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" Die mit der örtlichen Polizei-Verwaltung beauftragten Behörden sind befugt, nach Bcrathung mit dem Gemeindeoorstande , ortspolizciliche , für den Umfang der Gemeinde gültige Vorschriften zu erlassen und gegen die Nichtbefolgung derselben Geldstrafen... "
Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin - Seite 278
von Potsdam (Regierungsbezirk) - 1850
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Gesetz-Sammlung für die königlichen preussischen Staaten

Prussia (Kingdom) - 1850 - 678 Seiten
...örtlichen Polizei-Verwaltung beauftragten Behörden sind befugt, nach Bcrathung mit dem Gemeindeoorstande , ortspolizciliche , für den Umfang der Gemeinde gültige...Nichtbefolgung derselben Geldstrafen bis zum Betrage von 3 Rthlr. anzudrohen. Die Strafandrohung kann bis zu dem Betrage von 10 Rthlr. gehen, wenn die Bezirksregierung...
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Die preussischen polizei-strafgesetze unter einfügung der für den ...

Friedrich Hermann Sydow - 1851 - 368 Seiten
...Gemeinden ihres Verwaltungsbezirks oder für den ganzen Umfang desselben gültige Polizei-Vorschriften zu erlassen, und gegen die Nichtbefolgung derselben Geldstrafen bis zum Betrage von 10 Thlr, anzudrohen. Der Minister des Innern hat über die Art der Verkündigung solcher Vorschriften,...
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Oekonomische encyklopädie, Band 222

Johann Georg Krünitz - 1854 - 632 Seiten
...Polizei«Verwaltung beauftragten Behörden sind befugt, nach Berathung mit dem Gemeindevorstande ortspolizeiliche, für den Umfang der Gemeinde gültige Vorschriften...Nichtbefolgung derselben Geldstrafen bis zum Betrage von 3 Thlrn. anzudrohen. . ... ^, .„^^ ^ :^?- '»'MuH' - ' ^:??:'.;:!!ich.^ '.?mdum<. - ^eim »> --.-'ein:...
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Gesetz-sammlung für die preussischen verwaltungs-beamten: Eine ...

Prussia (Germany) - 1855 - 592 Seiten
...Polizei-Verwaltung beauftragten Behörden sind befugt, nach Berathung mit dem Gemeindevorstande, ortspolizeiliche, für den Umfang der Gemeinde gültige Vorschriften...gegen die Nichtbefolgung derselben Geldstrafen bis zum Betrag« von 3 Rthlr. anzudrohen. Die Strafandrohung kann bis zu dem Betrage von IN Nthlr. gehen, wenn...
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Deutsches staats-wörterbuch, Band 4

Johann Caspar Bluntschli - 1859 - 806 Seiten
...„Organe der Staatsgewalt") sind befugt, nach Be» rathung mit dem Gemeindevorstand c ortöpolizeiliche, für den Umfang der Gemeinde gültige Vorschriften...3 Thalern anzudrohen. Die Strafandrohung kann bis zu dem Betrage von 10 Thalern gehen, wenn die Vezirlsregicrung ihre Genehmigung dazu ertheilt hat."...
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Zeitschrift für das Berg-, Hütten- und Salinenwesen in dem ..., Band 9

1861 - 740 Seiten
...für den ganzen Umfang ihres Verwaltungsbezirks oder für einzelne Theile desselben bergpolizeiliche Vorschriften zu erlassen und gegen die Nichtbefolgung derselben Geldstrafen bis zum Betrage von zehn Thalern anzudrohen. Die Publikation dieser Vorschriften erfolgt durch das Amtsblatt der Regierungen,...
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ARCHIV FOR KATHOLISCHES KIRCHENRECHT

Dr. Ernst Freihern - 1863 - 1024 Seiten
...Polizei-Verwaltung beauftragten Behörden, nach Beratbung mit dem Gemeindevorstande, ortspolizeiliche, für den Umfang der Gemeinde gültige Vorschriften...gegen die Nichtbefolgung derselben Geldstrafen bis zu drei Thaler anzudrohen befugt seien ; darunter findet sich nur Eine, namlicli die sub Im f. aufgeführte...
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Archiv für katholisches Kirchenrecht, Band 9

1863 - 490 Seiten
...Polizei-Verwaltung beauftragten Behörden, nach Berathung mit dem Gemeindevorstande, ortspolizeiliche, für den Umfang der Gemeinde gültige Vorschriften...gegen die Nichtbefolgung derselben Geldstrafen bis zu drei Thaler anzudrohen befugt seien ; darunter findet sich nur Eine, nämlich die sub litt. f. aufgeführte...
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Der boden und die landwirthschaftlichen verhältnisse des ..., Band 1

August Meitzen - 1868 - 582 Seiten
...nach Berathung mit dem Gemoindovorstando ortspolizeiliche Vorschriften für den Umfang der Gemeinde zu erlassen, und gegen die Nichtbefolgung derselben Geldstrafen bis zum Betrage von 3 Thlrn. , bei Genehmigung der Bezirks -Regierung bis zum Betrage von ю Thlrn. anzudrohen*); ebenso...
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Die Heimaths-, Armen- und Gemeinde Gesetzgebung nebst Ausführungs ...

Hannover (Germany), Adolf Ebert - 1873 - 348 Seiten
...Polizeiverwaltung beauftragten Behörden sind befugt, nach Berathung mit dem Gemeindevorstande ortspolizeiliche, für den Umfang der Gemeinde gültige Vorschriften...Nichtbefolgung derselben Geldstrafen bis zum Betrage von drei Thalern anzudrohen. Steht die örtliche Polizeiverwaltung innerhalb eines Bezirks, zu welchem...
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