Statistisches Jahrbuch der freien Hansestadt Bremen1897 |
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... Baden . 8217 2906 Holland 2 695 10 d . europ . Russland Holland 1 617 293 | 154 076 Italien . 66 and europ . Staaten . d . Verein . Staaten 140 328 953 227 584 23 922 d . Verein . Staaten 90 593 45 2 177 Britisch Ostindien 119 437 59 8 ...
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... Baden ... 2019 20 210 63 492 990 24 1895 1 659 563 1 050 625 1894 1 573 934 1 076 064 1893 363 326 283 806 Grossbritannien Brasilien .... 4 773 126 3845 61 1892 2 628 885 Britisch Ostindien 266 204 40 05 1 677 119 Kg . No. 1896 298 031 ...
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... Baden ... 184 409 Wirtemberg 436 633 Hamburg Baiern . Holland 16.700 2.509 028 1537 2418 And , deutschen Staaten ... d . Verein . Staaten 185 453 Oesterreich Niederländisch Ostindien . 7025 277 443 39 093 7 070 915 39 539 378 934 68 139 ...
... Baden ... 184 409 Wirtemberg 436 633 Hamburg Baiern . Holland 16.700 2.509 028 1537 2418 And , deutschen Staaten ... d . Verein . Staaten 185 453 Oesterreich Niederländisch Ostindien . 7025 277 443 39 093 7 070 915 39 539 378 934 68 139 ...
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... Baden . 10 426 | 2.400 1893 3 149 590 2 307 180 Grossbritannien .. 12 827 1 450 1892 3 671 257 2 876 549 and . europ . Staaten .. d . Verein . Staaten ... 1528 175 1 410 305 157 257 .... fabricirter Kg . No. 1896 1 494 443 176 662 ...
... Baden . 10 426 | 2.400 1893 3 149 590 2 307 180 Grossbritannien .. 12 827 1 450 1892 3 671 257 2 876 549 and . europ . Staaten .. d . Verein . Staaten ... 1528 175 1 410 305 157 257 .... fabricirter Kg . No. 1896 1 494 443 176 662 ...
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... Baden ... 1520 6351 1 757 952 742 3561 48 248 1965 Preussen 7 S63 Hamburg 2 851 Grossbritannien 105 421 SS 165 21573 4.708 139 377 Belgien ... 9781 Frankreich d . Verein . Staaten Gummi , Elasticum 163 2165 636 $ 25 126 25 245 ...
... Baden ... 1520 6351 1 757 952 742 3561 48 248 1965 Preussen 7 S63 Hamburg 2 851 Grossbritannien 105 421 SS 165 21573 4.708 139 377 Belgien ... 9781 Frankreich d . Verein . Staaten Gummi , Elasticum 163 2165 636 $ 25 126 25 245 ...
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Beliebte Passagen
Seite 55 - Lebenswandel geführt haben; 3. an dem Orte, wo sie sich niederlassen wollen, eine eigene Wohnung oder ein Unterkommen finden; 4. an diesem Orte nach den daselbst bestehenden Verhältnissen sich und ihre Angehörigen zu ernähren im Stande sind.
Seite 239 - Haftpflicht); 2. dergestalt, dass die Genossen zwar mit ihrem ganzen Vermögen, aber nicht unmittelbar den Gläubigern der Genossenschaft verhaftet, vielmehr nur verpflichtet sind, der letzteren die zur Befriedigung der Gläubiger erforderlichen Nachschüsse zu leisten (eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Nachschnsspflicht) ; 3.
Seite 47 - Schwägerschaftsverhältniss auf ehelicher oder ausserehelicher Geburt beruht und ob die Ehe, durch welche die Stief- oder Schwiegerverbindung begründet wird, noch besteht oder nicht, 4. zwischen Personen, deren eine die andere an Kindesstatt angenommen hat, so lange dieses Rechtsverhältniss besteht, 5.
Seite 55 - Bestimmungen gemäß erfolgte Legitimation, wenn der Vater einem anderen Staate angehört als die Mutter; 5.
Seite 55 - Norddeutsche, welche ihre Staatsangehörigkeit durch zehnjährigen Aufenthalt im Auslande verloren haben und demnächst in das Gebiet des Norddeutschen Bundes zurückkehren, erwerben die Staatsangehörigkeit in demjenigen Bundesstaate, in welchem sie sich niedergelassen haben, durch eine von der höheren Verwaltungsbehörde ausgefertigte Aufnahme-Urkunde, welche auf Nachsuchen ihnen ertheilt werden muß.
Seite 55 - Die Adoption hat für sich allein diese Wirkung nicht. § 3. Durch die Geburt, auch wenn diese im Auslande erfolgt, erwerben eheliche Kinder eines Deutschen die Staatsangehörigkeit des Vaters, uneheliche Kinder einer Deutschen die Staatsangehörigkeit der Mutter.
Seite 55 - Mutter. $. 4. Ist der Vater eines unehelichen Kindes ein Norddeutscher und besitzt die Mutter nicht die Staats-Angehörigkeit des Vaters, so erwirbt das Kind durch eine den gesetzlichen Bestimmungen gemäss erfolgte Legitimation die Staats-Angehörigkeit des Vaters.
Seite 325 - S. aus einem der nachstehend bezeichneten Rechtsverhältnisse geltend gemacht wird: a. aus dem Rechtsverhältnisse zwischen den Mitgliedern einer Handelsgesellschaft, zwischen dem stillen Gesellschafter und dem Inhaber des Handelsgewerbes, sowie zwischen den Theilnehmern einer Vereinigung zu einzelnen Handelsgeschäften oder einer Vereinigung zum Handelsbetriebe (Art. 10 des...
Seite 55 - Norddeutschen, welche ihre Staatsangehörigkeit durch zehnjährigen Aufenthalt im Auslande verloren und keine andere Staatsangehörigkeit erworben haben, kann die Staatsangehörigkeit in dem früheren Heimathsstaate wieder verliehen werden, auch ohne daß sie sich dort niederlassen.
Seite 55 - Kommunaldienst aufgenommenen Ausländer oder Angehörigen eines anderen Bundesstaates vertritt die Stelle der Naturalisationsurkunde, beziehungsweise Aufnahmeurkunde, sofern nicht ein entgegenstehender Vorbehalt in der Bestallung ausgedrückt wird. Ist die Anstellung eines Ausländers im Bundesdienst erfolgt, so erwirbt der Angestellte die Staatsangehörigkeit in demjenigen Bundesstaate, in welchem er seinen dienstlichen Wohnsitz hat.