Ernestinische Landtagsakten: Die Landtage von 1487-1532G. Fischer, 1902 |
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Häufige Begriffe und Wortgruppen
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Beliebte Passagen
Seite 163 - Was Einem nützlich, wie daß man dem Geistlichen nichts geben solle, dem folge man gern, während, wenn der Geistliche predige, was dem Einzelnen nicht vorteilhaft erscheine, man es als aufrührerische Predigt hinstelle, womit mehr Eigennutz als die Ehre und die Liebe des Nächsten gesucht werde.
Seite 156 - Subsidium, Restauer von den Pfarreien nicht folgen zu lassen, da an vielen Orten ein Pfarrer mit seinem Personal nicht zu erhalten sei,
Seite 156 - bestatunge und erbliche anfeile in die kloster" nicht mehr folgen zu lassen, angesehen, daß nichts aus den Klöstern zurück
Seite 38 - land ein zeit lang mit fremden weynen und getranck mercklich uberfurt, dardurch das gelt den landen entwant, der gemeyne mann, so des weins gebraucht, zu vorermerunge
Seite 15 - mit dem gelde, ufgesaczten gelde uf das brawen, das sechs jar begert und gewilliget, nue lenger dan zwenczig jar gewert . . . das nicht cleynen,
Seite 161 - man in aufrur bewegen", die sollen erfordert, unterrichtet und vermahnt werden, ihnen die Predigt untersagt, und wer das Gebot übertritt, gestraft werden;
Seite 161 - Daß geistliche Lehen, die zu verleihen sind, an Orten, wo keine Pfarrer oder Seelsorger sind, im nächsten Amte
Seite 51 - von dem heyligen drey konig tag bis auf widerruffen keine fremde weine, annders dann malwazier, reynfal und
Seite 160 - ein jeder auf seinem gebrauch ligen wolt, so kond keine Ordnung derhalb gemacht werden''.