| Karl Heinrich Ludwig Pölitz - 1825 - 1120 Seiten
...Bundesacte hier festgesetzten Bestimmungen, ist die Bundceuersamm, lung nicht berechtigt, in landständlschc Angelegenheiten, oder in Streitigkeiten zwischen den...ihren Ständen einzuwirken, so lange solche nicht den im sechs und zwanzigsten Artikel bezeichneten Character an, nehmen, in welchem. Falle die Bestimmungen... | |
| Karl Heinrich Ludwig Pölitz - 1832 - 706 Seiten
...Bundesacte hier festgesetzten Bestimmungen, ist die Bundesversammlung nicht berechtigt, in landstandische Angelegenheiten, oder in Streitigkeiten zwischen den...ihren Ständen einzuwirken, so lange solche nicht den im sechs und zwanzigsten Artikel bezeichneten Charakter annehmen, in welchem Falle die Bestimmungen... | |
| Gottlob Benedict von Schirach, Wilhelm Benedict von Schirach - 1838 - 686 Seiten
...u. 56) fsstgesetzten Bestimmungen, ist die Bundesversammlung nicht herechtigt, in landständischen Angelegenheiten, oder in Streitigkeiten zwischen den...Landesherren und ihren Ständen einzuwirken, so lange selbe nicht den im 26sten Artikel hezeichneten Charakter annehmen, (unmittelbare Gefahrdung der innern... | |
| F. A. von Campe - 1841 - 156 Seiten
...Bundesacte hier festgesetzten Bestimmungen ist die Bundesversammlung nicht berechtigt, in landständischen Angelegenheiten oder in Streitigkeiten zwischen den...Ständen einzuwirken , . so lange solche nicht den im sechs und zwanzigsten Artikel bezeichneten Charakter annehmen, in welchem Falle die Bestimmungen... | |
| Hermann Friedrich Wilhelm Hinrichs - 1843 - 850 Seiten
...besonderen Garantie einer landständischen Verfassung, nicht dazu berechtigt ist, in landständische Angelegenheiten oder in Streitigkeiten zwischen den...Landesherren und ihren Ständen einzuwirken, so lange dieselbe nicht den in Art. 26. bezeichneten Charakter des Aufruhrs und Widersetzlichkeit annehme. Also,... | |
| Türckheim - 1845 - 368 Seiten
...vorausgehenden Artikeln der Schlußaete) festgesezten Bestimmungen nicht berechtigt sei, in landständischen Angelegenheiten oder in Streitigkeiten zwischen den...ihren Ständen einzuwirken, so lange solche nicht den Eharaeter einer die innere Ruhe gefährdenden Widersezlichkeit annehmen. Will man sich nicht in Widersprüche... | |
| Carl Weil - 1850 - 274 Seiten
...Bundesstaaten) aufgenommen werden dürften. 27 Bundesversammlung nicht berechtigt, in landständische Angelegenheiten, oder in Streitigkeiten zwischen den...ihren Ständen einzuwirken, so lange solche nicht den im sechs und zwanzigsten Artikel bezeichneten Charakter annehmen, in welchem Falle die Bestimmungen... | |
| Friedrich Wilhelm Ghillany - 1855 - 922 Seiten
...Bundesacte hier festgesetzten Bestimmungen ist die Bundesversammlung nicht berechtigt , in landständische Angelegenheiten oder in . Streitigkeiten zwischen...ihren Ständen einzuwirken, so lange solche nicht den im sechs und zwanzigsten Artikel bezeichneten Character annehmen, in welchem Falle die Bestimmungen... | |
| Johann Friedrich von Schulte - 1861 - 580 Seiten
...Bundesacte hier festgesetzten Bestimmungen, ist die Bundesversammlung nicht berechtigt, in landständische Angelegenheiten, oder in Streitigkeiten zwischen den...Landesherren und ihren Ständen einzuwirken, so lange sie nicht den im sechs und zwanzigsten Artikel bezeichneten Charakter annehmen, in welchem Falle die... | |
| Hermann Adalbert Daniel - 1863 - 1548 Seiten
...Bnndesactc hier festgesetzten Bestimmungen ist die Bundesversammlung nicht berechtigt, in landständifche Angelegenheiten, oder in Streitigkeiten zwischen den...ihren Ständen einzuwirken, so lange solche nicht den im 2s. Artilel bezeichneten Charakter annehmen, in welchem Falle die Bestimmungen dieses, sowie de«... | |
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