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die General Training Section (Hauptausbildungsabteilung) ein und werden in Australien durch 2 weitere Jahre für die Dauer von 16 (Marine, Artillerie und technische Truppen 25) vollen Tagen jährlich, in Neuseeland durch 3 Jahre für die Dauer von 4 vollen und 12 (Artillerie und technische Truppen 20) halben Tagen zu Waffenübungen einberufen.

In maritimer Beziehung hat Neuseeland den bisherigen Modus jährlicher Beiträge zur Erhaltung der Reichsflotte beibehalten; demgemäß soll eine Eskader der britischen pazifischen Flotte ständig in den neuseeländischen Gewässern stationiert sein. Ein von Neuseeland dem Mutterlande als Geschenk angebotenes und von diesem auch akzeptiertes Schiff (18.000 t-Panzerkreuzer) wird als Flaggschiff der Haupteskader der Pazifischen Flotte fungieren. Australien dagegen hat das bisherige Abkommen mit dem Mutterlande gekündigt und unternimmt mit dessen Hilfe den Bau einer eigenen Flotte, die als Australische Eskader der Pazifischen Flotte gedacht ist und im Frieden ausschließlich von der australischen Regierung abhängen, im Kriege aber der britischen Admiralität unterstehen soll. Sie wird soweit als möglich eine rein australische Besatzung haben, doch ist ein zeitweiser Austausch von Schiffen, Offizieren und Mannschaften mit der Reichsflotte in Aussicht genommen.

Das australische Flottenprogramm sieht die Schaffung von 8 Panzerkreuzern, 10 geschützten Kreuzern, 18 Torpedobootzerstörern und 12 Unterseebooten vor, die mit einem Kostenaufwand von 552 Millionen Kronen innerhalb 22 Jahren fertiggestellt werden sollen.

Auf der im Jahre 1911 stattgefundenen Reichskonferenz kam, wenn sich auch in wirtschaftlichen Fragen ernste Differenzen ergaben, der imperialistische Gedanke sämtlicher Reichsteile voll zum Ausdruck. Der Zusammenschluß aller Kolonien um das unerschöpflich reiche Mutterland sichert im Verein mit einer klugen Weltpolitik dem britischen Imperium noch voraussichtlich auf lange Zeit den vornehmsten Platz unter allen Völkern der Erde.

Walzel.

Der Versuchskurs für Landwehrsanitäts

formationen am Gotthard 1911.

Von Regimentsarzt Dr. Theodor Beyer des k. u. k. Garnisonsspitales Nr. 2 in Wien.

Mit 6 Textfiguren.

Dank der Genehmigung des Oberfeldarztes der eidgenössischen Armee, des Obstl. Dr. Karl Hauser in Bern, bot sich mir vergangenen Sommer die unschätzbare Gelegenheit, an dem »Versuchskurs für Landwehrsanitätsformationen am Gotthard als Gast teilzunehmen. Die vielen Neuerungen des schweizerischen Militärsanitätswesens rechtfertigen den Versuch, über das Gesehene zu berichten.

Organisation des Kurses.

Dem bezüglichen Generalbefehl zufolge wurde am 21. August 1911 in Andermatt eine Gebirgssanitätsabteilung aufgestellt. Dieser für eine Gebirgsbrigade 2 Infanterieregimenter zu 3 Bataillonen bestimmte Sanitätskörper besteht aus Stab und zwei Gebirgssanitätskompagnien, jede Kompagnie aus dem Kommando, aus einem Trägerund einem Verbandplatzzug. Aus bestimmten Gründen war einer der beiden Kompagnien noch ein zweiter Trägerzug angegliedert. Der hiedurch erhöhte Stand belief sich auf 18 Offiziere, 269 Mann und 42 Saumtiere (Packpferde). Zur Ausrüstung diente das neue, in allem und jedem vollzählige Kriegsmaterial.

Der Übungsplan des Kurses und alle Einzelheiten waren durch den Generalbefehl festgesetzt.

Ausrüstung der Gebirgssanitätskompagnien im

allgemeinen.

Die lange Friedenszeit und andere Umstände hatten es verschuldet, daß sich die Aufmerksamkeit der schweizerischen Heeresverwaltung dem Gebirgssanitätsdienste erst in jüngster Zeit zuwandte. Bis dahin hatte das eidgenössische Heer weder Gebirgssanitätsanstalten,

noch hiefür verwertbare Materialbestände. Nun da man Neues schaffen mußte, schuf man mit freigebiger Hand, sparte weder Zeit noch Mühe, versuchte und erprobte in weitestem Umfang. Und so durfte Generalstabsarzt Myrda cz, ohne einen Widerspruch befürchten zu müssen, in seinem Bericht von der hygienischen Ausstellung zu Dresden sagen, daß die kleine Schweiz dort, soweit das Militärsanitätswesen in Frage kam, mit ihrer neuen Gebirgssanitätsausrüstung den Preis davongetragen habe. Den mühsamen Weg, der zu diesem Ziele führte, hat der Oberfeldarzt der eidgenössischen Armee in einem ausführlichen Berichte beschrieben (vergleiche: »Der Gebirgssanitätsdienst in der schweizerischen Armee, Militärärztliche Beilage 1910, Nr. 1, zum Korrespondenzblatt für Schweizer Ärzte).

Schon ein flüchtiger Blick in diese fesselnde Schrift deckt den wichtigsten Unterschied auf, der die neue schweizerische Ausrüstung von der unseren unterscheidet.

Bekanntlich verteilt unsere Vorschrift die Sollbestände der Divisions- und Brigadesanitätsanstalten derart auf Fuhrwerke und Tragtiere, daß jeder Wagen, jeder Packkorb beinahe von allen Materialgruppen - etwas*) enthält. Überdies ist unser medizinisch-chirurgisches Rüstzeug aus Gründen, die heute nicht mehr zu Recht bestehen, in zwei ungleiche, für den früheren »Verbandplatz und die ehemals selbständige Ambulanz. **) bestimmte Hälften geteilt. Endlich sind viele für den Verbandplatz bestimmte Dinge, die man in den Fuhrwerken und Packkörben des Verbandplatzes nicht mehr unterbringen konnte, beim Reservesanitätsmateriale verpackt und verladen.

Die schweizerische Lastenverteilung ist frei von aller Willkür, folgerichtig und zweckmäßig. Es war vorerst für den Marsch vorzusorgen, dann die Hauptsache zu sichern: daß der Verbandplatz unter allen Verhältnissen rasch aufgestellt und ebenso schnell wieder

*) So ist beispielsweise der bescheidene Gipsvorrat der Infanterie-Divisionssanitätsanstalt (60 kg) auf 8 Packbehältnisse und 6 Fuhrwerke, bei der GebirgsBrigadesanitätsanstalt (12.5 kg) auf 4 Packkörbe und 3 Tragtiere, der Gaze- und Wundwattevorrat auf 22 Behältnisse und 8 Fuhrwerke, bzw. 6 Packkörbe und 4 Tragtiere verteilt. Die »Operations körbe« enthalten Arzneien und chirurgische Instrumente, allerhand Hilfsgeräte, Zwirnbänder, Unterlagstoff, Wachsstöcke, Decktücher, Waschbecken, Seife und Bürsten, Spitals- und Krankenwäsche; in dem Packkorbe 2/1 der Gebirgs-Brigadesanitätsanstalt leisten sich Pappendeckel, Laternen, Kaffeekonserven, Chlorkalk, Zucker, Salz, Kerzen und Schokolade Gesellschaft.

Diese Pack- und Verladeordnung sichert allerdings eine weitgehende Teilbarkeit der Anstalten und bietet, wenn ein Wagen, ein Tragtier verloren geht, gewisse Vorteile. Dem stehen schwere Nachteile - Unhandlichkeit, Unübersichtlichkeit der Ausrüstung entgegen.

**) Man hat den Namen geändert (»Unterkunftgruppe«); die Materialverteilung blieb unverändert.

abgebrochen werden könne. Daraus ergab sich zunächst die Notwendigkeit, das erste Tragtier der Sanitätskompagnie für den Marsch mit Pionierwerkzeugen auszurüsten; dann die Notwendigkeit, als Hülle für das medizinisch-chirurgische Gerät statt der ungeeigneten Packkörbe übersichtliche, handliche Sanitäts kisten einzuführen und die Arzneikörper, Instrumente, Verbandstoffe, Schienen u. s. w. nicht kunterbunt durcheinander, sondern planmäßig, jedes Ding für sich, in einer nach ihm benannten Kiste zu verpacken und zu verladen; endlich dieselbe Ordnung auch bei den übrigen Vorräten der Gebirgssanitätskompagnie walten zu lassen. So entstand eine im Vergleich zu unserer überaus einfache Pack- und Verladeordnung, die leicht im Gedächtnis haftet und auch in den schlimmsten Lagen, bei einem ungeordneten Rückzuge nicht gefährdet ist. Die folgende Übersicht bestätigt das Gesagte; Einzelheiten werden in einem späteren Abschnitt beschrieben.

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Diese vortreffliche Lastenverteilung erleichtert den Dienstbetrieb den Gebirgssanitätskompagnien in ungeahnter Weise.

Schon den Marsch, den beschwerlichen Aufstieg in die Verlustfelder. Wo Störungen vorauszusehen sind, geht eine Pionierabteilung mit dem ersten Tragtier der Sanitätskompagnie, dem Werkzeug- und Kampierpferd auf der Marschlinie weit voraus. Dieses Tier trägt die

gesamte, mittels handlicher Bastbretter zu bastbaren Gepäckstücken vereinigte technische Ausrüstung der Gebirgssanitätskompagnie. Die Pionierabteilung erkundet und verbessert den Weg, beseitigt Marschhindernisse, ermittelt und bezeichnet Rastplätze u. s. w., so daß die nachfolgende Kolonne durch Zwischenfälle nicht aufgehalten wird.

Da technische Arbeiten bei Märschen im Hochgebirge eine große Rolle spielen, beschreibe ich die Ausrüstung des Werkzeug- und Kampierpferdes. Dieses Tier trägt als Oberlast einen Korb mit Biwaklaternen und vier 12.5 m lange Kampierseile zum Anhalftern der Pferde; als Seitenlasten 8 große Pferdepflöcke (»Kampierpfähle«), 2 Krampen, 2 Schaufeln, 1 Waldhacke, 1 »Schlägel«. Der Schlägel - bei uns fehlend ist ein schwerer, langgestielter, einseitig zugespitzter stählerner Hammer; er dient zum Zertrümmern hinderlicher Felsvorsprünge und zum Einrammen der Zelt- und Pferdepflöcke. Bogensägen sind nicht vorhanden; zum Ersatz haben die langen Haubajonette der Mannschaft einen scharfen Sägerücken.

Noch deutlicher bekunden sich die Vorzüge der schweizerischen Lastenverteilung, wenn die Kolonne das Verlustfeld erreicht hat und der Verbandplatz aufgestellt werden soll. Diese Arbeit leitet der bei der Sanitätskompagnie als Führer des Verbandplatzzuges und Materialoffizier eingeteilte Militärapotheker. Die Kampierpfähle werden eingerammt, die Kampierseile gespannt, die Pferde angehängt; der Aufstellungsplatz mit Krampen und Schaufeln gesäubert und geebnet, das Verbindezelt aufgeschlagen, Unterkunftzelte für die eigene Mannschaft, für Material und Verwundete gebaut, die Verpflegung gar gekocht. Im Verbindezelte, wenn nicht anders auf dem Erdboden, sonst auf landesüblichen oder selbsterzeugten Tischen und Bänken werden die Lasten der Tragtiere Nr. 2-7 bereitgestellt. Eine Tragbahre auf Kampierpfählen dient als Operationstisch. Da alle Sanitätskisten in Fächer geteilt sind, so daß man ihnen jeden gewünschten Gegenstand einzeln entnehmen kann, entfällt das bei Korbausrüstung so lästige Auspacken und Ordnen des Materials. Die nach vorne umlegbaren Kistendeckel sind zugleich Arbeits- und Verbandtischchen. Beitreibungen und sonstige Herrichtungs- und Behelfsarbeiten beschränken sich auf ein Mindestmaß, der Verbandplatz ist in wenigen Minuten arbeitsfähig.

Hinsichtlich des für die Gebirgssanitätskompagnien festgesetzten Ausmaßes an Verbandmitteln verweise ich auf die eingangs erwähnte Schrift des Oberfeldarztes Dr. Hauser. Er rechnet zunächst damit, daß die marschfähigen (Leicht-) Verwundeten mit ihren eigenen Verbandpäckchen versorgt werden können; daß somit die Sanitätskompagnien nur für die Marschunfähigen aufzukommen haben. Die Zahl der Marschunfähigen (Schwerverwundeten) schätzt Obstl. Hauser bei schweren (25%) Gefechtsverlusten auf 5% des Gefechtsstandes. Auf Grund dieser Rechnung beteilt er jede Gebirgssanitätskompagnie, d. h. das zugehörige Infanterieregiment zu 3 Bataillonen, für drei Gefechte

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