintragungen, Ausstreichungen und Randbemerkungen müssen von dem Civilstandsbeamten unterzeichnet sein. Art. 7. Es darf in die Civilstandsregister nichts ihrer Bestimmung Fremdes eingeschrieben werden. Die Familien- und Personennamen der darin angeführten Personen sind nach...
Seite 114 - Bundesrath zu bestimmende Entschädigung. f. Die Anfertigung weiterer Register, sofern solche durch kantonale Gesetze und Verordnungen vorgeschrieben werden, sowie die Ablieferung derjenigen Auszüge, welche für die kantonale und die Gemeindeverwaltung erforderlich sind. Art. 6. Die Eintragungen in die Civilstandsregister sollen chronologisch, ohne Offenlassung eines Zwischenraumes, mit fortlaufender, jährlich abzuschliessender Numerirung geschehen.