| Karl Heinrich Ludwig Pölitz - 1824 - 720 Seiten
...constituirt. Den Ständen wird die Evident« Haltung, Repartirung und Einhebung der von der Regierung auf Grund und Boden gelegten Steuern, und der damit im Zusammenhange stehenden ieistun« gen übertragen; doch ist ihnen keineswcgeS gestattet, ohne landesherrliche Genehmigung zu... | |
| Karl Heinrich Ludwig Pölitz - 1828 - 804 Seiten
...constituirt. Den Ständen wird die Evidenthaltung, Repartirung lind Einhebung der von der Regierung auf Grund und Boden gelegten Steuern, und der damit im Zusammenhange stehenden ieistan« gen übertragen; doch ist ihnen tcincSwegcs gestattet, ohne landesherrliche Genehmigung zu... | |
| Karl Heinrich Ludwig Pölitz - 1832 - 706 Seiten
...anzuvertrauen. 6. Den Ständen «ollen Wir zwar die Evidenthaltung, Repartirung und Einhebung der von Uns auf Grund und Boden gelegten Steuern, und der damit im Zusammenhange stehenden Leistungen nach den von Uns festgesetzten, und künftig noch festzusetzenden Vorschriften übertragen; doch soll... | |
| Johann Georg Krünitz - 1847 - 758 Seiten
...constituirt. Den Ständen wird die Evidentalhaltung, Repartirung und Einhebung der von der Regierung auf Grund und Boden gelegten Steuern und der damit im Zusammenhange stehenden Leistungen übertragen; doch ist ihnen keinesweges gestattet, ohne landesherrliche Genehmigung zu was immer für... | |
| Guido Görres, George Phillips - 1847 - 666 Seiten
...und Privilegien gelassen, und den Ständen die Evidenthaltung, Repartirung und Erhebung der aus den Grund und Boden gelegten Steuern und der damit im Zusammenhange stehenden Leistungen übertragen, auch durch die Anordnung jährlicher Congresse des großen Ausschusses der vier Stände... | |
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