Die verfügung in strafsachen: (Strafverfolgung und strafvollstreckung) Ein praktisches handbuch für referendare und deren berather; unter berücksichtigung der gegebenen litteratur und judikatur, sowie unter anführung zahlreicher beispieleVahlen, 1896 - 355 Seiten |
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... Verfolgung und sonstige Bekanntmachungen ( § 55 ) , die Auslieferung ( § 56 ) . II . Jm Besonderen Verfahren in sog . Leichensachen ( § 57 ) , Verfahren in Brandsachen ( § 58 ) , Verfahren bei Münz- und sonstigen Fälschungen ( § 59 ) ...
... Verfolgung und sonstige Bekanntmachungen ( § 55 ) , die Auslieferung ( § 56 ) . II . Jm Besonderen Verfahren in sog . Leichensachen ( § 57 ) , Verfahren in Brandsachen ( § 58 ) , Verfahren bei Münz- und sonstigen Fälschungen ( § 59 ) ...
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... Verfolgung der behaupteten strafbaren Handlung in den Geschäftskreis der StAfchaft fällt . Hierzu gehören : 1. alle Verbrechen . Ausnahme : Für die Untersuchung und Entscheidung in erster und legter Instanz in den Fällen des ...
... Verfolgung der behaupteten strafbaren Handlung in den Geschäftskreis der StAfchaft fällt . Hierzu gehören : 1. alle Verbrechen . Ausnahme : Für die Untersuchung und Entscheidung in erster und legter Instanz in den Fällen des ...
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... Verfolgung erforderliche Strafantrag ist gestellt , daher 2. Urschrift . an den Herrn Amtsanwalt beim Kön . Amtsgericht zur gefälligen weiteren Verfügung . S. , den 2c . N. N. Der Erste Staatsanwalt . Erscheint die Zuständigkeit des ...
... Verfolgung erforderliche Strafantrag ist gestellt , daher 2. Urschrift . an den Herrn Amtsanwalt beim Kön . Amtsgericht zur gefälligen weiteren Verfügung . S. , den 2c . N. N. Der Erste Staatsanwalt . Erscheint die Zuständigkeit des ...
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... Verfolgung ist ferner ausgeschlossen gegen : 6. alle Personen , welche bei Begehung einer strafbaren Handlung das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben . § 55 RStrGB . Diese Altersgrenze wird in neuerer Zeit lebhaft angegriffen ...
... Verfolgung ist ferner ausgeschlossen gegen : 6. alle Personen , welche bei Begehung einer strafbaren Handlung das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben . § 55 RStrGB . Diese Altersgrenze wird in neuerer Zeit lebhaft angegriffen ...
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... Verfolgung ist ferner ausgeschlossen : 7. nach Ablauf der Verjährungszeit . §§ 66-69 RStrGB . 1. Die Verjährung der Strafverfolgung beginnt mit dem Tage , an welchem die Handlung begangen ist , ohne Rücksicht auf den Zeit- punkt des ...
... Verfolgung ist ferner ausgeschlossen : 7. nach Ablauf der Verjährungszeit . §§ 66-69 RStrGB . 1. Die Verjährung der Strafverfolgung beginnt mit dem Tage , an welchem die Handlung begangen ist , ohne Rücksicht auf den Zeit- punkt des ...
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Häufige Begriffe und Wortgruppen
Acten Allerh Allgem Amtsanwälte Amtsgericht Amtsrichter Angeklagten Anklageschrift Antrag Anzeige April Arch Beamten der StAschaft Behörde Berlin Beschl Beschluß Beschuldigten Beschwerde besondere Bestimmungen betr bezw Blaubuch Cirk.Verfüg Cöln Dalcke demgemäß Deutsche Reich Dezbr dieſer Entlassung Entſch Entscheidung erfolgt erforderlich Erlaß Ermittelungen Erste Staatsanwalt Ersuchen Fällen Februar Gefängniß Gefeßes Geldstrafe Gensdarmen Gericht Gesetz Gesuch Goltd Grund Gutachten Hauptverfahrens Hauptverhandlung Hülfsbeamten indeß iſt Januar JMBI JMBl Juli Juni Juſtizminiſter Kenntniß Kön Ladung Landgerichts laſſen lichen Marck März Mittheilung muß Nebenkläger Novbr Oberlandesgerichts Oberstaatsanwalt October öffentlichen Klage Personen Polizei Polizei-Verwaltungen Polizeibehörde Rechtskraft Rechtsmittel Rechtſpr ReichsG Reichsgericht RGBI RGBl RStrGB Sachen Sachverständigen Schluß Schöffengericht ſich ſind sowie Staats Staatsanwaltschaft StAschaft Strafantrages Strafaufschub strafbaren Handlung Strafbefehls Strafe Straffachen Strafkammer Strafnachricht Strafrecht Strafregister Strafverfolgung Strafvollstreckung StrPrOrdg Thatsachen Ueber Untersuchung Urth Urtheils Urtheilsformel Verbrechen Verfahren Verfüg Vergehen Verhandlung Verjährung Verordg Verurtheilten Vollstreckung Vorschriften Voruntersuchung Wochen Zeugen Ziff Zuständigkeit
Beliebte Passagen
Seite 59 - Handlung in einem von deutschen Truppen besetzten ausländischen Gebiete gegen deutsche Truppen oder Angehörige derselben oder gegen eine auf Anordnung des Kaisers eingesetzte Behörde...
Seite 132 - Werthpapicre; 28. wegen vorsätzlicher Brandstiftung; 29. wegen Unterschlagung und Erpressung seitens öffentlicher Beamten; 30. wegen Bestechung öffentlicher Beamten zum Zweck einer Verletzung ihrer Amtspflicht; 31. wegen folgender strafbarer Handlungen der Schiffsführer und Schiffsmannschaften auf Seeschiffen: a) vorsätzliche und rechtswidrige Zerstörung eines Schiffes, 1)!
Seite 59 - Zeichen giebt, zur Flucht auffordert oder das Sammeln zerstreuter Mannschaften verhindert, 7. einen Dienstbefehl ganz oder theilweise unausgeführt läßt oder eigenmächtig abändert, 8. es unternimmt, mit Personen im feindlichen Heer, in der feindlichen Marine, oder im feindlichen Lande über Dinge, welche die Kriegführung betreffen, mündlich oder schriftlich Verkehr zu Pflegen oder einen solchen Verkehr zu vermitteln, 9. feindliche Aufrufe oder Bekanntmachungen im Heere verbreitet, 10.
Seite 127 - Beschränkung jedoch , daß dies nur auf solche Beweise für die Strafbarkeit geschehen soll, welche nach den Gesetzen des Orts, wo der Flüchtling oder das so beschuldigte Individuum aufgefunden wird, dessen Verhaftung und Stellung vor Gericht rechtfertigen würden , wenn das Verbrechen oder Vergehen dort begangen wäre ; und die...
Seite 127 - ... hat, zur Untersuchung und Strafe gezogen werden können, sofern nicht nach den bezüglichen Gesetzen seines ursprünglichen Vaterlandes Verjährung eingetreten ist. Art. 3. Der Vertrag...
Seite 131 - Vorsatz, zu tödten, zur Folge gehabt hat; 16. wegen. Raubes und Diebstahls; 17. wegen Unterschlagung, Untreue und Erpressung in den Fällen, in welchen diese Handlungen von der Gesetzgebung beider vertragenden Theile mit Strafe bedroht sind; 18. wegen Betruges in denjenigen Fällen, in welchen derselbe nach der Gesetzgebung beider Theile als Verbrechen oder Vergehen strafbar ist; 19.
Seite 299 - Auf Ihren Bericht vom 15. Oktober dieses Jahres ermächtige ich Sie, solchen zu Freiheitsstrafen verurteilten Personen, hinsichtlich deren bei längerer guter Führung eine Begnadigung in Aussicht genommen werden kann, nach ihrem Ermessen Aussetzung der Strafvollstreckung zu bewilligen, indem ich in den dazu geeigneten Fällen demnächst ihren Bericht wegen Entlassung oder Milderung der Strafe entgegensehen will.
Seite 190 - Eine strafbare Handlung ist nicht vorhanden, wenn der Thäter zur Zeit der Begehung der Handlung sich in einem Zustande von Bewusstlosigkeit oder krankhafter Störung der Geistesthätigkeit befand, durch welchen seine freie Willensbestimmung ausgeschlossen war", und gleichlautende Bestimmungen haben, wie sehr natürlich, die Strafgesetzgebungen aller Länder.
Seite 131 - ... 3. wegen Aussetzung eines Kindes unter sieben Jahren oder vorsätzlicher Verlassung eines solchen in hülfloser Lage ; 4. wegen Raubes, Verheimlichung, Entführung, Unterdrückung, Verwechselung oder Unterschiebung eines ' Kindes ; 5. wegen Entführung einer minderjährigen Person; 6. wegen vorsätzlicher und rechtswidriger Beraubung der persönlichen Freiheit eines Menschen, insofern sich eine Privatperson derselben schuldig macht; 7. wegen Eindringens in eine fremde Wohnung, insofern sich eine...
Seite 105 - Hülfsbeamte der Staatsanwaltschaft und sind in dieser Eigenschaft verpflichtet, den Anordnungen der Staatsanwälte bei dem Landgerichte ihres Bezirks und der diesen vorgesetzten Beamten Folge zu leisten.